Parlamentskorrespondenz Nr. 545 vom 17.06.2013

Vorlagen: Äußeres

Einheitliches Patentgericht, Erwachsenenschutz, Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Übereinkommen errichtet Einheitliches Patentgericht

Wien (PK) – Durch ein völkerrechtliches Übereinkommen (2447 d.B.) zwischen den an der verstärkten Zusammenarbeit zum europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung beteiligten Staaten soll nun ein Einheitliches Patentgericht mit Sitz in Paris und Nebenstellen in München und London eingerichtet werden. Mit der einheitlichen Patentgerichtsbarkeit strebt die Union vor allem die Schaffung einer zentrierten Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit verbunden mit einem hohen Grad an Rechtssicherheit sowie qualitativ hochwertige Entscheidungen und Kosteneffizienz an.

Erwachsenenschutz wird grenzüberschreitend geregelt

Ein Übereinkommen (2448 d.B.) regelt den grenzüberschreitenden Schutz von Erwachsenen, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder der Unzulänglichkeit ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage sind, ihre Interessen zu wahren. Demnach sollen Schutzmaßnahmen wie etwa die Beigebung eines Sachwalters möglichst einfach auch über Staatsgrenzen hinaus wirken, auch soll der Sachwalter über Vermögen des Erwachsenen in einem anderen Staat als dem seines gewöhnlichen Aufenthalts im Interesse des Erwachsenen verfügen können. Die Bestimmungen wollen zudem widersprechende Schutzmaßnahmen und Parallelverfahren in verschiedenen Staaten vermeiden.

Verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Ein Übereinkommen des Europarats (2449 d.B.) verpflichtet die Vertragsstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt. Es enthält Bestimmungen zu Präventionsmaßnahmen, Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer, sowie strafrechtliche Maßnahmen und eine Anti-Diskriminierungsklausel. (Schluss) hof