Parlamentskorrespondenz Nr. 1048 vom 10.12.2012

Vorlagen: Verkehr

Novellen zu StVO, Bundesstraßengesetz, Fahrgastrechten

Wien (PK) – Drei Regierungsvorlagen zu Verkehrsthemen liegen dem Nationalrat vor. Sie betreffen die 25. StVO-Novelle mit Regelungen zum Radverkehr, Änderungen des Bundesstraßengesetz 1971 und Erweiterungen der Fahrgastrechte.

Telefonieren während des Radfahrens wird verboten

Durch die 25. StVO-Novelle (2109 d.B.) sollen die Rahmenbedingungen des Radverkehrs verbessert werden und eine Gleichstellung verschiedener Verkehrsteilnehmer erreicht werden, insbesondere in Begegnungszonen. Es werden daher die Kriterien einer Fahrradstraße sowie die Schaffung von nicht benützungspflichtigen Radwegen geregelt. Die Novelle enthält auch Regeln für das Verhalten von RadfahrerInnen, etwa das Verbot des Telefonierens während des Radfahrens. Das Gesetz legt auch die Begegnungszone als eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und FußgängerInnen bestimmt ist, fest.

Neben redaktionellen Änderungen erfolgt ferner eine Umgestaltung der Bestimmungen über den Gehbehindertenausweis. Durch Änderung des Berechtigtenkreises entfällt die Voraussetzung der dauernd starken Gehbehinderung. 

Bessere Verknüpfung der Verkehrsträger

Im Gegensatz zu den bisher geltenden Bestimmungen soll nun durch eine Novelle des Bundesstraßengesetzes (2108 d.B.) die direkte Anbindung bestimmter Anlagen der Verkehrsträger Schiene, Luft und Wasser an Bundesstraßen ermöglicht werden. Die bessere Verknüpfung der Verkehrsträger soll dazu beitragen, den durch diese Verkehrsträger verursachten Schwerverkehr auf kurzem Weg dem höherrangigen Straßennetz zuzuführen. Dadurch will man Transportwege verkürzen und das niederrangige Straßennetz entlasten.

Verankerung der Fahrgastrechte im Eisenbahnbeförderungsgesetz

Die Regierung plant auch die bessere gesetzliche Verankerung der Fahrgastrechte. Die Neufassung des Eisenbahnbeförderungsgesetzes schließt nun auch die gesetzliche Regelung zu den Fahrgastrechten ein (2110 d.B.). Zur Verbesserung der Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten sind in der Novelle auch flankierende Ergänzungen im Eisenbahngesetz vorgesehen. (Schluss)