Parlamentskorrespondenz Nr. 749 vom 09.10.2012

Töchterle spricht sich für neue Modelle der Studienfinanzierung aus

Wissenschaftsausschuss diskutiert soziale Lage der Studierenden

Wien (PK) – Der Wissenschaftsausschuss befasste sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Bericht zur sozialen Lage der Studierenden 2012 und dem Tätigkeitsbericht des Österreichischen Wissenschaftsrates über die Jahre 2009, 2010 und 2011. Außerdem standen zwei Regierungsvorlagen zur Debatte. Sowohl die Übernahme der Geschäftsanteile von Wiener Neustadt an MedAustron durch den Bund sowie ein Abkommen zwischen Österreich und Albanien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit wurden einstimmig angenommen.

Behandelt wurden außerdem eine Reihe von Anträgen der Opposition zu den Themen Bildungs- und Forschungspolitik, welche vertagt bzw. dem Unterausschuss des Wissenschaftsausschusses zugewiesen wurden.

Töchterle für eine "große Lösung" bei Studienförderungen

In einem einleitenden Statement hielt Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle zum Bericht zur sozialen Lage der Studierenden 2012" (III-355 d.B.) fest, dass die  sozialen Förderungen von Studierenden seines Ressorts im Jahr 2011 etwa 504 Mio. € betragen hätten. Der leichte Rückgang gegenüber früheren Jahren ergebe sich aus dem Wegfall der Studienzuschüsse, die im Zusammenhang mit den  Studiengebühren gewährt wurden. Die soziale Treffsicherheit der Studienförderung sei recht hoch, meinte der Minister. Der Bericht zeige allerdings auch, dass die soziale Durchmischung der Studierenden sich zuungunsten der niedrigeren sozialen Schichten verschiebe. Problematisch sei auch eine im internationalen Durchschnitt hohe durchschnittliche Studiendauer in Österreich, das sei mit der hohen Zahl inaktiver Studierenden verbunden. Hier zeige das Beispiel der Medizinuniversitäten, dass Zugangsregelungen sicherstellen, dass vor allem jene eine Studium aufnehmen, die einen zügigen Abschluss anstreben, und diese auch bessere Studienbedingungen vorfinden.

Die zentralen Ergebnisse der "Studierenden-Sozialerhebung 2011", die im Sommersemester des Vorjahrs vom Institut für Höhere Studien (IHS) durchgeführt wurde, beruhe auf der Befragung von über 44.000 Studierenden an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Der Anteil von 63 % erwerbstätiger Studierender liege im europäischen Mittelfeld und sei seiner Einschätzung nach nicht Grund zur Sorge, da die Erwerbstätigkeit meist leicht mit dem Studium vereinbar sei. Der Anstieg der Erwerbsquote zeige auch, dass es jetzt mehr ältere Studierende gebe, die dem Trend des lebensbegleitenden Lernens folgend ein Studium aufnehmen. 

Die Schlussfolgerung für Bundesminister Karlheinz Töchterle ist, dass sichergestellt werden muss, dass ein zügiges Studieren mit entsprechender finanzieller Absicherung sichergestellt sein müsse. Dazu sei für ihn auch die Ergänzung des Systems der Studienförderungen durch ein Kreditmodell denkbar. Ein Schritt zur Weiterentwicklung dieser Überlegungen sei mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe im Rahmen der Hochschulkonferenz erfolgt.

Debatte zu Arbeit und Studium, Hochschulzugang, Studienfinanzierung

Die Debatte eröffnete Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) mit kritischen Anmerkungen zur freien Wahlmöglichkeit eines Studiums. Es gebe jetzt eindeutige Ungerechtigkeiten, die aus Fehlplanungen und Mängeln in den Studienzugangsregelungen resultierten. So werde etwa Zahnmedizin benützt, um später in die Humanmedizin zu wechseln. Ungerecht sei auch, wenn aus Gründen der Gender-Politik qualifizierte Studienanwärter keinen Studienplatz erhalten könnten. Abgeordneter Bernhard Vock (F) meinte, hinter dem hohen Anteil von geringfügig beschäftigten Studierenden vergebe sich oft das Problem einer Ausbeutung in ungeregelten Arbeitsverhältnissen und Schwarzarbeit.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) sah Änderungsbedarf beim System der Studienbeihilfen. Dieses sollten auch älteren Studierenden zur Verfügung stehen, um lebensbegleitendes Lernen zu fördern. Auch seien Kinder aus Arbeiterfamilien beim Bezug offenbar benachteiligt. Grünewald bemängelte auch fehlende Heimplätze für Studierende. G-Abgeordnete Helene Jarmer sah vor allem die Barrierefreiheit an den Hochschulen und im Studium noch nicht umgesetzt. Ein besonderes Anliegen war ihr, dass die Zugangsbeschränkungen für Menschen mit Behinderungen an Pädagogischen Hochschulen fallen, diese seien einfach nicht mehr zeitgemäß. Ihre Fraktionskollegin Ruperta Lichtenecker (G) erkundigte sich nach dem Zeitplan der vom Minister angekündigten "großen Lösungen".

