Parlamentskorrespondenz Nr. 901 vom 13.11.2012

Nationalrat gibt grünes Licht für Elektronische Gesundheitsakte

ELGA bleibt dennoch weiterhin umstritten

Wien (PK) – An der Spitze der dem Nationalrat vorliegenden Gesetze stand heute die Einführung der heftig umstrittenen Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), die schließlich mehrheitlich beschlossen wurde. Thema waren auch Organspenden und Arzneimittelsicherheit.

Wie durchsichtig dürfen PatientInnen sein?

Die äußerst kontroverse Debatte im heutigen Nationalrat spiegelte die in der Öffentlichkeit geführte Auseinandersetzung um die Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) wider. Während die Befürworter die Vorteile einer für die ÄrztInnen verschiedener Institutionen verfügbaren Information im Interesse einer besseren Behandlungsqualität ins Treffen führten, warnten die Gegner von ELGA vor datenschutzrechtlichen Problemen. Das Gesetz passierte schließlich - nach einer namentlichen Abstimmung - den Nationalrat mit Mehrheit. Im Wesentlichen waren die Abgeordneten der beiden Regierungsfraktionen dafür, Abgeordnete Karin Hakl (V) stimmte jedoch dagegen. Seitens der Grünen wich wiederum Abgeordneter Kurt Grünewald vom Stimmverhalten seines Klubs ab und unterstützte ELGA.

ELGA ist ein Informationssystem, das PatientInnen sowie Spitälern, niedergelassenen Ärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen einen gesicherten, orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten (Entlassungsbriefe, Labor- und Röntgenbefunde, Medikamentenverschreibungen) ermöglicht. Die vorhandenen Befunde werden somit – patientenbezogen - gebündelt, unabhängig davon, wo diese in Österreich abgespeichert sind (z.B. Spitäler, Labors). Die e-card ist dabei der Schlüssel zum Abruf der Daten. Spätestens Ende 2013, Anfang 2014 sollen alle PatientInnen Zugang zu ELGA haben; ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle VertragsärztInnen und Apotheken und ab 2017 schließlich die Privatkrankenanstalten.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) konnte im System der Elektronischen Gesundheitsakte keine Vorteile für die PatientInnen erkennen. Ein Ausstieg aus dem System über eine der neun Ombudsstellen Österreichs gestalte sich äußerst mühevoll, kritisierte sie und monierte, auch nach einem Opt-out einer Person blieben die Gesundheitsdaten weiterhin gespeichert. Ein Ärztewechsel, etwa um unterschiedliche Meinungen einzuholen, werde durch das ELGA-System für Kranke außerdem erschwert. Zentraler Kritikpunkt Belakowitsch-Jeneweins war, dass die Europäische Kommission eine Datenschutzverordnung plant, mit deren Inkrafttreten das nationale Datenschutzrecht aufgehoben wird. In Folge würden die Gesundheitsdaten österreichischer PatientInnen in der gesamten EU einsehbar, befürchtete die F-Mandatarin und forderte Gesundheitsminister Alois Stöger auf, Initiativen gegen diese EU-Verordnung, die laut Belakowitsch-Jenewein für 2014 angedacht ist, zu setzen.

In einer tatsächlichen Berichtigung hielt demgegenüber Abgeordneter Johann MAIER(S) fest, dass mit der geplanten Datenschutzgrundverordnung Gesundheitsdaten nicht in Echtzeit abrufbar würden, sondern lediglich für Gesundheitszwecke wie einer Elektronischen Gesundheitsakte verarbeitet werden könnten.

