Parlamentskorrespondenz Nr. 765 vom 11.10.2012

Vorlagen: Finanzen

BZÖ-Anträge: Hypo-Alpe-Adria und Reform der Pendlerpauschale

Petzner gegen Rückzahlungen der Hypo Alpe Adria an die BayernLB

Wien (PK) - Abgeordneter Stefan Petzner (B) hat dem Nationalrat einen Entschließungsantrag vorgelegt, der darauf abzielt, über die Hypo Alpe Adria eine Rückzahlsperre zu verhängen. Angesichts des neuen Kapitalbedarfs der Hypo Alpe Adria weist der Antragsteller darauf hin, dass sich die Hypo Alpe Adria verpflichtet sehe, eine Rücklage von 3 Mrd. € für Rückzahlungen an die BayernLB zu bilden. Die Nichtigkeitsklage Österreichs gegen einen Beschluss der EU-Kommission in Sachen Hypo Alpe Adria zeige aber, dass bei der Notverstaatlichung der Bank im Jahr 2009 Fehler gemacht wurden, führt Abgeordneter Petzner aus. ER fordert Finanzministerin Maria Fekter daher auf, als befugte Eigentümervertreterin eine Rückzahlsperre über die Hypo Alpe Adria zu verhängen. Als Rechtsgrundlage dafür zitiert der Abgeordnete Paragraph 14 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleistungen. Mit Kündigung der vertraglich fixierten Rückzahlverpflichtung gegenüber der BayernLB würden in der Hypo Alpe Adria "mit einem Schlag" drei Mrd. € positiv kapitalwirksam. Der Kapitalbedarf der Hypo wäre unmittelbar gedeckt und kein weiteres Steuergeld nötig, argumentiert Abgeordneter Petzner (2087/A(E)).

BZÖ für Reform der Pendlerpauschale

BZÖ-Abgeordnete mit Abgeordnetem Christoph Hagen an der Spitze verlangen eine rasche Reform der Pendlerpauschale und eine kilometerabhängige Abrechnung mit Negativsteuerwirkung zur Entlastung der PendlerInnen. In den letzten Jahren sei die Mineralölsteuer für Benzin und Diesel mehrmals erhöht worden, führen die Antragsteller ins Treffen. Dies habe die ohnehin hohen Treibstoffpreise weiter erhöht. Für viele PendlerInnen wird der Weg zum Arbeitsplatz um bis zu 400 € pro Monat teurer, das belaste auch die Familienbudgets vieler ArbeitnehmerInnen in ländlichen Regionen, aber auch Kleinverdiener, Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte, sozial Schwache und Frauen, die ohne Auto Familie und Beruf nicht vereinbaren können. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden steuerlich unterschiedlich berücksichtigt, kritisieren die Abgeordneten, die es für unverständlich halten, dass bei der derzeitigen Pendlerpauschale die Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz nur in den vorgegeben Entfernungsabschnitten und nur bis 60 Kilometer berücksichtigt werden – das benachteilige Pendler mit längeren Wegstrecken massiv. Statt der Pendlerpauschale schlägt das BZÖ eine kilometergenaue Abrechnung der gefahrenen Wegstrecke zum Arbeitsplatz vor, das auch Teilzeitkräfte, Lehrlinge und Bezieher niedriger Einkommen berücksichtigt (2088/A(E)). (Schluss)