Abgeordneter Katharina Cortolezis-Schlager (V) meinte hingegen, es sei erfreulich, dass sich die Quote des Hochschulzugangs in den Altersjahrgängen erhöht habe. Für ältere Studierende gebe es eine Reihe von Maßnahmen, wie die Bildungskarenz, in dieser Richtung sollte man weitergehen, um die Vereinbarkeit von Arbeit und Studium zu verbessern.

Abgeordneter Kurt List (B) meinte, die hohen Zahlen von ausländischen Studierenden verwiesen auf "Studiengebührenflüchtlingen" aus anderen Ländern. Diese sollten einen entsprechenden Studienbeitrag zahlen. Abgeordneter Stefan Markowitz (B) meinte, dass Zugangsbeschränkungen und Studiengebühren unerlässlich seien, auch um die Studiendauer zu verkürzen, der Minister habe hier die Unterstützung seiner Fraktion. Er erkenne auch ein Umdenken innerhalb der SPÖ in diesen Fragen.

Abgeordneter Elmar Mayer (S) kritisierte die fehlende Heimplatzfinanzierung, die Studierende aus den Bundesländern benachteilige. Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr (S) zeigte sich unzufrieden darüber, dass Kinder aus Arbeiterfamilien in Durchschnitt weniger Studienförderungen als Kinder aus anderen sozialen Schichten erhalten. Sein Fraktionskollegin Andrea Kuntzl meinte, die notwendige Weiterentwicklung der Studienförderungen brauche eine Valorisierung der Stipendien und Beihilfen. Prinzipiell sollte das System der Studienförderung von der derzeit bestehenden Verbindung mit einem bestimmten Lebensabschnitt abgekoppelt und damit offener werden. Skeptisch stehe sie aber einem Kreditsystem gegenüber, das könnte vor allem Studierenden aus niedrigeren Schichten beim Berufseinstieg zur Belastung werden.

In Beantwortung von Detailfragen der Abgeordneten hielt Wissenschaftsminister Töchterle fest, dass er mit der Medizinischen Universität eine Kulanzlösung in der Frage jener Studenten, die trotz ausreichender Testergebnisse keinen Studienplatz erhalten hatten, vereinbart habe. Prinzipiell müsse er aber betonen, dass das Angebot der Studienplätze sich nicht an der Nachfrage orientieren könne, es gebe einfach Grenzen des hier Möglichen. Derzeit sei von Seiten seines Ressorts eine Bewertung der Situation bei den Studienbeihilfen im Gange, die bis Ende des Jahres vorliegen werde.

Was die finanzielle Absicherung der Studierenden angehe, so könne diese nicht ausschließlich aus öffentlichen Geldern erfolgen. Daher brauche man hier umfassende Lösungen, das Modell eines Studienkredits sei ein Teil davon. Einen fixen Zeitplan für die von ihm angestrebten Lösungen gebe es noch nicht.

Die hohe Zahl ausländischer Studierender sei ein Aspekt einer erwünschten Internationalisierung der Hochschulen. Es sei aber jedenfalls auch wünschenswert, dass diese Studierenden einen Beitrag zur Finanzierung des Hochschulstandorts Österreich leisten.

Was die Vereinbarkeit von Arbeit und Studium betrifft, hätten Fachhochschulen es hier leichter, darauf einzugehen. Universitäten würden hier hingegen schnell an die Grenzen ihrer Personalkapazitäten stoßen. Es sei aber Teil der Leistungsvereinbarungen, dass die Universitäten ihr Angebot für arbeitende Studierende ausbauen. Er sei sich auch bewusst, dass die Barrierefreiheit im Studium für Menschen mit Behinderung noch nicht gänzlich erreicht sei. Die Hochschulen arbeiteten aber kontinuierlich daran, diese Barrieren abzubauen, betonte Töchterle.

Der Bericht wurde vom Ausschuss mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Grünen, zur Kenntnis genommen.

