Parlamentskorrespondenz Nr. 1090 vom 20.12.2012

Mehr Regulierung und mehr Aufsicht

Finanzpaket im Bundesrat

Wien (PK) – Mit seiner Zustimmung zum Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz machte heute der Bundesrat den Weg für den Start des Bundesfinanzgerichts mit 1. Jänner 2014 frei. Das neue Gericht soll an die Stelle des unabhängigen Finanzsenates treten und das zweitinstanzliche Rechtsmittelverfahren für das vom Bund zu vollziehende Abgabenrecht, Zollrecht und Finanzstrafrecht wahrnehmen.

Gleichzeitig standen auch andere Finanzmaterien zur Diskussion. Das betraf eine Änderung des Börsegesetzes, das den zeitlichen und administrativen Ablauf der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten zum Inhalt hat. Eine Änderung des Zahlungsdienstegesetzes enthält nationale Begleitmaßnahmen zur Einrichtung des Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single Euro Payment Area). Das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz legt wiederum fest, dass die Finanzmarktaufsicht (FMA) oder wahlweise auch private Prüfstellen Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und andere Informationen kapitalmarktorientierter Unternehmen auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit sowie auf die Einhaltung von Rechnungslegungsstandards prüfen soll. Ebenso standen die Verlängerung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes bis 2018 sowie des Ausfuhrförderungsgesetzes auf der Tagesordnung.

Der Bundesrat erhob gegen sämtliche vorliegenden Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats keinen Einspruch, wobei die Änderung des Zahlungsdienstegesetzes und das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz einstimmig, die anderen Vorlagen mehrheitlich gebilligt wurden.

Im Zusammenhang mit dem Bundesfinanzgericht kritisierte Bundesrat Reinhard PISEC (F/W) die in dem Gesetzesentwurf enthaltene Bestimmung, Bestellungen der dortigen PräsidentInnen vom Finanzministerium durchführen zu lassen. Ein öffentliches Hearing wäre hier jedenfalls angebracht gewesen. Ein weiteres Problemfeld ortete er bei der Neuregelung der Finanzmarktaufsicht (FMA), die nun auch wie Wirtschaftsprüfer die Jahresabschlüsse börsennotierter Unternehmen prüfen solle; dafür, meinte Pisec, fehle der FMA das Personal. Viel wichtiger erachtete er Kontrollen der Finanzgebarung von Bund, Ländern und Gemeinden, und bezog sich dabei auf die nun ans Tageslicht kommenden spekulativen Geschäfte diverser Gebietskörperschaften. Um die daraus resultierenden Verluste in Zukunft zu vermeiden, sollte die doppelte Buchführung, wie sie im  neuen Haushaltsrecht des Bundes verankert ist, für ganz Österreich gelten, forderte Pisec.

Bundesrätin Elisabeth GREIDERER (V/T) begrüßte zunächst die Einführung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesfinanzgerichtes, die für mehr Rechtssicherheit sorgen würden. Mit der Verlängerung des Ausfuhrförderungsgesetzes werde das bewährte Haftungsinstrument für die heimische Exportwirtschaft gesichert, zeigte sich die Rednerin auch über einen weiteren Teil des Finanzpakets der heutigen Tagesordnung erfreut. Die in der Novelle zum Börsegesetz festgehaltene verbesserte Überwachung des Zertifikatehandels durch die Finanzmarktaufsicht wertete Greiderer ebenfalls als sinnvoll, hinterfragte allerdings, ob der Handel mit Zertifikaten angesichts der seit 2000 gestiegenen Ölpreise noch zeitgemäß sei.

Kritik an den Bestellungsbestimmungen von PräsidentInnen des Bundefinanzgerichts kam von Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N). Besonders da dieses Gericht nur Materien der Finanzressorts behandeln werde, solle nicht die Finanzministerin über seine Leitung entscheiden. Einen weiteren Makel bei den debattierten Novellen im Finanzrecht sah Kerschbaum in der Erhöhung der Haftungsgrenzen für Ausfuhren, mit denen auch jene Grenzen angehoben würden, gemäß derer NGOs ihre Stellungnahmen zu Ausfuhrprojekten geben können. Zustimmend äußerte sich die G-Bundesrätin dagegen zur verbesserten Rechnungslegungskontrolle durch die Finanzpolizei, wenn sie auch noch Unklarheiten etwa bezüglich der Finanzierung der PrüferInnen in der entsprechenden Novelle bekrittelte.

