Parlamentskorrespondenz Nr. 1010 vom 29.11.2012

Finanzausschuss: Zahlreiche Gesetzentwürfe plenumsreif

Debatte über bessere Modelle zur Bürgerbeteiligung an KMU

Wien (PK) – Der Finanzausschuss setzte seine zuletzt unterbrochenen Beratungen fort und sprach sich zunächst für ein neues Verfahren bei der Prüfung der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen durch Finanzmarktaufsicht oder private Prüfstellen aus. Zudem traf der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsparteien Klarstellungen bei den steuerlichen Sonderregelungen für Ausgliederungen bei öffentlichen Körperschaften und sprach sich für die Steuerbefreiung bei Gemeindezusammenlegungen aus. Eine Entschließung legte die Grundsätze für eine Förderung umsatzschwacher Trafiken fest. Dann empfahlen die Abgeordneten die Verlängerung der Ausfuhr- und der Ausfuhrfinanzierungsförderung bis 2018 sowie ein Steuerinformationsabkommen mit Jersey und ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien.

Schließlich debattierte der Ausschuss auf der Grundlage von Oppositionsanträgen über die 3 Mrd. Euro-Forderung der BayernLB an Österreich als Eigentümerin der Hypo-Alpe-Adria und über das diesbezügliche Verlangen des BZÖ nach Rückzahlungssperre und Rückforderung überwiesener Zinszahlungen. Die FPÖ drängte auf rechtliche Absicherung der finanziellen Beteiligung von BürgerInnen an regionalen Energieversorgern, während sich die Grünen für die Vereinfachung der BürgerInnenbeteiligung an KMU stark machten. – Die Oppositonsanträge wurden unter Protest der Sprecher von FPÖ, Grünen und BZÖ vertagt.

Neue Rechnungslegungsprüfung für börsennotierte Unternehmen

Ein "Bundesgesetz über die Einrichtung eines Prüfverfahrens für die Finanzberichterstattung von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (Rechnungslegungs-Kontrollgesetz - 2002 d.B.)" setzt eine EU-Verordnung um. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) oder wahlweise auch private Prüfstellen sollen Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und andere Informationen kapitalmarktorientierter Unternehmen auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und auf die Einhaltung von Rechnungslegungsstandards überprüfen. Das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz soll den Kapitalmarkt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs weiter stärken und das durch die Finanzkrise erschütterte Vertrauen der Anleger in die Integrität und Stabilität des Marktes festigen. – Der Beschluss erfolgte unter Berücksichtigung eines V-S-Abänderungsantrags einstimmig.

Der von Abgeordneter Christine Lapp (S) in der Debatte eingebrachte V-S-Abänderungsantrag sah bei geringfügigen Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfern und Unternehmen, wie sie etwa bei Bewertungsfragen auftreten können, vor, das Prüfverfahren nicht durch eine Anzeige zu unterbrechen, sondern zu Ende zu führen. Im Falle schwerwiegender Bedenken bestehe aber weiterhin die Anzeigepflicht, hielten Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) und Staatssekretär Andreas Schieder auf eine diesbezügliche Frage des Abgeordneten Peter Westenthaler (B) fest. Die Abgeordneten Elmar Podgorschek (F) und Ruperta Lichtenecker (G) unterstützten die Regierungsvorlage und den Abänderungsantrag im Interesse der Stärkung des Vertrauens in die Finanzmärkte. Eine ebenfalls einstimmig verabschiedete Auschussfeststellung konkretisierte die Unvereinbarkeitsbestimmungen für die Prüfer.

