Parlamentskorrespondenz Nr. 961 vom 22.11.2012

Vorlagen: Gesundheit

Lehrberuf Pflege, Gesundheitsbonus, Arzneimittelversand

BZÖ: Lehrberuf für Pflege und Betreuung

Wien (PK) - Für die Umsetzung und Schaffung eines Lehrberufs für Pflege und Betreuung treten die Abgeordneten Ursula Haubner und Sigisbert Dolinschek (B) in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion ein (893/A[E]). Damit könnte nicht nur die Lücke zwischen PflegehelferInnen und dem gehobenem medizinischen Krankenpflegepersonal geschlossen, sondern auch wertvolle Lehr- und Ausbildungsplätze für junge Menschen angeboten werden.

BZÖ: Einführung eines Gesundheitsbonus

In einem weiteren Entschließungsantrag des BZÖ plädiert Abgeordnete Ursula Haubner für die Einführung eines Gesundheitsbonus von 25 Euro pro Monat für all jene unselbständig Erwerbstätigen, die mit ihrem Arzt vereinbarte Gesundheitsziele erfolgreich verfolgen (2135/A[E]). Ein wegweisendes Modell gebe es bereits in der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA), wo etwa die Einhaltung der Ziele (z.B. Gewichtabnahme) mit der Halbierung des Selbstbehalts (10 % statt 20 %) belohnt wird, betont Haubner.

Ihrer Ansicht nach müsse statt teurer Reparaturmedizin ein stärkerer Schwerpunkt auf die Prävention gelegt werden. Auch der Rechnungshof habe aufzeigt, dass ein Euro in der Prävention langfristig helfe, drei Euro für Behandlungskosten einzusparen. Gleichzeitig könnte bei den Versicherten auch wieder das Gefühl verstärkt werden, dass sie auch selbst für ihre Gesundheit verantwortlich sind. Konkret könnte dieser Gesundheitscheck analog zum Mutter-Kind-Pass mittels Gesundheitspass erfolgen. Firmen, die ihre MitarbeiterInnen dabei unterstützen, indem sie Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb organisieren, sollten nach Vorschlag des BZÖ eine Reduktion der Dienstgeberbeiträge im Ausmaß von 1 % der Krankenversicherungssumme (im Durchschnitt 3,5 % der Lohnsumme) lukrieren können.

BZÖ gegen den Versandhandel mit Arzneimitteln

Gegen den Versandhandel mit Arzneimitteln (Fernabsatz) richtet sich ein BZÖ-Entschließungsantrag, der u.a. von Abgeordnetem Wolfgang Spadiut eingebracht wurde (2138/A[E]). Der Fernabsatz mit Arzneimitteln werde von den Antragstellern - basierend auf den Informationen der direkt betroffenen österreichischen Apothekerinnen und Apotheker – abgelehnt und u.a. mit folgenden Argumenten begründet: es bestehe kein persönlicher Kontakt zwischen PatientInnen und ApothekerInnen; die Beratung verliere zwangsläufig an Qualität; es werden Fragen, die sich erfahrungsgemäß aus der jeweiligen Situation bei der Arzneimittelübergabe ergeben, nicht gestellt; der fehlende persönliche Kontakt der PatientInnen zu ÄrztInnen oder ApothekerInnen führe unter Umständen zum Aufschub des Arztbesuches und möglichen Gesundheitsgefährdungen; verlockende Angebote im Internet verleiteten KundInnen, Arzneimittel zu bestellen und nach eigenem Gutdünken einzunehmen (Anwendungsfehler); Arzneimittel werden durch den Versand zu "Konsumgütern"; PatientInnen, die Arzneimittel über das Internet erwerben, beziehen ihre Informationen ausschließlich aus der dort publizierten Arzneimittelwerbung, die darauf abzielt, Kaufanreize zu schaffen und Impulskäufe zu stimulieren; die e-Medikation, die sicherstellt dass Arzneimittelwechselwirkungen verhindert werden, würde ad Absurdum geführt.

Der Bundesminister für Gesundheit wird daher ersucht, mit seinen Amtskollegen der Ressorts Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und Wirtschaft sicherzustellen, dass der Fernabsatz mit Arzneimitteln in Österreich nicht legalisiert wird. Ein gleichlautender Antrag des BZÖ richtet sich auch an den Konsumentenschutzausschuss (2139/A[E]).