Bundesrat Ewald LINDINGER (S/O) kündigte die Zustimmung der SPÖ zu den einzelnen Gesetzesvorlagen an. Er machte unter anderem darauf aufmerksam, dass sich all jene, die sich von der Finanz ungerecht behandelt fühlen, künftig an das Bundesfinanzgericht wenden können. Zum Thema Geldüberweisungen merkte er an, ein Vorteil der neuen IBAN sei, dass Kontonummern künftig nicht mehr falsch eingegeben werden können, da falsche Nummern zurückgewiesen würden. Weiters verwies er auf die neue Bilanzpolizei und Änderungen im Ausfuhrförderungsgesetz.

Staatssekretär Andreas SCHIEDER hielt fest, die vorliegenden Gesetzesvorlagen ließen sich unter zwei Hauptgesichtspunkten zusammenzufassen: Zum einen gehe es um mehr Regulierung und mehr Aufsicht in Bereichen, wo es bisher Lücken gegeben habe, zum anderen um gezielte Wirtschaftsförderung. So solle etwa der Handel mit Emissionszertifikaten besser beaufsichtigt werden. Der "Bilanzpolizei" werde die Aufgabe übertragen, die Richtigkeit von Bilanzen von Unternehmen zu prüfen. Schieder zufolge wird dabei die Finanzmarktaufsicht grundsätzlich Prüfungsablauf und Prüfungspläne bestimmen, ohne dass jedoch zu viel Bürokratie drohe. Bei kleineren Verfehlungen würden auch keine Strafen verhängt.

Die künftig notwendige Angabe der IBAN auf Zahlscheinen ist laut Schieder in der Anfangsphase zwar eine Umstellung, insgesamt hat das neue System seiner Meinung nach aber den großen Vorteil, dass es einen standardisierten europaweiten Zahlungsverkehr ermögliche. Zur Ausfuhrförderung merkte der Staatssekretär an, die Förderungen und Haftungsübernahmen funktionierten gut, die Regierung übernehme zwar Risiken und Haftungen, die Rücklaufquote sei aber gut.

Was die aktuelle Diskussion über Spekulationsverluste betrifft, wies Schieder darauf hin, dass der Rechnungshof in der Vergangenheit des Öfteren geringe Erträge von Veranlagungen kritisiert habe. Inzwischen seien alle klüger geworden und hätten gemerkt, dass mit niedrigeren Zinseinnahmen meist auch mehr Sicherheit verbunden sei, meinte er. Geht es nach Schieder, soll in Hinkunft Spekulation mit Steuergeld nicht mehr möglich sein, zudem gelte es mehr Transparenz in die Prozesse zu bringen.

Steuerbefreiung bei Gemeindezusammenlegungen

Die Steuerbefreiung bei Gemeindezusammenlegungen wurde von allen Mitgliedern des Bundesrats begrüßt. Ein Abkommen mit der Steueroase Jersey über den Informationsaustausch in Steuersachen folgt dem OECD-Muster und soll den international üblichen Transparenzstandard bei der Amtshilfeleistung gewährleisten. Eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Rumänien aus dem Jahr 2005 wurde ebenfalls in der Länderkammer diskutiert. B eide Steuerabkommen passierten den Bundesrat einhellig ohne Einspruch und fanden damit  außerdem ausdrücklich die verfassungsmäßige Zustimmung.

Bundesrätin Elisabeth GREIDERER (V/T) wies darauf hin, dass es bei den zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen, die Österreich mittlerweile abgeschlossen hat, nicht nur darum gehe, Doppelbesteuerung zu vermeiden, sondern auch Steuerumgehung zu verhindern. Mit Jersey als Steueroase sei ein solches Abkommen nicht möglich, skizzierte sie, stattdessen wurde in manchen Bereichen, etwa was Ertragsteuern und Eigentumsverhältnisse von Trusts und Stiftungen betrifft, ein intensiverer Informationsaustausch vereinbart.

Bundesrat Ewald LINDINGER (S/O) erinnerte daran, dass die Gemeinden vor zehn Jahren dazu gedrängt wurden, aus Steuerspargründen KGs zu gründen. Nun würde dafür vorgesorgt, dass die Rückübertragung der ausgliederten Gesellschaften in das Eigentum der Gemeinde steuerschonend erfolgen könne, erklärte er. Seiner Ansicht nach wäre es besser gewesen, gleich auf die Maßnahme zu verzichten, man hätte sich dadurch hohe Beraterkosten erspart. Generell meinte Lindinger, es brauche dringend Maßnahmen, um die Finanzsituation der Gemeinden zu verbessern, manche Kommunen würden bereits "aus dem letzten Loch blasen".

Staatssekretär Andreas SCHIEDER unterstrich in einer kurzen Stellungnahme die Erläuterungen seiner beiden VorrednerInnen.(Fortsetzung Bundesrat)


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