Verlängerung der Ausfuhr- und der Ausfuhrfinanzierungsförderung 

Ein Antrag der Koalitionsparteien auf Verlängerung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes bis 2018 (2144/A) fand die Mehrheit der Koalitionsparteien. Im Zusammenhang mit dieser Gesetzesänderung empfahl der Ausschuss auf Antrag der Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) auch die Verlängerung des Ausfuhrförderungsgesetzes und Änderungen zur Weiterentwicklung des bewährten Exportförderungssystems. Eine neue Verbriefungsgarantie soll es Banken ermöglichen, Exportgeschäfte mit Pfandbriefen zu finanzieren. Die Grenze für die Vorlage von Haftungsanträgen wird von 200.000 € auf 500.000 € angehoben. Außerdem wird die Refinanzierungsmöglichkeit der Oesterreichischen Entwicklungsbank erweitert und diesem Institut die Möglichkeit gegeben, Treuhandmittel des Bundes in Form von Fonds- und Direktbeteiligungen für nachhaltige Investitionen in Entwicklungsländern einzusetzen. Ein Beauftragter der Finanzministerin soll künftig die Interessen des Ressorts in der Entwicklungsbank wahren. - Die Zustimmung erfolgte mit S-V-B-Mehrheit.

In der Debatte begründeten die Abgeordneten Elmar Podgorschek und Alois Gradauer (beide F) bei grundsätzlicher Unterstützung der Exportwirtschaft ihre Ablehnung mit den hohen Haftungen, mit denen Österreich im internationalen Spitzenfeld liege, und kritisierten in diesem Zusammenhang das große Risiko für den österreichischen Steuerzahler. Deutschland etwa komme mit viel weniger Exporthaftungen aus als Österreich, gaben die Abgeordneten zu bedenken.

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) bedauerte die Haltung der FPÖ und hielt den Vorrednern entgegen, dass der Haftungsrahmen unverändert bleibe und beide Förderungsinstrumente seit 60 Jahren nicht nur ohne Ausfälle eingesetzt wurden, sondern auch beträchtliche Gewinne aus Haftungsentgelten für das Budget lukriert werden konnten.

Auch Abgeordneter Peter Westenthaler (B) sprach von einer Erfolgsgeschichte der österreichischen Exportförderung, die man fortschreiben solle.

Abgeordneter Werner Kogler (G) bemängelte hingegen die Intransparenz bei Exportförderungsentscheidungen. Es würden auch Investitionen gefördert, die in anderen Ländern zur raubzugartigen Vernichtung der Umwelt führten und Arbeitsbedingungen akzeptiert, die den Menschenrechten widersprechen.  

Auch Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) erinnerte an die zwei- und dreistelligen Millionenbeträge, die der Bund immer wieder aus den Haftungsentgelten bei der Exportförderung bekomme.

Finanzstaatssekretär Andreas Schieder unterstrich die große Bedeutung der Exportförderung für die österreichische Volkswirtschaft, bezifferte die Ausfallsquote bei den Haftungen mit unter 1 %, betonte die großen Vorteile für das Budget und hielt fest, die Aspekte Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Ökostandards liegen bei der Genehmigung von Exportförderungen immer stärker im Fokus.

Steuerbefreiung bei Gemeindezusammenlegungen

Die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Jan Krainer (S) schlagen in einem gemeinsamen Initiativantrag (2096/A) Klarstellungen bezüglich der steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der "Körperschaften öffentlichen Rechts" vor. Demnach sollen die Sonderregelungen im Budgetbegleitgesetz 2001 sinngemäß auf alle durch die Rückgängigmachung von Ausgliederungen und Übertragungen unmittelbar veranlassten Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte anzuwenden sein. Für Zwecke der Umsatzsteuer soll dies nach den Intentionen des Antrags erst nach Ablauf des Vorsteuerberichtigungszeitraumes gelten. Darüber hinaus sollen diese Vorgänge insoweit nicht der Körperschaftssteuer (Einkommensteuer) unterliegen, als Wirtschaftsgüter dem Beteiligungsverhältnis entsprechend auf eine Körperschaft öffentlichen Rechts rückübertragen werden. Dabei seien für die rückübertragenen Wirtschaftsgüter die Buchwerte des Rechtsvorgängers fortzuführen.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) brachte einen Abänderungsantrag ein, der Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte im Rahmen von Gemeindezusammenlegungen von Gebühren und Verkehrssteuern befreit. In seiner Wortmeldung drängte der Abgeordnete zudem darauf, alle Leistungen, die Gemeinden im Rahmen von Gemeindekooperationen erbringen, von der Umsatzsteuer zu befreien. Dieser Vorschlag erhielt ausdrückliche Zustimmung von Seiten der Abgeordneten Maximilian Linder (F) und Werner Kogler (G).