Bezugnehmend auf Kampagnen gegen die E-Card, die als Mittel zum Datenmissbrauch gebrandmarkt worden sei, zeigte Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) keine Verwunderung über "falsche Behauptungen" der FPÖ hinsichtlich der Elektronischen Gesundheitsakte. Die E-Card sei heute gut etabliert, ähnlich werde es ELGA ergehen. Oberhauser betonte, der Gesundheitsminister habe in intensiver Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern, auch mit der Ärztekammer, durch ELGA ein System etabliert, das die Versorgung verbessern werde. Die Elektronische Gesundheitsakte biete erstmals die Möglichkeit, auf Patientendaten dezentral zuzugreifen, führte Oberhauser aus und vermerkte, bereits jetzt würden Spitäler uneinheitlich Krankendaten speichern. Auch für die Ärztnnen werde ELGA von Nutzen sein, meinte die S-Mandatarin und erklärte, einzelne Fragen von VertragsärztInnen zur Handhabung des Systems könne man noch bis 2016 klären. Jetzt gelte es, so Oberhauser, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

Chancen und Risiken von ELGA

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) räumte ein, dass die derzeitige Verwaltung von Gesundheitsdaten in Österreich nicht zufriedenstellend sei. Seine Fraktion werde daher einzelnen Bestimmungen wie jenen im Telematikgesetz zum verbesserten Datenschutz zustimmen. Im Zusammenhang mit den Regelungen zur Elektronischen Gesundheitsakte erboste Öllinger jedoch der Mangel an Freiwilligkeit, eigene Krankendaten abrufbar zu machen. Das System sei zudem noch nicht ausgereift, da etwa Daten aus dem Impfpass oder dem Mutter-Kind-Pass nicht in ELGA vorgesehen sind, bemängelte der G-Mandatar. Er führte als nachahmenswertes Beispiel das Gesundheitssystem Dänemarks an, wo der konkrete Nutzen der Versicherten bei der Erfassung ihrer Daten im Mittelpunkt stehe, die PatientInnen daher freiwillig für eine Teilnahme optieren könnten und außerdem über das System Informationen zu Wartelisten oder Krankenhausrankings bekämen. Starke Bedenken äußerte Öllinger in Bezug auf die Verordnungsermächtigung, mit der das Gesundheitsministerium ohne Kontrolle des Parlaments die Aufnahme neuer Gesundheitsdaten in ELGA anordnen könne und auch hinsichtlich der Kostenhöhe des Systems, die Öllinger als nicht realistisch bezeichnete. Er brachte daher einen Abänderungsantrag der Grünen zur Regierungsvorlage ein, der allerdings bei der Abstimmung keine Mehrheit fand.

ELGA bestehe sowohl aus Chancen als auch aus Risiken, bemerkte Abgeordneter Erwin RASINGER (V) eingangs. Nach 18 Monaten detaillierter Verhandlungen sei der "untaugliche" Erstentwurf zu den Elektronische Gesundheitsakten jedoch zu einem Gesetzesentwurf geworden, dem er seine Zustimmung erteile. Er begründete dies durch die Verbesserung der Informationsverfügbarkeit über ELGA, gerade auch im Zusammenhang mit der e-Medikation, durch die Verschreibungen unterschiedlicher ÄrztInnen einsehbar würden. Hundertprozentige Datensicherheit sei natürlich auch bei ELGA nicht sicherzustellen, merkte Rasinger an, er wies allerdings darauf hin, dass PatientInnen jederzeit die Möglichkeit hätten, aus dem System auszusteigen. Ernst nehme er die Bedenken der ÄrztInnen, auf Grund der zusätzlichen Computerarbeit mit ELGA nicht mehr ausreichend Zeit für die behandelten Personen zu haben, sagte Rasinger und hielt deswegen fest, ELGA stelle ein "Zusatztool" für die Behandlung dar.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) befand, ELGA sei gesundheitspolitisch und datenschutzrechtlich "schlecht durchdacht". Er kritisierte heftig die Opt-out Regelung im Gesetzesentwurf, durch die ein/e Patient/in nur durch Einspruch die Löschung seiner/ihrer Daten veranlassen kann und mutmaßte, der Gesundheitsminister habe wohl befürchtet, nicht ausreichend PatientInnen für ein Opt-in System motivieren zu können. Außerdem, meinte Spadiut, könnten auch nach Verlassen des Systems Krankendaten daraus für wissenschaftliche Zwecke beziehungsweise im Sinne der Marktforschung genutzt werden. Unverständlich war es für den Abgeordneten des BZÖ, dass der Vorschlag seiner Fraktion, Gesundheitsdaten auf der e-Card zu speichern, kein Gehör gefunden hatte. Mit Krankenakten auf der e-Card wären geringere Kosten angefallen und PatientInnen hätten ihre Daten autonom schützen können, zeigte Spadiut auf.

