Parlamentskorrespondenz Nr. 1034 vom 06.12.2012

Keine anonymisierten Bewerbungsverfahren im Bundesdienst

HPV-Impfung und Hilfe zum Berufseinstieg bleiben auf der NR-Agenda

Wien (PK) – In weiterer Folge wurde in der heutigen Nationalratssitzung der BZÖ-Entschließungsantrag betreffend Kostenreduktion und Implementierung der HPV-Impfung für Mädchen und Burschen dem Gesundheitsausschuss, jener zur Durchführung eines Schulprojekts, das auf den Einstieg ins Berufsleben durch Weitergabe von Tipps zur Führung von Vorstellungsgesprächen und Gehaltsverhandlungen vorbereitet, dem Unterrichtsausschuss zugewiesen. Beide waren zunächst im Gleichbehandlungsausschuss beraten worden.

Abgelehnt wurde jedoch der Entschließungsantrag der Grünen, in dem sich diese für die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren im Bundesdienst aussprechen.

Der Antrag auf anonyme Bewerbung im Bundesdienst ziele auf mehr Fairness bei Aufnahmen ab, erläuterte Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) die im Gleichbehandlungsausschuss eingebrachte Forderung der Grünen. Die Praxis anonymisierter Bewerbungsschreiben in englischsprachigen Ländern und ein derartiges Pilotprojekt in Deutschland zeigten, so die G-Mandatarin, dass ohne die Angabe von persönliche Daten wie Namen, Alter, Geschlecht, Geburtsort, Familienstand und Aussehen, die Qualifikation der BewerberInnen im Sinne der Chancengleichheit für ihre Aufnahme ausschlaggebend sei. Sie verstehe daher nicht, meinte Schwentner, weswegen sich die Bundesregierung gegen dieses Modell verwehre.

Abgeordnete Gisela WURM (S) ging näher auf die Ergebnisse des letzten Gleichbehandlungsberichts ein und strich heraus, dass es nicht nur mehr weibliche Bedienstete in der öffentlichen Verwaltung gebe, sondern auch in Spitzenpositionen der Frauenanteil bereits rund 25% betrage. Eine Vorreiterrolle nehme der Bund auch in Bezug auf den "Papa-Monat" ein, konstatierte Wurm. Sie bedauerte lediglich, dass die ÖVP gegen die Verankerung des "Levelling-up" beim Diskriminierungsschutz im Gleichbehandlungsgesetz sei. Zum BZÖ-Antrag für eine billigere HPV-Impfung für Mädchen und Burschen vermerkte die S-Mandatarin, diese Forderung sei im Gesundheitsausschuss bestens aufgehoben.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) skizzierte ihren Antrag für die kostengünstige Impfung gegen Papillomaviren, die 9 bis 15-Jährigen beiderlei Geschlechts zugutekommen solle und äußerte ihr Unverständnis darüber, dass dieser Entschließungsantrag dem Gesundheitsausschuss zugewiesen worden war. Das komme einer Bedeutungsschmälerung des Gleichbehandlungsausschusses gleich, beanstandete sie. Ebenso kritisierte sie, dass ihr Antrag auf Schulmodule zum Berufseinstieg nunmehr im Unterrichtsausschuss und nicht im Ausschuss für Gleichbehandlungsfragen weiterbehandelt werde. Der Forderung der Grünen, im Bundesdienst anonyme Bewerbungen zu ermöglichen, gab Schenk ihre Zustimmung.

Die Ablehnung der ÖVP, die gegen jede Art von Diskriminierung sei, zum Levelling-up erklärte Abgeordnete Dorothea SCHITTENHELM (V) mit der Befürchtung, diese Bestimmung begrenze letztlich die Freiheit von Unternehmen, vor allem von KMUs, bei ihren Entscheidungen. Bezugnehmend auf den B-Antrag zur HPV-Impfung bekannte Schittenhelm sich zu dieser Art der Vorsorge für Mädchen und Burschen, die ihrer Meinung nach auf Krankenkassenbasis erfolgen solle, sie erachtete jedoch den Gesundheitsausschuss als das richtige Gremium zur Debatte darüber.

Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (T) setzte den Vorschlag, anonyme Bewerbungen im Bundesdienst einzuführen, mit "Blind Dates" gleich. Der T-Mandatarin zufolge lehnten 80% der ArbeitgeberInnen diese Art der Bewerbung ab, da sie nur vermehrten Zeit-, Kosten-, und Personalaufwand bedeute, viele notwendige Informationen über BewerberInnen aber nicht aus deren Unterlagen hervorgingen. Die HPV-Impfung beschrieb Kaufmann-Bruckberger als sinnvolle gesundheitsfördernde Maßnahme und sprach sich dagegen aus, der Zuweisung des diesbezüglichen Antrags an den Gesundheitsausschuss ihre Zustimmung zu geben.

