Parlamentskorrespondenz Nr. 930 vom 19.11.2012

Vorlagen: Inneres

FPÖ-Anträge zum Thema Asyl, Grüne für Änderung des Waffengesetzes

FPÖ fordert forcierten Kampf gegen Asylmissbrauch

Wien (PK) – Ein von der FPÖ vorgelegter Entschließungsantrag zielt darauf ab, den Kampf gegen Asylmissbrauch zu forcieren (2117/A[E]). Unter anderem fordern FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und seine FraktionskollegInnen, Verfahren weiter zu verkürzen, rigoros gegen straffällige Asylwerber vorzugehen, bei Zweifeln an der Minderjährigkeit von AsylwerberInnen radiologische Untersuchungen durchzuführen und bei behaupteten Verwandtschaftsverhältnissen DNA-Tests zu veranlassen. Keineswegs dürfe es im Zuge der geplanten Novellierung fremdenrechtlicher Materiengesetze zu einer "Aufweichung" der gesetzlichen Bestimmungen kommen, halten sie fest.

…und lehnt Einbindung privater Vereine in das Asylverfahren ab

Ein weiteres Anliegen der FPÖ im Asylbereich ist der gänzliche Ausschluss privater Organisationen und Vereine aus der Mitwirkung in Asylverfahren (2119/A[E]). Abgeordneter Walter Rosenkranz argumentiert, dass private Vereine und NGOs im Rahmen der Rechtshilfe für Asylwerber einen wesentlichen Beitrag zur Verschleppung von Asylverfahren leisten und damit die Intention, Asylverfahren zu beschleunigen, auf Kosten der Steuerzahler unterlaufen. Seiner Meinung nach ist die Abwicklung von Asylverfahren außerdem eine hoheitliche Aufgabe des Staates.

Fliegerbomben: Grünen urgieren Änderung des Waffengesetzes

Die Grünen haben einen Gesetzesantrag zur Novellierung des Waffengesetzes vorgelegt (2125/A). Geht es nach Abgeordneter Birgit Schatz und ihren FraktionskollegInnen, soll der Bund künftig auch die Kosten für das Aufspüren und Bergen von Fliegerbomben-Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg übernehmen und für sämtliche Schäden, die bei der Sicherung bzw. Vernichtung von Kriegsmaterial entstehen, haften. Ihrer Meinung nach kann es nicht sein, dass die GrundstückseigentümerInnen – wie derzeit – auf hohen Kosten sitzen bleiben, der korrekte Umgang mit Kriegsmaterial sei nicht Aufgabe von Privatpersonen, sondern Aufgabe der Republik.

Nach der geltenden Gesetzeslage kommt der Bund nur für die Sicherung und für die Vernichtung von Fliegerbomben, nicht aber für Sondierungs- und Bergearbeiten auf. Zudem ist die Haftung für Schäden, etwa durch kontrollierte Sprengungen, auf 72.600 € begrenzt. Schäden können nur von Nachbarn, nicht aber vom Grundstückseigentümer selbst, geltend gemacht werden. (Schluss)