Parlamentskorrespondenz Nr. 914 vom 15.11.2012

Vorlagen: Budget und Finanzen

Regierungsentwürfe, Anträge und Berichte

Neue Rechnungslegungsprüfung für börsennotierte Unternehmen

Wien (PK) – Im Zusammenhang mit der EU-Verordnung zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards hat die Regierung einen Entwurf für ein "Bundesgesetz über die Einrichtung eines Prüfverfahrens für die Finanzberichterstattung von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (Rechnungslegungs-Kontrollgesetz)" (2002 d.B.) vorgelegt. Prüfstelle ist die Finanzmarktaufsicht (FMA), die Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und andere Informationen kapitalmarktorientierter Unternehmen auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und die Einhaltung von Rechnungslegungsstandards überprüfen soll. Bei Verdachtsmomenten muss die FMA Anzeige bei den zuständigen Behörden erstatten, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder informieren oder - bei Verletzung börserechtlicher Vorschriften - von Amts wegen selbst tätig werden. Gleich gelagerte Anzeigepflichten bestehen für private Prüfstellen, die Unternehmensabschlüsse oder –berichte prüfen. Festgestellte Fehler der Rechnungslegung müssen vom jeweiligen Unternehmen veröffentlicht werden, außer das Unternehmen führt berechtigte Interessen gegen eine Veröffentlichung ins Treffen.

In den meisten europäischen Ländern wurden in den vergangenen Jahren Verfahren zur Überprüfung der Rechnungslegung und der Richtigkeit wichtiger Kapitalmarktinformationen von Unternehmen eingeführt. Das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz soll den Kapitalmarkt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs weiter stärken und das durch die Finanzkrise erschütterte Vertrauen der Anleger in die Integrität und Stabilität des Marktes festigen. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand sei nicht zu erwarten, liest man in den Erläuterungen. Mit Kosten müsse aber die Wirtschaft rechnen, da die kapitalmarktorientierten Unternehmen den Großteil des Aufwandes zu tragen haben, der durch die Überwachung der Rechnungslegung entsteht. Zugleich lasse die gestärkte Integrität der Kapitalmärkte vermehrte Investitionen ausländischer Investoren und damit Vorteile für die Wirtschaft erwarten.

Unisex-Regel für Versicherungsverträge

Artikel 5 der EU-Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen hat es den Mitgliedstaaten – auch Österreich  -  bislang  ermöglicht, Ausnahmen von der Regel geschlechtsneutraler Versicherungstarife zuzulassen. Da dieser Artikel aufgrund eines EuGH-Erkenntnisses am 21. Dezember 2012 außer Kraft tritt, besteht auch in Österreich Änderungsbedarf. Der Entwurf für ein Versicherungsrechtsänderungsgesetz (2005 d.B.) führt die "Unisex-Regel" in das Versicherungsvertragsrecht ein, die gleiche Prämien und Leistungen für Frauen und Männer gewährleistet. Zugunsten von Menschen mit Behinderungen wird festgelegt, dass ihnen Verträge nicht deshalb abgelehnt, gekündigt oder von einer höheren Prämie abhängig gemacht werden dürfen, weil sie behindert sind. In der Frage unterschiedlicher Tarife, unterschiedlicher Wartefristen, eines Risikoausschlusses oder eines verminderten Leistungsumfangs wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen sollen behinderte Menschen begünstigt werden. Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und der Behindertenanwalt erhält in dieser Frage eine  Verbandsklagebefugnis. Zur Abwendung aller Verzugsfolgen soll die Absendung der Prämie auch dann genügen, wenn die Prämie beim Versicherer nach Ablauf des Fälligkeitstermins einlangt. Entgelte für Zahlungsempfänger wegen Nutzung bestimmter Zahlungsinstrumente im Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer werden ausdrücklich verboten. Schließlich wird im Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz bei bestimmten Unfällen mit Arbeitsmaschinen eine Ersatzpflicht des Fachverbands der Versicherungsunternehmen ausgeschlossen.