Abgeordnete Susanne WINTER (F) bemängelte am Konzept der anonymisierten Bewerbungsschreiben, dass darin soziale Kompetenzen nicht ersichtlich seien. Diese Fähigkeiten stellten jedoch essentielle Faktoren für gutes Zusammenarbeiten mit KollegInnen und Vorgesetzten dar. Winter wertete den Antrag der Grünen als reine "Anlassgesetzgebung", mit der feministische Ideologie in Gesetzesform gegossen werden solle.

Abgeordnete Alev KORUN (G) kritisierte ihre Vorrednerin, die versuche, Argumente Andersdenkender madig zu machen und sah in diesem Verhalten eine Ursache für die Abwendung vieler BürgerInnen von der Politik. Den Grünen gehe es bei ihrem Antrag für ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren im Bundesdienst darum, alle Frauen und Männer nach ihren Fähigkeiten zu beurteilen und dabei auf positiven Erfahrungen mit diesem Modell in anderen Ländern aufzubauen. Pilotprojekte in der Privatwirtschaft seien zu begrüßen, von der Beamtenministerin sei aber mehr Mut für Veränderungen im öffentlich Dienst zu erwarten, schloss Korun.

Abgeordnete Andrea GESSL-RANFTL (S) gab ihrer Vorrednerin beim Thema anonymisierte Bewerbung Recht und begrüßte daher Pilotprojekte der Frauenministerin in Richtung vorurteilsfreie Auswahlverfahren und Vermeidung unbeabsichtigter Diskriminierung. Dem könnten anonymisierte Bewerbungsverfahren entgegenwirken. Im öffentlichen Dienst hätte dies aber keinen Sinn, weil die dort eingeführten Bewerbungsverfahren Diskriminierungen ohnedies ausschließen.

Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) informierte über die aus ihrer Sicht sehr guten Gleichstellungs- und Frauenförderungspläne bei Bund und Ländern und erklärte damit die Ablehnung des Antrags der Grünen auf anonymisierte Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst. Zum Antrag des BZÖ hinsichtlich Erleichterungen für junge Menschen beim Einstieg in das Berufsleben befürwortete die Rednerin eine ausführliche Debatte im Unterrichtsausschuss und brach dabei vorweg eine Lanze für den Einsatz des Instruments "Potentialanalyse" bei der Berufswahlberatung junger Menschen.

Auch Abgeordnete Edith MÜHLBERGHUBER (F) unterstrich die Bedeutung eines gelungenen Starts junger Menschen in ihr Berufsleben, daher sei es richtig, den diesbezüglichen BZÖ-Antrag im Unterrichtausschuss zu behandeln und dort intensiv zu diskutieren.

Abgeordneter Franz RIEPL (S) kritisierte das Verhalten des BZÖ, identische Anträge an unterschiedliche Ausschüsse zu richten und begründete damit den Zuweisungsantrag an den Unterrichtsausschuss. Jungen Menschen riet der Abgeordnete, bei der Wahl ihres Arbeitsplatzes zu beachten, dass Betriebe mit Betriebsräten aller Erfahrung nach höhere Einstiegsgehälter zahlen als Betriebe ohne Betriebsräte.

Abgeordnete Christine MAREK (V) schloss sich Abgeordnetem Riepl an und hielt es für wichtig, Frauen zu informieren, was ihnen beim Berufseinstieg zustehe. Auch über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sei aus aktuellem Anlass zu diskutieren und dabei sorgfältig zu prüfen, ob der Strafrahmen richtig dimensioniert sei. Der diesbezügliche S-V-Entschließungsantrag ziele auf eine breite Diskussion über richtige Signale gegen sexuelle Belästigung und über die Höhe des Strafrahmens. 

Abgeordnete Heidrun SILHAVY (S) klagte, es gebe immer noch Richter, die in Fällen sexueller Belästigung unsensible Entscheidungen gegenüber Frauen treffen. Der Antrag des BZÖ zur HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Sozialversicherungssystem werde nicht abgelehnt, sondern dem Gesundheitssystem zugewiesen, um dort eine Vielzahl von Fragen zu klären, unter anderem auch die möglichen Nebenwirkungen. (Fortsetzung Nationalrat)