Stöger: ELGA ist Qualitätsstärkung des Gesundheitssystems

Gesundheitsminister Alois STÖGER stellte eingangs klar, die Bedürfnisse und Interessen der PatientInnen stünden im Mittelpunkt seiner Gesundheitspolitik. ELGA wertete er als großen Meilenstein bei der Modernisierung des österreichischen Gesundheitssystems, zu der auch die Neuregelung zum Krankengeld für Selbständige oder die verbesserten Leistungen bei der Zahngesundheit zählen. Mit den Elektronischen Gesundheitsakten habe er zusammen mit Sozialversicherungen und den Bundesländern ein patientenorientiertes System geschaffen, durch das Informationsschwierigkeiten zwischen ÄrztInnen und PatientInnen der Vergangenheit angehörten. Gelangten Entlassungsbefunde nach Spitalsaufenthalten bisher nur an die HausärztInnen der jeweiligen Personen, könnten nunmehr auch andere ÄrztInnen bei späteren Konsultationen der PatientInnen 28 Tage lang Einsicht in die erforderlichen Gesundheitsdaten nehmen. Dadurch verbessere sich der Informationsaustauch zwischen Spitälern und behandelnden ÄrztInnen fundamental, unterstrich Stöger.

Der Datenschutz werde mit den Elektronischen Gesundheitsakten ebenfalls erhöht, erwiderte Stöger datenschutzrechtliche Bedenken, da umfassende Information über Zugriffe zu den Daten gewährleistet sei. Zudem sehe man harte Strafen bei Verstößen gegen den Datenschutz vor. Im Unterschied zu gescheiterten elektronischen Gesundheitssystemen anderer Staaten baue ELGA auf bestehenden Systemen in Österreich auf und vernetze die Daten, ohne sie zentral abrufbar zu machen, beschrieb der Gesundheitsminister. Aus seiner Sicht stellt ELGA insgesamt eine Qualitätsstärkung des österreichischen Gesundheitswesens dar, der auch dem Wunsch der Ärzteschaft entspreche.

Kritik an neun unterschiedlichen Krankenanstaltengesetzen

Mit der Klarstellung, dass in der Entwicklung von ELGA ÄrztInnen, Sozialversicherungen und Bundesländer eingebunden waren, begann Abgeordneter Johann MAIER (S) seinen Redebeitrag, in dem er sein Missfallen über einen angekündigten Protest der Ärztekammer ausdrückte. Die derzeit unterschiedlichen Datenspeicherungssysteme in verschiedenen Spitälern böten keine Datensicherheit, fand Maier, Protestaktionen seitens der ÄrztInnen, um die Bevölkerung zu verunsichern, entsprächen aus diesem Grund nicht deren Berufsethos. Maier erklärte, die Maßnahmen zur Sicherstellung der Gesundheitsdaten in ELGA lägen über den geltenden Standards im Datenschutzgesetz und böten einheitliche Zugriffsregeln. Problematisch sah der S-Mandatar die je nach Bundesland anders gestalteten Krankenanstaltengesetze Österreichs, die teilweise auch "Massenabfragen" von Krankenakten zuließen, und appellierte, die entsprechenden Landesgesetze im Sinne der PatientInnen zu ändern.