Finanzstaatssekretär Andreas Schieder zeigte sich offen für diesen Vorschlag, teilte den Abgeordneten aber mit, es werde im Einzelnen zu prüfen sein, wo solche Umsatzsteuerbefreiungen wettbewerbsrechtlich möglich seien. – Der Antrag wurde unter Berücksichtigung der vorgelegten Abänderung einstimmig verabschiedet.

Förderungsmodell für umsatzschwache Trafiken

Auf der Grundlage des Antrags 2114/A(E) der Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) verabschiedete der Ausschuss eine Entschließung betreffend Grundzüge der Förderungskriterien und Berechnung der Förderung des Strukturänderungsfonds. Darin wird die Finanzministerin aufgefordert, in einer geänderten Solidaritäts- und Strukturfondsordnung vor allem Instrumente wie Stilllegungsprämien und Überbrückungshilfen vorzusehen. Nach angemessener Frist, in der die Monopolverwaltung die Überlebensfähigkeit der einzelnen Verschleißstellen analysiert hat, soll die Finanzministerin dem Gesetzgeber berichten, um Beratungen über allenfalls notwendige gesetzliche Änderungen (Erhöhung der Spannen für die Trafikanten) zu ermöglichen. Diese Entschließung entspricht einem gesamtändernden Abänderungsantrag, den Abgeordneter Franz Kirchgatterer (S) dem Ausschuss in der Debatte vorlegte. – In dieser geänderten Form wurde der Antrag mit S-V-Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Maximilian Linder (F) hielt den Solidaritätsfonds für gut, betonte die Bedeutung der Trafiken als Nahversorger im ländlichen Raumund wandte sich entschieden gegen das geplante Zusperren von Trafiken. Die FPÖ plädiert für die Wiedereinführung der 200 Stück-Regelung beim Tabakimport und verlangt schärfere Maßnahmen gegen den Zigarettenschmuggel. Diesen Forderungen schloss sich auch BZÖ-Abgeordneter Peter Westenthaler an.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) sprach sich dafür aus, die Mittel des Solidaritätsfonds nicht länger mit der Gießkanne zu verteilen, sondern zielgerichtet, um die sozialen Härten zu vermeiden, die in einem Strukturwandel auftreten.

Staatssekretär Andreas Schieder führte aus, die 800 Stück-Regelung entspreche einer EU-Richtlinie. 50 % der TrafikantInnen seien Menschen mit Beeinträchtigungen, informierte Schieder. Der Staatssekretär hielt es für zweckmäßig, von zwei nicht überlebensfähigen Trafiken in einem Ort eine zu erhalten, statt beide zuzusperren.  

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Ein Antrag der Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) dient einer redaktionellen Korrektur im Gesetzestext. Ein Verweis auf das Berggesetz soll durch einen Verweis auf das zwischenzeitlich in Kraft getretene Mineralrohstoffgesetz ersetzt werden (2115/A). – Der Antrag wurde auf Vorschlag der Abgeordneten Gabriele Tamandl (V) einstimmig vertagt, da noch Verhandlungen mit dem Gemeinde- und Städtebund wegen der finanziellen Auswirkungen infolge der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes auf die Gemeinden notwendig seien.

Steuerinformationsabkommen mit Jersey


Ein Abkommen mit der Steueroase Jersey über den Informationsaustausch in Steuersachen folgt dem OECD-Muster und soll den international üblichen Transparenzstandard bei der Amtshilfeleistung gewährleisten (1916 d.B. ). - Dieses Abkommen fand einhellige Zustimmung.

Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Rumänien

Eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Rumänien aus dem Jahr 2005 trägt den neuen Grundsätzen der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft Rechnung, die von der OECD entwickelt wurden (1934 d.B. ). – Die Zustimmung erfolgte mit S-V-G-Mehrheit.

Für die FPÖ begründete Abgeordneter Alois Gradauer die Ablehnung des Abkommens mit dem Hinweis auf die damit verbundene Einschränkung des österreichischen Bankgeheimnisses.

