Parlamentskorrespondenz Nr. 853 vom 02.11.2012

Vorlagen: Justiz

Grundbuchsgebühr neu mit Ausnahmen für Familien und Unternehmen

Wien (PK) – Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Anknüpfung des Gerichtsgebührengesetzes an die Bemessungsgrundlage des Grunderwerbsteuergesetzes zur Berechnung der Grundbuchsgebühren für verfassungswidrig erklärt hatte, soll die Bemessung der Eintragungsgebühren im Grundbuch nun in verfassungskonformer Weise neu geregelt werden. Die Regierungsvorlage einer Grundbuchsgebührennovelle (1984 d.B.) sieht nun eine für sämtliche Arten des Liegenschaftserwerbs einheitliche Bemessungsgrundlage vor und stellt in diesem Sinn auf den Verkehrswert der Liegenschaft ab. Bestimmte Liegenschaftsübertragungen sollen aber durch Ausnahmen begünstigt werden. Dies betrifft zum einen entgeltliche wie unentgeltliche Rechtsgeschäfte im erweiterten Familienkreis, zum anderen aber bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge zur Änderung von Unternehmensstrukturen. Hier soll sich die Eintragungsgebühr mindestens nach dem Dreifachen des Einheitswertes, höchstens aber nach einem Drittel des Verkehrswertes bemessen. Flankierende verfahrensrechtliche Regelungen sollen die Belastung für die Parteien gering halten und die Vollziehung durch die Behörden verwaltungsökonomisch vereinfachen. (Schluss)