Tätigkeitsbericht des Österreichischen Wissenschaftsrates 2009-2011

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ nahmen die Abgeordneten den Tätigkeitsbericht des Österreichischen Wissenschaftsrates über die Jahre 2009, 2010 und 2011 (III-342 d.B.) zur Kenntnis. Der Bericht gibt Auskunft über die Aufgaben, das Selbstverständnis und die Arbeitsweise des Österreichischen Wissenschaftsrates und enthält unter anderem kurze Abrisse der 12 im Berichtszeitraum ausgesprochenen Stellungnahmen und Empfehlungen. Eine der zentralen Forderungen des Rates ist es, an der Orientierungsmarke, bis zum Jahr 2020 für den tertiären Sektor aus öffentlichen Mitteln 2 % des BIP aufzuwenden, unbedingt festzuhalten.

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle betonte im Rahmen der Ausschussberatungen, er schätze den Wissenschaftsrat sehr und führe mit ihm einen intensiven Dialog. Immer wieder wende er sich mit konkreten Fragen an den Rat und benütze dessen Expertise so gut er könne.

Was die Bereitstellung von zwei Prozent des BIP für den tertiären Sektor bis zum Jahr 2020 betrifft, sei Österreich "am Pfad", sagte Töchterle. Es brauche aber enorme Finanzierungsanstrengungen, um am Weg zu bleiben. Letzte gesicherte Zahlen gibt es laut Töchterle vom Jahr 2009, damals wandte Österreich für den tertiären Sektor 1,44 % des BIP auf, wobei 1,39 % der Mittel von der öffentlichen Hand und nur 0,05 % vom privaten Sektor kamen. Mit der öffentlichen Finanzierung liegt Österreich demnach deutlich über dem EU-Durchschnitt, während die Aufwendungen von Privaten in Österreich nur ein Sechstel des EU-Schnitts ausmachen. Töchterle will sich daher, wie er betonte, verstärkt um private Mittel bemühen.

In Bezug auf die weiteren Forderungen des Wissenschaftsrates hielt Töchterle fest, die Mittel für die Grundlagenforschung seien zuletzt deutlich gestiegen. Die Verhandlungen über einen Hochschulplan und über die Studienplatzfinanzierung seien im Laufen. Überdies habe man ein wegweisendes Qualitätssicherungsgesetz für die Universitäten verabschiedet und sei dabei, außeruniversitäre Akademien und Institute in die Universitäten zu integrieren.

Kritik von Abgeordnetem Kurt Grünewald (G) an der ungleichen Behandlung des Institutes for Science and Technology (ISTA) und der Universitäten, hielt Töchterle entgegen, man solle das ISTA und die Universitäten nicht gegeneinander ausspielen. Die Finanzierung der Universitäten sei auf Dauer gesichert, bekräftigte er. Abgeordneter Andrea Kuntzl (S) teilte Töchterle mit, dass das jährliche Budget des Wissenschaftsrates 500.000 € betrage, sechs Personen in der Geschäftsstelle arbeiten und vier von zwölf Mitgliedern Frauen sind.

Ausdrückliches Lob für den Wissenschaftsrat äußerten die Abgeordneten Kurt List (B) und Katharina Cortolezis-Schlager (V). List warf Wissenschaftsminister Töchterle allerdings vor, beim Hochschulplan säumig zu sein. Cortolezis-Schlager wies hingegen unter anderem darauf hin, dass Österreich beim Ausbau der Autonomie der Universitäten Deutschland weit voraus sei.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) gab zu bedenken, dass bis zum Jahr 2020 deutlich mehr als 6 Mrd. € benötigt würden, um das Ziel, 2 % des BIP für den tertiären Sektor aufzuwenden, zu erreichen. "Das wird sich wahrscheinlich nicht ausgehen", zeigt er sich skeptisch. Seiner Ansicht nach droht Österreich außerdem im Bereich der Grundlagenforschung den Anschluss zu verlieren.

Sowohl Grünewald als auch Abgeordnete Karin Hakl (V) brachten außerdem das Thema Medizinuniversitäten zur Sprache, wobei sich Hakl gegen eine Wiedervereinigung der Stammuniversität Innsbruck mit der Medizinischen Universität Innsbruck aussprach.