Grundsätzlich sei ELGA eine gute Sache, stellte Abgeordneter Robert LUGAR (T) eingangs fest, immerhin würden damit Doppelverschreibungen oder Wechselwirkung durch von verschiedenen ÄrztInnen verschriebenen Medikamenten verhindert. Der T-Mandatar zählte allerdings eine Reihe von Faktoren auf, die für ihn die Bedenken der ÄrztInnen verständlich machten. Die praktische Handhabung des Systems sei ebenso ungeklärt wie Kosten und Datenschutzaspekte bei ELGA. Lugar meinte deswegen, ein lokaler Testbetrieb der Elektronischen Gesundheitsakte sei unbedingt notwendig. Der eingeschlagene Weg, das ELGA-Gesetz gleich in ganz Österreich zu implementierten, sei nicht richtig und könne in der Umsetzung große Probleme verursachen, warnte Lugar.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) beleuchtete den Verhandlungsgegenstand aus Sicht der SeniorInnen. Für ältere Menschen sei es ein großer Fortschritt, Informationen bei Arztbesuchen elektronisch abrufbar zu haben, so würden Missstände wie Doppelbefundungen behoben, begrüßte Aubauer den ELGA-Entwurf. Als weiteren positiven Effekt der Elektronischen Gesundheitsakte nannte die V-Mandatarin die prognostizierten Einsparungen von 130 Mio. € ab 2017, da diese Mittel für Präventionsmaßnahmen gut eingesetzt werden könnten. Dezidiert sprach sich Aubauer dagegen aus, Verunsicherung bei PatientInnen in Bezug auf ELGA zu schüren, sei doch das Vertrauensverhältnis zwischen ÄrztInnen und PatientInnen von außerordentlicher Wichtigkeit. Sie hoffe daher, so die Abgeordnete, dass auch sämtliche ÄrztInnen vom Nutzen des elektronischen Systems überzeugt werden könnten.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) war der Meinung, dass es in der Zweiten Republik noch nie eine so große Unruhe im Gesundheitssystem gegeben hat. Als Gründe dafür führte der Redner u.a. die massiven Leistungskürzungen, die vielen Selbstbehalte sowie die schlechten Arbeitsbedingungen des medizinischen Personals an. Zudem erhalten die Patienten nicht mehr das beste, sondern das billigste Medikament und sie müssten so lang wie noch nie auf einen Arzttermin warten. Skandalös sei auch die Tatsache, dass über 70.000 Kinder allein in Wien keinen adäquaten Therapieplatz in Ergo-, Physio- und Psychotherapie bekommen. Dieser Trend werde noch weitergehen, befürchtete Karlsböck, da Bund, Länder und Sozialversicherungen eine radikale Umgestaltung des Gesundheitssystems planen, da insgesamt 3,4 Mrd. € eingespart werden sollen. Was den elektronischen Gesundheitsakt betrifft, so kritisierte der Redner, dass dieses möglicherweise nutzbringende Instrumentarium viel zu schlecht vorbereitet und viel zu schlecht umgesetzt wurde. Weitere Mängel beim Projekt ELGA sah er in Bezug auf die unzureichende Verschlüsselung und Datensicherheit, auf das gewählte Opt-out-Modell sowie hinsichtlich der fehlenden Testphase. "Volle Kontrolle, volle Überwachung, Ende des Datenschutzes" resümierte Karlsböck mit Bedauern. ELGA sei zudem medizinisch unbrauchbar, es behindere die ärztliche Tätigkeit und koste ein Vermögen.

Kritik an der Ärztekammer

"Das ist genau das, was einen Maserati-fahrenden Zahnarzt von mir unterscheidet", entgegnete Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) seinem Vorredner, er wolle nämlich sachlich an das Thema ELGA herangehen. Er sei persönlich sehr stolz darauf, bei der "Taufe der elektronischen Gesundheitsakte" dabei sein zu dürfen, weil damit ein Meilenstein in der österreichischen Gesundheitspolitik gesetzt werde. Künftig würden alle Befunde und gesundheitsrelevanten Dokumente der PatientInnen unter Wahrung höchster Sicherheitsstandards dezentral elektronisch gespeichert, wobei jeder die Möglichkeit habe, entweder gar nicht teilzunehmen oder einzelne Befunde herauszunehmen. Durch dieses Gesetz könne die Behandlungsqualität enorm gesteigert werden, war Spindelberger überzeugt. Aus diesem Grund verstehe er auch nicht das unverantwortliche Vorgehen mancher FunktionärInnen der Ärztekammer, die unberechtigte Ängste schürten und damit die PatientInnen verunsicherten.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) gab zu bedenken, dass das Verhalten der FunktionärInnen in der Ärztekammer nicht unbedingt das widerspiegle, was die betroffenen MedizinerInnen denken. Die Ärzteschaft sei kein monolithischer Block, meinte er, und bei den angestellten ÄrztInnen sei sicher die Mehrheit für ELGA. Die Widerstände bei den praktischen ÄrztInnen seien seiner Ansicht nach vor allem auf Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und einer befürchteten Zunahme der Bürokratie zurückzuführen. Wenn man mehr Patientenfreundlichkeit an den Tag gelegt hätte, wäre auch ein aktives Opt-in-Modell wahrscheinlich kein Problem gewesen, vermutete Grünewald. Der Zeitraum bis zur vollständigen Einführung von ELGA sollte daher sinnvoll genutzt werden, um noch erforderliche Verbesserungen vorzunehmen. Für positiv erachtete es der G-Gesundheitssprecher, dass die PatientInnen erstmals ihre Befunde und Arztbriefe einsehen können. Auch für ÄrztInnen könne es einen Gewinn bedeuten, wenn ihre Diagnosen von KollegInnen einsehbar sind, da sie angehalten seien, noch genauer vorzugehen.