Bundesfinanzgericht ersetzt 2014 unabhängigen Finanzsenat

Am 1. Jänner 2014 soll das Bundesfinanzgericht seine Tätigkeit als Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen aufnehmen. Das hat der Nationalrat mit seiner Novelle zur Verwaltungsgerichtsbarkeit im Mai 2012 beschlossen (siehe PK Nr. 393). Nunmehr liegt dem Nationalrat ein Entwurf für ein Bundesfinanzgerichtsbarkeitsgesetz  (2007 d.B.) vor, das die Zielsetzungen und Organisationsregeln für das neue Gericht vorgeben soll. Das Bundesfinanzgericht tritt an die Stelle des unabhängigen Finanzsenates und soll das zweitinstanzliche Rechtsmittelverfahren für das vom Bund zu vollziehende Abgabenrecht, Zollrecht und Finanzstrafrecht wahrnehmen. Damit wird der letzte Schritt zum Aufbau einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit auch in Abgabenangelegenheiten des Bundes vollzogen. In der Bundesabgabenordnung werden Rechtsanpassungen und –bereinigungen sowie Vereinfachungen im Interesse der Verwaltungsökonomievorgenommen. Anpassungen im Finanzstrafgesetz betreffen insbesondere das bisherige administrative Rechtsmittelverfahren, das durch ein Verwaltungsgerichtsverfahren ersetzt wird. Dazu kommen terminologische Änderungen infolge neuer Sicherstellungs- und Beschlagnahmebestimmungen in der Strafprozessordnung. 

Wegen der fehlenden besoldungsrechtlichen Einstufung des richterlichen Personals können allfällige Mehrkosten durch den Gesetzentwurf noch nicht beziffert werden. Die Kosten der IT-Umsetzung für das neue Rechtsmittelverfahren einschließlich Adaptierung des UFS-Kanzleiverfahrens für Geschäftsstellen werden auf 670.000 € geschätzt. Vom weiteren Ausbau des schon bisher hohen Rechtsschutzstandards erwartet sich die Regierung positive Auswirkungen  auf den Wirtschaftsstandort. Unternehmen und BürgerInnen müssen nicht mit zusätzlichen Verwaltungslasten oder Informationsverpflichtungen rechnen. Liest man in den Erläuterungen.

Maßnahmen gegen Marktmissbrauch bei Klimazertifikaten

Eine Änderung des Börsegesetzes und anderer Finanznormen (2006 d.B.) zielt darauf ab, die EU-Verordnung über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten in Österreich anwendbar zu machen. Die Verordnung soll einen harmonisierten Zugang zur Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten unionsweit gewährleisten und die Bekämpfung von Marktmissbrauch auf dem Markt für Treibhausgasemissionszertifikate regeln. Die Versteigerung der Zertifikate in Form von Zwei-Tage-Spots und Fünf-Tage-Futures soll auf einer gemeinsamen Auktionsplattform der EU oder wahlweise auf nationalen Auktionsplattformen erfolgen. Der Regierungsentwurf nennt die Finanzmarktaufsicht  (FMA) als zuständige Aufsichtsbehörde und enthält Vorschriften für den Zugang zur Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten für die Marktteilnehmer sowie einen Rechtsrahmen für die Marktaufsicht über den Handel mit Zwei-Tage-Spots auf Emissionszertifikaten. Bei der FMA entsteht ein gewisser Verwaltungsmehraufwand; an die Erhöhung des betragsmäßig fixierten Kostenbeitrages des Bundes ist aber nicht gedacht.

SPÖ-ÖVP schlagen Förderungsmodell für umsatzschwache Trafikanten vor

Die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) fordern die Bundesministerin für Finanzen wird auf, in der von ihr noch zu erlassenden Strukturänderungsfondsordnung Grundzüge der Förderungskriterien und der Berechnung der Förderung festzulegen (2114 A/(E)). Das neue Förderungsmodell für umsatzschwache TrafikantInnen bezieht sich auf den jeweiligen Einzelfall und sieht zwei Förderungsmöglichkeiten vor: Liegen die durchschnittlichen Tabakwarenjahresumsätze der letzten drei Jahre  – bei positiver Strukturprognose der Monopolverwaltung - 30% unter dem Durchschnitt der im betreffenden Bundesland erzielten Tabakwarenumsätze,  kann eine auf drei Jahre befristete Überbrückungszahlung bis zu maximal 30% der lukrierten Durchschnittsjahreshandelsspanne ausgezahlt werden. Bei negativer Strukturprognose und zu erwartender Verbesserung des Umsatzes von im Umfeld gelegenen Tabakfachgeschäften kann 2013 eine Förderung von einmalig 66 %, 2014 von einmalig 50 % und 2015 von einmalig 33 % der durchschnittlichen Jahreshandelsspanne ausgezahlt werden.