Wissenschaftsminister Töchterle hielt zum Thema Med-Unis fest, die Nachzahlungen für den klinischen Mehraufwand an Tirol würden aus Rücklagen und nicht aus der Hochschulmilliarde finanziert. Insgesamt drängte Töchterle allerdings auf neue Verträge in diesem Bereich, da die Abgeltungen für den klinischen Mehraufwand der drei Medizinuniversitäten seiner Ansicht nach viel zu hoch sind. Die Vereinbarung mit Wien, die AKH-Ärzte zu hundert Prozent zu bezahlen, läuft im Jahr 2015 aus, das sollte man ihm zufolge für neue Vereinbarungen mit Graz, Wien und Innsbruck nutzen. Politisch werde es nicht möglich sein, den Ländern die Finanzierung der Krankenhäuser zur Gänze zu übertragen, meinte Töchterle realistisch, er sprach sich aber dafür aus, künftig nur den tatsächlichen klinischen Mehraufwand abzugelten und den Rest über den Finanzausgleich zu lösen.

Bund übernimmt Geschäftsanteile von MedAustron

Einstimmig billigte der Wissenschaftsausschuss ein eigenes Bundesgesetz (1811 d.B.), mit dem die Übernahme der Geschäftsanteile von Wiener Neustadt am Krebsforschungs- und Krebstherapiezentrum MedAustron durch den Bund realisiert wird. Zwar äußerten die Grünen und die FPÖ Bedenken, dass die wissenschaftliche Forschung beim Projekt zu kurz kommen könnte, auch sie stimmten letztendlich aber für das Gesetz.

Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) rechnet bei MedAustron, wie er sagte, mit einer hohen Umweg-Rentabilität. Das Zentrum koste zwar viel Geld, bringe aber auch viel Nutzen für die Bevölkerung und sei wichtig für den medizinischen Fortschritt, ist er überzeugt. Karlsböck ist auch zuversichtlich, dass der Hauptverband die Behandlungen finanzieren wird.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) wies auf die "harsche Kritik" des Rechnungshofs an den Kostenberechnungen hin. Das Projekt könne sinnvoll sein, meinte er, er warnte aber vor "einer Querfinanzierung des Niederösterreichischen Landeshauptmanns Erwin Pröll durch das Wissenschaftsministerium". Da es vorrangig um die onkologische Versorgung österreichischer und ausländischer Patienten gehe, könnte die Wissenschaft unter die Räder kommen, fürchtet er. Seine Fraktionskollegin Ruperta Lichtenecker brachte die Kritik des Rechnungshofs am Standort von MedAustron zur Sprache.

Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) machte darauf aufmerksam, dass durch das Projekt jährlich bis zu 1.400 Personen die Chance auf eine Ionentherapie erhalten werden. Ihre Fraktionskollegin Eva-Maria Himmelbauer verwies auf den Forschungsmehrwert für die Universitäten.

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle hob hervor, dass die Kosten den Bundes für MedAustron gedeckelt seien. Der Bund übernehme maximal 41 Mio. € Errichtungskosten und 118 Mio. € für Betriebskosten über einen Zeitraum von 14 Jahren, skizzierte er. Die gesamten Errichtungskosten betragen ihm zufolge 200 Mio. €. Die medizinische Betreuung von PatientInnen habe Vorrang, sagte Töchterle, es sei aber vertraglich gesichert, dass die TU Wien und die Med-Uni Wien den Ionenstrahl zu Forschungszwecken nutzen können.

Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Albanien

Ebenfalls einstimmig passierte ein Abkommen mit Albanien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (1892 d.B.) den Ausschuss. Damit soll die Forschungskooperation zwischen Österreich und Albanien auf eine stabile Basis gestellt und die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungsprogrammen stimuliert werden. Für die Finanzierung von Mobilitätskosten im Rahmen gemeinsamer Forschungsprojekte ist jährlich ein Betrag von maximal 90.000 € aus den Budgetmitteln des Wissenschaftsministeriums vorgesehen.

In der Debatte urgierten die Abgeordneten Kurt Grünewald (G) und Stefan Markowitz (B) eine Evaluierung dieses und ähnlicher Abkommen. Laut Wissenschaftsminister Töchterle gibt es derzeit rund zwanzig solcher Verträge.

Studiengebühren: Oppositionsanträge wandern in den Unterausschuss

In weiterer Folge diskutierten die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses auf Basis von Oppositionsanträgen unter anderem über die Finanzierung der Universitäten, die Wiedereinführung von Studiengebühren, das Thema Tierversuche und biomedizinische Forschung. So stand etwa die Forderung der FPÖ zur Debatte, die Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten künftig auf fünf Jahre abzuschließen, um den Hochschulen einen längeren Planungshorizont zu ermöglichen. Die Grünen haben in einem Entschließungsantrag verschiedene Anliegen des Bildungsvolksbegehrens aufgegriffen und drängen unter anderem darauf, die Mittel für die Universitäten bis zum Jahr 2020 sukzessive auf 2 % des BIP anzuheben. Zum Thema Studienbeiträge haben sowohl die FPÖ (2051/A[E] ) als auch das BZÖ (2048/A[E] ) Vorschläge vorgelegt. Das BZÖ spricht sich weiters für eine Teilnahme Österreichs an einer internationalen Stipendiendatenbank aus (1964/A[E] ).