Österreich ist für sein gutes Gesundheitssystem bekannt und es mache daher Sinn, wenn wir auch eines der ersten Länder sind, in denen es eine funktionierende elektronische Gesundheitsakte gibt, urteilte Abgeordnete Karin HAKL (V). Umso bedauerlicher sei daher, dass die im Verhandlungsprozess vorgebrachten Bedenken der ÄrztInnen von Seiten des zuständigen Ministeriums nicht ernst genommen wurden. Absolut unverständlich sei ihr auch, warum keine Inhaltsverschlüsselung der Daten verpflichtend vorgesehen wurde. Auch wenn sie hoffe, dass dieser Makel noch auf dem Verordnungsweg bereinigt wird, werde sie heute dem Gesetz, das sehr viele gute Aspekte enthalte, leider nicht zustimmen können, kündigte Hakl an.

Das Kostenargument

Die elektronische Gesundheitsakte sei eine jahrelange, endlose Geschichte, die heute nun beschlossen werden soll, wobei Einführungskosten von 150 Mio. € anfallen, erklärte Abgeordnete Ursula HAUBNER (B). Ihre Partei bezweifle, ob der nun vorliegende Gesetzesentwurf der richtige Weg sei, weil etwa damit keine echte Freiwilligkeit gewährleistet werde. Jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin sollte mittels eines Opt-in-Systems selbst entscheiden können, welche Daten von ihm bzw. ihr gespeichert werden und wer darauf zugreifen kann, wendete Haubner ein. Sie befürchtete auch, dass ELGA ein Mehr an Bürokratie bringen wird, was auf Kosten der persönlichen Kontakte und Gespräche zwischen ArztInnen und PatientInnen gehen werde. Ablehnend äußerte sich die Mandatarin zudem dazu, dass die Daten für andere Zwecke – auch nicht in anonymisierter Form – verwendet werden können.

Abgeordneter Ewald SACHER (S) betrachtete ELGA aus dem Blickwinkel der Pflege und war überzeugt davon, dass es auch in diesem Bereich zu Fortschritten kommen werde. In einer weiteren Ausbauphase werden nämlich auch die Pflegedienstanbieter in das ELGA-System einbezogen, was zu einer besseren Informationsvernetzung führen werde, meinte er. Von den Vorteilen würden in erster Linie die PatientInnen profitieren, betonte Sacher, weil ein Mehr an Wissen zu einer besseren Qualität bei den medizinischen und pflegerischen Behandlungen beitragen könne. Er gehe zudem davon aus, dass die Kosten reduziert werden können und mehr Zeit und Geld für die eigentliche Pflege zur Verfügung stehen wird.