Fragen der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker (G) und Elmar Podgorschek (F) nach dem Steuerabkommen mit der Schweiz nach dem Scheitern eines ähnlichen Abkommens mit Deutschland beantwortete Staatssekretär Andreas Schieder, indem er sagte, Österreich sei von den Entscheidungen in Deutschland nicht betroffen, sondern gehe seinen Weg bei der Besteuerung von Einlagen österreichischer Staatsbürger in der Schweiz wie vereinbart weiter. Mit ersten Einnahmen sei ab der zweiten Jahreshälfte 2013 zu rechnen, erfuhren die Abgeordneten.

FPÖ für Beteiligung der BürgerInnen an kommunalen Kraftwerken

FPÖ-Abgeordneter Maximilian Linder trat in seinem Entschließungsantrag 1954/A(E) für das Recht der Bürgerinnen ein, sich finanziell an regionalen Energieversorgern zu beteiligen. Während sich die Finanzmarktaufsicht gegen dieses kommunale Finanzierungsmodell ausgesprochen hat, weil es ein "Einlagengeschäft" darstelle, das nur Banken, nicht aber Gemeinden zustehe, argumentierte Linder ökologisch und ökonomisch für Beteiligungen an alternativen Energieprojekten von Gemeinden.

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (V) führte aus, es gebe mehrere legale Modelle für die finanzielle Beteiligung von BürgerInnen an den genannten Projekten und machte darauf aufmerksam, dass in jedem Fall der Anlegerschutz und ausreichende Informationen für die Anleger gewahrt werden müssen. Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion über einen rechtlichen Rahmen für Bürgerbeteiligungen auf europäischer Ebene schlug Schmuckenschlager die Vertagung des Antrags vor.

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) wandte sich gegen eine Vertagung, weil es darum gehe, Energiewendeprojekte voranzutreiben. Die vorhandenen Modelle haben sich als zu teuer erwiesen, sagte die Rednerin. Auch Abgeordneter Peter Westenthaler (B) hielt den Antrag für "grundvernünftig" und erteilte dem Vertagungsautomatismus gegenüber Oppositionsanträgen im Interesse des Parlamentarismus eine klare Absage.

Abgeordneter Werner Kogler (G) bekannte sich zum Anlegerschutz, hielt es aber ebenfalls für dringend notwendig, nicht nur in Sonntagsreden dafür einzutreten, den BürgerInnen die Möglichkeit zu geben, sich an KMU in ihrer unmittelbarer Nähe zu beteiligen. Das Vertrauen der Menschen in die Banken schwindet, da sie nicht wissen, was dort mit ihrem Geld passiere. Die Politik aber schütze und stütze die Banken und übersehe dabei den Unterschied zwischen Investitionen in unmittelbarer Nähe der Menschen oder irgendwo in der Karibik.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) machte ebenfalls auf bestehende Modelle aufmerksam, räumte aber ein, dass die Prospektpflicht für KMU zu teuer komme. Die Vertagung des Antrags sei richtig, um Zeit für die notwendige Diskussion zu gewinnen. Im Unterschied zur schwarz-blauen Ära werden Oppositionsanträge in jüngster Zeit ernster genommen, immer wieder auch im Plenum diskutiert und angenommen, sagte Krainer gegenüber Abgeordnetem Westenthaler.

Staatssekretär Andreas Schieder sprach von einem schwierigen Thema und verteidigte die Vorgangsweise der Finanzmarktaufsicht, die nur nach objektiven Kriterien vorgehen könne. Der Anlegerschutz sei dabei ein wichtiger Punkt, sagte Schieder und erinnerte daran, dass Bürgerbeteiligungen bei Öko-Modellen möglich seien. Auf EU-Ebene werde über ein Bürgerbeteiligungsmodell diskutiert, berichtete der Staatssekretär.

Ausschussvorsitzender Günter Stummvoll sprach von einem wichtigen Thema der nächsten Monate, wies auf eine Arbeitsgruppe zum Thema in der Wirtschaftskammer hin und bekannte sich zur Vertagung, aber nicht ad calendas graecas. – Der Antrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.

