Parlamentskorrespondenz Nr. 1053 vom 11.12.2012

Vorlagen: Umwelt

Schutz der Grenzmur und der Arktis

Grüner Antrag zum Schutz der Grenzmur

Abgeordneter Werner Kogler (G) weist in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion darauf hin, dass die Republik Slowenien bis zu acht Wasserkraftwerke an der Mur errichten will (2146/A[E]). Für das geplante Kraftwerk in Hrastje Mota (ca. 10 km nach der österreichischen Grenze) wurde bereits das Raumplanungsverfahren durchgeführt. Die Grünen befürchten, dass die Realisierung dieses Projektes die Qualität der steirischen Grenzmur und des angrenzenden Auwaldes - seit 2005 ein Europaschutzgebiet sowie einer der artenreichsten Lebensräume Europas - stark beeinträchtigen würde. Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, werden daher von den Antragstellern aufgefordert, rasch an Slowenien heranzutreten, um alle relevanten Informationen zu den geplanten Kraftwerken an der Mur einzuholen bzw. die die Planungen betreffend das Projekt in Hrastje Mota aufgrund der befürchteten Auswirkungen auf das Gewässerregime an der Grenzmur zu stoppen.

Grüner Antrag zum Schutz der Arktis

Die Arktis ist eines der letzten nahezu unberührten großen Naturparadiese dieser Erde, heißt es einleitend in dem G-Entschließungsantrag (2147/A[E]). Dieses einmalige Ökosystem sei jedoch aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels und wegen der wachsenden wirtschaftlichen Ausbeutung dieser Region in Gefahr. In den letzten 30 Jahren verschwanden über 75% der arktischen Eisdecke. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, könnte der arktische Ozean im Sommer 2020 das erste Mal seit Menschengedenken komplett eisfrei sein.

Die G-Mandatarin Eva Glawischnig-Piesczek appelliert daher an die Bundesregierung, sich aktiv für den größtmöglichen Schutz der Arktis als Naturlebensraum einzusetzen und in allen nationalen, europäischen und internationalen Gremien folgende Positionen zu vertreten:  Einrichtung eines internationalen Schutzgebietes in den unbewohnten Hochsee-Gewässern rund um den Nordpol; ein sofortiges Verbot für Öl- und Gasförderung in arktischen Gewässern und die Entwicklung eines entsprechenden internationalen Protokolls;  ein Moratorium der industriellen Fischerei in jenen historisch nicht befischten Gebieten des Arktischen Ozeans, die bisher ganzjährig von Eis bedeckt waren; die Aufnahme der Eisbären in Anhang 1 des Artenschutzabkommens; die Ablehnung von Exportförderungen und -garantien für österreichische Firmen, die in Industrieprojekte in der hohen Arktis involviert sind sowie die Nicht-Beteiligung von österreichischen Unternehmen, an denen die Republik eine Sperrminorität besitzt, an arktischen Rohstoffprojekten. (Schluss)