Abgeordneter Martin STRUTZ (F) sprach von einer hochsensible Materie mit weitreichenden Folgen für jeden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin. Auch wenn die Zukunft erst zeigen werde, ob ELGA funktioniert, bleibe er persönlich skeptisch, da es sich um ein Zwangssystem handelt, das von oben herab verordnet wird. Seine Fraktion lehne ELGA vor allem deshalb ab, weil das System nicht ausgereift sei, weil es viel zu viel Geld koste, das besser für längst überfällige medizinische Leistungen eingesetzt werden sollte, und weil ein lückenloser Datenschutz nicht gesichert sei. Massive Bedenken kämen auch von Seiten des Rechnungshofs, wie man im entsprechenden Bericht nachlesen könne, zeigt Strutz auf. 

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) erinnerte daran, dass bei der Einführung der e-card eine ebenso heftige Debatte geführt und von Seiten der Opposition vor den massiven negativen Auswirkungen gewarnt worden sei, die aber alle nicht eingetreten seien. Die E-Card sei heute ein Vorzeigeprodukt des österreichischen Gesundheitssystems, um das wir in Europa beneidet werden, machte Donabauer geltend. Er glaube, dass ELGA eine ähnliche positive Entwicklung nehmen kann, wenn alle gemeinsam daran arbeiten. Die Zeit sei einfach reif dafür, die Daten besser zu vernetzen und die einzelnen Gesundheitsbereiche miteinander abzustimmen, und zwar zum Wohle der PatientInnen, zeigte sich Donabauer überzeugt.

Für Abgeordneten Albert STEINHAUSER (G) standen bei ELGA die Fragen im Vordergrund, ob die persönlichen Gesundheitsdaten sicher sind, wer sie einsehen kann und ob man sich gegen Missbrauch schützen kann. Da gerade die Gesundheitsdaten aus kommerziellen Gründen interessant seien, müsse man dabei mit besonderer Sorgfalt und unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards vorgehen, urgierte er. Seiner Meinung nach gebe es sehr wohl Defizite, da eine Vollverschlüsselung der Daten fehle. Sollte es nämlich einen Hacker wirklich gelingen, in das System einzudringen, dann könne er auf alle Informationen zugreifen. Außerdem hätte er sich die Einführung eines Opt-in-Modells gewünscht, weil es u.a. die Verwaltung dazu zwingen würde, die Kundenorientierung in den Mittelpunkt zu stellen. Abschließend brachte Steinhauser noch einen Abänderungsantrag seiner Fraktion ein.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) hob insbesondere den Nutzen für die PatientInnenen hervor, den die Einführung von ELGA mit sich bringen wird. Aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen wisse sie, wie wichtig es in Notfällen ist, dass die ÄrztInnen rasch und zuverlässig Zugang zu medizinischen Daten von PatientInnen haben, die nicht mehr ansprechbar sind, mahnte sie. Wenn ELGA im Vollausbau eingesetzt wird, dann könnten gerade solche Schwierigkeiten oder Schnittstellenprobleme vermieden werden. Durch ELGA würden die Patientendaten unmittelbar und überall, wo es erlaubt ist, ohne Zeitverzögerung verfügbar sein, wobei allerdings höchste Datenschutzstandards eingehalten werden müssen. Durch das Opting-Out könne jeder selbst entscheiden, ob er seine Gesundheitsdaten bei ELGA gespeichert haben will oder nicht.

Abgeordneter Gerhard KÖFER (o.F.) ging in seiner Wortmeldung zunächst auf die Vor- und Nachteile des mittlerweile größten sozialen Netzwerks, nämlich Facebook, ein. Einerseits habe sich der arabische Frühling dieses modernen Kommunikationsinstruments bedient, aber andererseits wurden dadurch auch Scheidungen, Job- oder Wohnungsverluste verursacht, weil die Nutzer all ihre Informationen für jeden öffentlich gemacht haben. Ähnliches sehe er auch bei ELGA, führte der Redner weiter aus, da es sich einerseits um einen Meilenstein in der Gesundheitspolitik handle, der eine Vernetzung aller relevanten Daten gewährleiste, andererseits aber auch gewisse Gefahren in sich berge. Als Beispiel dafür führte er den möglichen Missbrauch oder den Verlust von sensiblen Daten an. Solche "Kinderkrankheiten" können sich vielleicht Facebook oder Twitter leisten, eine elektronische Gesundheitsakte aber nicht, warnte Köfer.