Hypo: BZÖ-Anträge auf Stopp der Rückzahlungen an die BayernLB

In der Frage der 3 Mrd. Euro-Forderung der BayernLB an die Republik Österreich als Eigentümerin der Hypo-Alpe-Adria verlangte BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner (2108/A(E)) von Finanzministerin Maria Fekter, Zinszahlungen an die BayernLB einzustellen und bereits überwiesene Zinszahlungen zurückzufordern. In diese Richtung ging auch eine weitere Initiative Petzners (2087/A(E)), die die an Finanzministerin Fekter adressierte Forderung nach einer Rückzahlsperre für die Hypo Alpe Adria enthält. – Beide Anträge wurden mit der Mehrheit der Koalitionsparteien vertagt.

Abgeordneter Stefan Petzner (B) leitete seine ausführliche Darstellung der Entwicklung der Hypo Alpe Adria von der Übernahme durch die BayernLB bis zur Notverstaatlichung mit der Aufforderung an die Finanzministerin ein, die noch verbleibende Frist bis zum 14.12.2012 zu nutzen, um die Zahlungsverpflichtung der Republik gegenüber der BayernLB rechtlich zu bekämpfen, was nach diesem Termin aus Gründen der Verjährung nicht mehr möglich sei. Die Zahlungsverpflichtung als Teil des Notverstaatlichtungsvertrags habe keine Rechtsgrundlage, weil der Kapitalzufluss in Höhe von 3 Mrd. € nicht als Darlehen, sondern als "verdeckter Eigenkapitalzufluss" zu bewerten sei, sagte Petzner und wies in diesem Zusammenhang auf ein diesbezügliches Rechtsgutachten hin. Österreich habe mit der BayernLB schlecht verhandelt, meinte Petzner und warf den Bayern einmal mehr vor, für den Untergang der Hypo Alpe Adria verantwortlich zu sein. Die BLB habe das Institut in kurzer Zeit um 40 % "aufgeblasen", dann aber fallen gelassen. Nun stelle sich die Frage, wie die Republik vorgehe, sagte Petzner und verlangte eine Rückzahlungssperre.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) wandte gegenüber Petzner ein, die Frist für eine Klage gegen die Rückzahlungsforderung der BayernLB werde nicht am 14.12.2012 ablaufen, es seien noch zwei Jahre Zeit. Vorerst sollte durch ein Gutachten geklärt werden, ob die genannten 3 Mrd. € als Kapitalersatz zu werten seien, in diesem Fall habe die Bank zu handeln. Dem BZÖ-Antrag sei nicht zuzustimmen, weil eine Rückzahlungssperre derzeit nicht möglich sei. Krainer beantragte daher, den Antrag zu vertagen. Die BayernLB habe nicht, wie Petzner es darstellte, eine gute Bank übernommen, bei der Hypo Alpe Adria haben bereits große Probleme bestanden. Die Notverstaatlichung sei unbedingt erforderlich gewesen, weil die Haftungen des Bundeslandes Kärnten anderenfalls schlagend geworden wären.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) unterstützte beide Anträge des BZÖ und hielt es einmal mehr für notwendig, die Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria in einem Untersuchungsausschuss zu klären.

Abgeordneter Werner Kogler (G) hielt die Ausführungen des Antragstellers für plausibel und hielt es für fraglich, ob die Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria tatsächlich notwendig gewesen sei, wie dies die Regierung darstelle. Kogler hielt für dringend aufklärungsbedürftig, ob es zur Notverstaatlichung keine Alternative gab und merkte an, die Hypo Alpe Adria sei für Österreich nicht systemrelevant gewesen. Scharfe Kritik übte Kogler an der bisherigen Weigerung der Regierungsparteien, den Rechnungshofbericht über das Bankenpaket im Rechnungshofausschuss entsprechend und mit den erforderlichen Auskunftspersonen zu debattieren. Kogler verlangte eine ausführliche Behandlung dieses Rechnungshofberichts, wozu auch gehöre, die ehemaligen Minister Pröll und Molterer sowie den Aufsichtsratspräsidenten der Kommunalkredit Mödlhammer zu befragen.

