Parlamentskorrespondenz Nr. 715 vom 26.09.2012

Vorlagen: Verfassung

Vorab-Prüfung von Staatsverträgen, Präsidiale Gelöbnisformel

FPÖ für Vorab-Prüfung von Staatsverträgen durch VfGH

Wien (PK) – Geht es nach der FPÖ, soll der Verfassungsgerichtshof Staatsverträge schon vor ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen können. Damit würde eine bestehende Rechtslücke geschlossen, argumentieren die Abgeordneten Harald Stefan und Peter Fichtenbauer. Konkret schlägt die FPÖ vor, 20 Abgeordneten des Nationalrats bzw. 7 Mitgliedern des Bundesrats oder einer Landesregierung das Recht einzuräumen, dem VfGH einen von der Regierung unterzeichneten Staatsvertrag zur Prüfung vorzulegen. Stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass der Staatsvertrag verfassungswidrig ist, soll eine Genehmigung durch den Nationalrat unzulässig sein und der Ratifikationsprozess gestoppt werden müssen (2060/A).

BZÖ beantragt neue Gelöbnisformel für den Bundespräsidenten

Das BZÖ will die Gelöbnisformel für den Bundespräsidenten aufgrund der Anregung eines Bürgers ändern und hat einen entsprechenden Gesetzesantrag auf Änderung der Bundesverfassung vorgelegt (2068/A). Abgeordneter Heribert Scheibner wertet es als grob missverständlich, dass der Bundespräsident derzeit neben seiner gewissenhaften Pflichterfüllung lediglich geloben muss, alle Gesetze "getreulich zu beobachten", und schlägt stattdessen die Wortfolge "die Verfassung und alle Gesetze der Republik beachten und getreulich befolgen" vor. (Schluss)