Die beiden G-Abänderungsanträge wurden in Zweiter Lesung abgelehnt. Die Dritte Lesung zum Elektronischen Gesundheitsakte-Gesetz erfolgte namentlich. Das Gesetz wurde vom Nationalrat bei 171 abgegebenen Stimmen mit 102 Ja- zu 69 Nein-Stimmen verabschiedet.

Höhere Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Organspenden

Mit dem neuen Organtransplantationsgesetz trägt Österreich einer EU-Richtlinie Rechnung, deren Ziel es ist, EU-weit hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organspenden sicherzustellen. Im Konkreten müssen künftig etwa Aufzeichnungen über Lebendspenden geführt sowie schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen, die bei der Entnahme oder Transplantation von Organen auftreten, erfasst werden. Außerdem werden Transplantationszentren im Rahmen der Nachsorge verpflichtet, LebendspenderInnen innerhalb von drei Monaten nach der Operation einer Nachkontrolle zu unterziehen und diese in regelmäßigen Abständen an die Durchführung einer fachärztlichen Untersuchung zu erinnern. Zudem ist künftig jedem Lebendspender bzw. jeder Lebendspenderin ein individueller risikobasierter Nachsorgeplan auszuhändigen.

Der Gesetzentwurf wurde ebenso einstimmig gebilligt wie die begleitenden Änderungen in den Sozialversicherungsbestimmungen.

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) besprach die Übernahme europäischer Sicherheitsstandards bei Organtransplantationen von lebenden SpenderInnen und eine Nachsorgeverpflichtung gegenüber den Organspendern positiv. 

Auch Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) begrüßte die Verbesserung der rechtlichen Situation bei der Lebendspende von Organen und sprach die Erwartung aus, dass die gute österreichische Lösung bei der Organtransplantation noch sicherer werde.

      

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur vorliegenden Gesetzesänderung an und ging auf ethische Probleme bei Organspenden ein. Der Arzt problematisierte das Kriterium "Hirntod" für die Feststellung des Todeszeitpunkts eines Menschen und schilderte die Situation von Hinterbliebenen, etwa der Eltern tödlich verunglückter Kinder, die keine Möglichkeit hatten, sich von ihrem Kind, das in einer Klinik für eine Organspende herangezogen wurde, würdig zu verabschieden. Karlsböck sprach sich auch für eine Diskussion über die in Österreich geltende "Widerspruchslösung" aus und machte darauf aufmerksam, dass in Deutschland jeder Versicherte aktiv ja oder nein zu einer Organentnahme sagen müsse. "Das würde auch uns ethisch und moralisch weiterbringen", meinte Abgeordneter Karlsböck. 

      

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) folgte den Ausführungen seines Vorgängers teilweise, hielt aber fest, dass es schwierig sei, Regeln für einen humanen Umgang mit den Hinterbliebenen tragisch ums Leben gekommener Menschen in einem Gesetz festzuschreiben. Den festgestellten Hirntod eines Menschen als Kriterium für den Zeitpunkt des Todes verteidigte Abgeordneter Grünewald und wies auf die zahlreichen Kontrollen hin, die Voraussetzung für jede Organentnahme bei einem Verstorbenen seien. In der Frage der Nachbetreuung von Organspendern riet der Mediziner dazu, den Vorschlägen Rechnung zu tragen, die die Gesellschaft für Transplantationsmedizin diesbezüglich unterbreitet hat.  

    

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) unterstrich die Notwendigkeit, die Spende menschlicher Organe durch lebende Personen gesetzlich zu regeln und hielt es für wichtig, diesen Menschen ein entsprechendes Nachsorgeprogramm anzubieten.

      

Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (T) kündigte ebenfalls die Zustimmung ihrer Fraktion an, wobei sie sich dafür aussprach, die Menschen darüber zu informieren, dass die Organtransplantation in Österreich sehr streng geregelt und jeder Handel mit Organen ausgeschlossen ist. Ihre Fraktion unterstütze ausdrücklich auch jede Art von Nachsorge und medizinischer Betreuung von LebendspenderInnen.