Auf Antrag der Koalitionsparteien wurden sämtliche Anträge zum Thema Universitäten dem Unterausschuss des Wissenschaftsausschusses zur Vorberatung zugewiesen.

Zuvor hatten sich Abgeordneter Kurt Grünewald (G) und Abgeordneter Stefan Markowitz (B) grundsätzlich positiv zum Vorschlag der FPÖ geäußert, längerfristige Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten abzuschließen. Es gebe zwar auch eine Schattenseite, weil sich die Universitäten fünf Jahre lang zu finanziell nicht abgesicherten Leistungen verpflichten müssten, meinte Grünewald, die Idee per se sei aber "nicht schlecht".

Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) ist hingegen skeptisch. Sie machte geltend, dass von den Universitäten bislang noch kein entsprechender Wunsch an die Politik herangetragen wurde, und wies darauf hin, dass abrupte Budgetkürzungen für die Universitäten ohnehin nicht möglich seien. Was das Bildungs-Volksbegehren betrifft, sind laut Cortolezis-Schlager einige Punkte bereits umgesetzt.

Mit der Zuweisung der fünf Oppositionsanträge hat der Unterausschuss des Wissenschaftsausschusses neben zwei Regierungsberichten nun schon mehr als 40 Oppositionsanträge zu beraten, was Abgeordneten Kurt Grünewald zu der Bemerkung veranlasste, dass der Unterausschuss zum Archiv bzw. zur "Rumpelkammer" zu werden drohe.

Tierversuchsgesetz: Koalition verhandelt

Vertagt wurden die Beratungen über einen Antrag des BZÖ , in dem Abgeordneter Rainer Widmann und seine FraktionskollegInnen ein zeitgemäßes Tierversuchsgesetz in Österreich fordern. Wie Abgeordneter Kurt List in der Debatte erklärte, geht es dem BZÖ unter anderem darum, verpflichtende Schaden-Nutzen-Analysen bei Genehmigungsverfahren von Tierversuchen vorzuschreiben.

Abgeordneter Bernhard Vock (F) machte darauf aufmerksam, dass Österreich bei der Umsetzung von EU-Vorgaben in Verzug ist.

Die Vertagung des Antrags wurde von ÖVP-Abgeordneter Karin Hakl damit begründet, dass das Wissenschaftsressort an einem neuen Tierversuchsgesetz arbeitet. Die Verhandlungen zwischen den Koalitionsparteien über dieses neue Gesetz wurden laut Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle entgegen anderslautenden Berichten nicht abgebrochen. "Sie laufen", versicherte er Abgeordnetem Vock.

Schließlich setzte sich der Wissenschaftsausschuss mit zwei Anträgen der Grünen zum Themenkomplex Biomedizin auseinander, die beide vertagt wurden. Zum einen fordern die Grünen neue gesetzliche Grundlagen für die biomedizinische Forschung (1563/A[E] ), zum anderen geht es um die Ratifikation der Biomedizinkonvention und eine Stärkung der Bioethikkommission (1564/A[E] ).

Abgeordneter Kurt Grünewald begründete die Forderung der Grünen nach einem "Forschungsmedizingesetz" damit, dass es derzeit unklare Rechtsgrundlagen für die forschende Medizin gebe. Abgeordneter Elmar Mayer (S) meinte, alle seien hier an einer Lösung interessiert, diese brauche aber noch etwas Zeit, eine Vertagung des Antrags sei daher gerechtfertigt. Zur Ratifizierung der Biomedizinkonvention hielt Abgeordneter Grünewald fest, Österreich sei eines der letzten Länder, das diese noch nicht durchgeführt habe. Sie sei wichtig, um sicherzustellen, dass ethische Standards der klinischen Forschung gewahrt bleiben. Profitieren würden PatientInnen in Ländern, die nicht Mitglieder in EU oder Europarat seien. Medizinfirmen dürften dann klinische Forschung nur dort durchführen, wo sie ihren Sitz haben. V-Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager betonte, dass die Umsetzung der Konvention gut vorbereitet sein müsse. Die Anhörung von ExpertInnen in Rahmen mehrerer parlamentarischer Enqueten sei geplant, hielt die Abgeordnete fest und beantragte die Vertagung des Antrags der Grünen. (Schluss)