Hypo Alpe Adria: BZÖ weist 3 Mrd. €-Forderung der BayernLB zurück

Im Rechtstreit um die 3 Mrd. Euro-Forderung der BayernLB an die Republik Österreich als Eigentümerin der Hypo-Alpe-Adria verlangt BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner (2108/A(E)) von Finanzministerin Maria Fekter, Zinszahlungen an die BayernLB einzustellen und bereits überwiesene Zinszahlungen zurückzufordern. Diese Zinszahlungen haben die SteuerzahlerInnen bereits 300 Mio. € gekostet, schreibt Abgeordneter Petzner.

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Ein Antrag der Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) dient einer redaktionellen Korrektur im Gesetzestext. Ein Verweis auf das Berggesetz wird durch einen Verweis auf das Mineralrohstoffgesetz ersetzt, das zwischenzeitlich an die Stelle des Berggesetzes getreten ist (2115/A).

Das Fair-Tax-Steuermodell des BZÖ   

BZÖ-Klubobmann Josef Bucher unterbreitet dem Nationalrat in seinem Entschließungsantrag 2128/A(E) das "Fair Tax"-Steuermodell seiner Fraktion. Es sieht für Bruttojahreseinkommen bis zu 14.793 € einen einheitlichen Sozialversicherungsabgabensatz von 10 % vor und für Einkommen über dieser Grenze – nach Berücksichtigung eines Steuerfreibetrags von 11.000 € - eine Fair Tax-Einheitsabgabe von 39 %. Außerdem beantragt das BZÖ, den Kinderabsetzbetrag auf 9.000 € pro Kind zu erhöhen. Die bislang drei betrieblichen Einkunftsarten will das BZÖ in eine einzige zusammenfassen. Der BZÖ-Antrag enthält auch Maßnahmen zur Förderung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) und den Vorschlag, alle lohnsummenabhängigen Abgaben durch eine einheitliche Arbeitgeberabgabe zu ersetzen. Die Verwaltung soll durch Einrichtung einer einzigen Abgabenbehörde und eines einheitlichen Sozialversicherungssystems vereinfacht werden, schlägt das BZÖ vor.

Gute Erfahrungen mit der Flexiklausel in der Erwachsenenbildung

Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung (bifeb) wendet seit 2004 die "Flexiklausel" an und bildet im Rahmen eines gedeckelten Budgets Rücklagen aus Einsparungen und finanziert daraus Leistungsprämien an Mitarbeiter und Investitionen. Diese flexibilisierte Haushaltsführung habe eine gute Grundlage für eigenverantwortliches Planen und Gestalten geboten, liest man in einem Ressortbericht an den Budgetausschuss (113 BA). Entwicklung und Durchführung hochwertiger Aus- und Weiterbildungsprogramme für ErwachsenenbildnerInnen wurde mit unternehmerischem Denken und Handeln verbunden. Bei der Kommunikation und Ausrichtung an strategischen Zielen wurden neue Führungsinstrumente erfolgreich eingesetzt, etwa die Balanced Score Card zur Messung, Dokumentation und Steuerung. Besonderer Motivationsfaktor war die Möglichkeit, Rücklagen zu bilden, die wieder in das Bildungshaus investiert werden können. Investitionen in Infrastruktur und Erscheinungsbild stärkten das Image des bifeb als modernes kundenorientiertes Kompetenz- und Seminarzentrum. Die für die Periode 2011 und 2012 festgelegten strategischen Ziele und das Arbeitsprogramm konnten hervorragend erfüllt werden, liest man im Bericht an den Budgetausschuss. (Schluss)