Auch Gesundheitsminister Alois Stöger zeigte sich erfreut über die Verbesserung des Organtransplantationsgesetzes. Österreich habe mit diesem Gesetz beste Erfahrungen gemacht. Nunmehr gehe es um den besonderen Schutz von LebendspenderInnen, um das Verbot der Lebendspende unter 18 Jahren, die gesetzliche Regelung der Nachsorge sowie um den besonderen Schutz von LebendspenderInnen im Sozialversicherungsrecht.

Abgeordneter Johann HECHTL (S) bekannte sich nachdrücklich zum Grundsatz der Freiwilligkeit sowie zur Unentgeltlichkeit bei Organspenden und zur Übernahme aller Kosten bei der Organspende, der Nachsorge und einer allfälligen Komplikation durch die Sozialversicherung.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) brach eine Lanze für die in Österreich geltende Widerspruchslösung bei der Entnahme von Organen aus dem Körper Verstorbener. Der Vergleich der Organtransplantation in Österreich und Ländern mit ähnlichen Regelungen, in denen eine Zustimmungslösung gelte – etwa Deutschland -, zeige die Vorteile der Widerspruchslösung klar auf, sagte die Abgeordnete.

Arzneimittelsicherheit wird weiter erhöht

Neue Risikomanagement-Bestimmungen für bereits zugelassene Arzneimittel und neue Meldepflichten im Fall von Nebenwirkungen soll die Arzneimittelsicherheit weiter erhöht werden. Mit einer entsprechenden Änderung des Arzneimittelgesetzes reagiert man auf eine EU-Richtlinie, mit der ein Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel geschaffen wird. Die Änderungen passierten den Nationalrat einstimmig. Ein vom BZÖ eingebrachter Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) erläuterte die vorliegenden EU-Anpassungen wie die Erweiterung des Begriffs "Nebenwirkung", die Wirkungsangaben und die Möglichkeit, durch eine bessere Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden in den EU-Mitgliedsstaaten Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen. Außerdem werde die Datenerfassung im Bereich der Arzneimittel in der Europäischen Union vereinheitlicht. Seine Fraktion wird dieser Vorlage gerne zustimmen, schloss Abgeordneter Kaipel.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) begrüßte die Verbesserungen beim Risikomanagement des Arzneimittelwesens und die neue Meldeverpflichtung für Nebenwirkungen von Medikamenten. Dem Internethandel mit Arzneimitteln erteilte die Abgeordnete eine Absage und ersuchte den Gesundheitsminister, diese Entwicklung nicht nur im Auge zu behalten, sondern ihr Einhalt zu gebieten.

      

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zur Erhöhung der Medikamentensicherheit an und schloss sich der Ablehnung des Arzneimittelvertriebs über das Internet an. Die Rednerin verlangte, die Menschen auch vor dem Verkauf nutzloser Medizinprodukte in Supermärkten zu schützen.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) problematisierte seinerseits den Versandhandel mit Medikamenten, unterstrich die Notwendigkeit, das Risikomanagement im Arzneimittelbereich zu verbessern und warnte angesichts der aufwendigen Bearbeitung von Meldungen über Arzneimittel-Nebenwirkungen vor Einsparungen beim Bundesamt für Gesundheitsfragen.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) stimmte der Umsetzung der EU-Verordnung für ein besseres Risikomanagement und neuen Meldepflichten bei Arzneimittel-Nebenwirkungen zu und unterstützte jene, die sich gegen die Legalisierung des Arzneimittelhandels per Versand und Internet einsetzen. Dazu legte der Abgeordnete einen BZÖ-Entschließungsantrag vor, der jedoch in der Minderheit blieb.

Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (T) begrüßte die verstärkte Zusammenarbeit der EU-Länder auf dem Gebiet des Arzneimittelwesens, insbesondere bei der Qualitätskontrolle. Sie hielt es ebenfalls für notwendig, die legale Lieferkette im Medikamentenhandel zu schützen, um die Menschen vor gefälschten Medikamenten zu bewahren, von denen man wisse, dass sie große Gesundheitsrisiken mit sich bringen. (Fortsetzung Nationalrat)