Staatssekretär Andreas Schieder klärte die Abgeordneten darüber auf, dass der Vorstand der Bank und nicht der Eigentümer handeln müsse, wenn sich herausstellen sollte, dass der genannte Kapitalzufluss eigenkapitalersetzend gewesen sei. Dieser Auffassung trat Abgeordneter Stefan Petzner (B) vehement entgegen und mahnte die Verantwortung der Eigentümervertreterin Fekter ein.

Auf die Frage, ob die BayernLB als ehemaliger Eigentümer ein Mitspracherecht bei Veräußerungen von Teilen der Hypo Alpe Adria habe, verneinte Staatssekretär Schieder. Eine solche Mitsprache bestehe nur im Falle der Spaltung, aber nicht bei der Veräußerung von Tochtergesellschaften. Die Notverstaatlichung sei notwendig gewesen, weil im Konkursfall die Haftungen des Landes Kärnten für die Republik schlagend geworden wären und das Defizit Österreichs explodiert wäre.

Auf die Frage des Abgeordneten Stefan Petzner (B), ob ein Vergleich zwischen Österreich und Bayern in der Frage der 3 Mrd. Zahlungsforderung möglich sei, hielt Staatssekretär Andreas Schieder fest, diese Frage hänge von der Klärung der Frage ab, ob die Einlage der BayernLB als Eigenkapital oder als Darlehen zu gelten habe.

Grüne wollen BürgerInnen Beteiligungen an KMU erleichtern



Ein von G-Abgeordneter Ruperta Lichtenecker eingebrachter Entschließungsantrag (2137/A(E)) der Grünen betreffend BürgerInnenbeteiligungsmodelle an KMU zielte auf einen Gesetzentwurf ab, der die Finanzierung lokaler Projekte durch BürgerInnen einfacher, kostengünstiger und für alle Beteiligten rechtssicher machen soll.

Das Thema betreffe viele lokale Unternehmen und vor allem auch Projekte, die in die Energiewende investieren wollten, sagte die Abgeordnete. Da die Banken solche Projekte oft nicht unterstützten, würden vielfach alternative Finanzierungsmodelle praktiziert, die dann in Konflikt mit den Vorschriften der FMA geraten. Pro Jahr betreffe das 20 bis 40 Fälle. Die Abgeordnete schlug vor, eine parlamentarische Enquete abzuhalten, um schnell Lösungen zu finden. Abgeordneter Bruno Rossmann (G) fügte hinzu, es gehe darum, Investitionen in die Realwirtschaft zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu schaffen. Dafür müssten rechtlich einwandfreie Regelungen geschaffen werden. Abgeordneter Werner Kogler (G) erläuterte, der Anlassfall sei der Waldviertler Unternehmer Staudinger. Es gebe aber eine Reihe ähnlicher Fälle, die zeigen, dass das Bankensystem versage und grundsätzlich neu gestaltet werden müsse. Das Laxenburger Papier der Regierung enthalte dazu nur "laxe" Aussagen, sagte der Abgeordnete. Das Argument des Anlegerschutzes, mit dem die Regierung sich weigere, über alternative Finanzierungsmodelle verhindere, lasse er nicht gelten. Abgeordneter Peter Petzner (B) stimmte seinem Vorredner zu. Die FMA trage nichts zur Lösung der Kreditklemme bei. Ausschussvorsitzender Günter Stummvoll (V) meinte, die Grünen würden für ihr Anliegen in ihm dann einen Mitstreiter finden, wenn sichergestellt sei, dass pyramidenspielartige Finanzmodelle grundsätzlich ausgeschlossen werden. Staatssekretär Andreas Schieder hielt fest, das Thema des Antrags werde sehr wohl ernstgenommen. Im gegebenen Anlassfall sei es aber eindeutig so, dass Bankgeschäfte getätigt wurden, für die eine Konzession nötig wäre. – Der Antrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt. (Schluss Finanzausschuss)