Parlamentskorrespondenz Nr. 616 vom 27.06.2013

Stöger: Gesundheitsberufe-Register bringt großen Qualitätssprung

Gesundheitsausschuss beschließt Einbindung der Hebammen in Mutter-Kind-Pass-Programm

Wien (PK) - Die Einrichtung eines Gesundheitsberufe-Registers und die Einbindung der Hebammen in das Mutter-Kind-Pass-Programm und wurden heute vom Gesundheitsausschuss des Nationalrats beschlossen. Außerdem gab es grünes Licht für mehrere Adaptierungen des Gesundheits-Rechts an EU-Vorgaben, etwa zu Melderegeln bei Arzneimitteln. Diplomierten PflegerInnen wird es zudem erlaubt, pflegenden Angehörigen einfache ärztlich verordnete Tätigkeiten beizubringen. Die entsprechenden Regierungsvorlagen passierten den Ausschuss teils mehrheitlich, teils einstimmig. Einige Anträge der Opposition wurden in der Fassung von Abänderungsanträgen angenommen; die restlichen fanden keine Mehrheit.

Gesundheitsberufe-Register: Welche Stelle soll es führen?

Eine längere Diskussion gab es über die Einrichtung eines Gesundheitsberufe-Registers, das nach Ansicht der Regierungsparteien von der Arbeitskammer geführt werden soll. Im Gegensatz dazu plädierten die Vertreter aller Oppositionsparteien dafür, dass diese Aufgabe besser von den jeweiligen Berufsgruppen übernommen werden soll, die teilweise schon Vorarbeiten geleistet haben. Ein kurzfristig eingebrachter S-V-Abänderungsantrag sah jedoch u.a. vor, dass die Registrierungsbeiräte, in denen alle Berufsgruppen vertreten sind, stark aufgewertet werden. Außerdem wurde den Berufsgruppen ein Vetorecht eingeräumt, wenn bei Entscheidungen ihre eigenen Interessen betroffen sind. In das Gesundheitsberuferegister-Gesetz aufgenommen werden zudem auch die gehobenen medizinisch-technischen Dienste, informierte Abgeordnete Sabine Oberhauser (S).  

Die Regierung möchte in der Bundesarbeitskammer ein zentrales öffentlich zugängliches Register für Gesundheitsberufe einrichten, wo sich alle im Gesundheits- und Krankenpflegebereich Tätigen unter Vorlage der erforderlichen Nachweise einzutragen haben (2445 d.B.). Damit verbunden ist auch eine Überprüfung der Fortbildungspflicht sowie die Ausstellung von Berufsausweisen. Die Maßnahme zielt nicht nur auf eine verbesserte Bedarfs- und Ressourcenplanung im Gesundheitswesen ab, heißt es im Entwurf, auch EU-Richtlinien zur Berufsanerkennung und Patientenmobilität werde damit Rechnung getragen. – Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung eines S-V-Abänderungsantrags mit S-V-Mehrheit angenommen.

Die unter diesem Tagesordnungspunkt mitverhandelten Oppositionsanträge betreffend die Einrichtung eines Gesundheits-Beruferegisters fanden keine Mehrheit. Im diesbezüglichen Antrag der FPÖ (2324/A[E]) und in jenem des BZÖ (2307/A[E]) wird dafür plädiert, MTD-Austria, den Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs, mit dieser Aufgabe zu betrauen. Die Grünen machten sich für eine Führung derartiger Register durch die jeweiligen Berufsverbände stark (2328/A[E]).

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) wies ebenso wie die SPÖ-Mandatarin Oberhauser darauf hin, dass man versucht habe, den Wünschen des Krankenpflegeverbands sowie des MTD-Dachverbands so weit wie möglich zu entsprechen. Man müsse in dieser Frage jedoch auch bedenken, dass EU-Vorgaben umgesetzt werden müssen. Seine Fraktionskollegin Claudia Durchschlag (V) hätte sich – ebenso wie die Vertreter der Berufsgruppen – eine andere Lösung gewünscht, zumal ein großer Anteil der in dieser Berufssparte tätigen Personen selbstständig sind. Sie werde dem Gesetz daher nicht zustimmen.

Die Einführung dieses Registers wurde von allen Berufsgruppen ausdrücklich gewünscht, stellte Bundesminister Alois Stöger einleitend fest. Es sei jedoch richtig, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gab, wo es angesiedelt sein sollte. Er denke, dass mit dem vorliegenden Abänderungsantrag den Bedürfnissen der einzelnen Gruppen noch sehr weit entgegengekommen wurde, u.a. durch die massive Aufwertung der beiden Registrierungsbeiräte. Für die Bundesarbeitskammer habe man sich vor allem deshalb entschieden, weil in diesem Fall der Bund keine Gebühren zu bezahlen hat und die AK diese Leistungen übernimmt.

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ gebilligt wurde die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes sowie des MTD-Gesetzes (2444 d.B.) unter Berücksichtigung eines S-V-Abänderungsantrags, der die Einbeziehung der Berufsangehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in das Gesundheitsberuferegister-Gesetz nachvollzieht. Die Ermöglichung der Einschulung und Unterweisung von pflegenden Angehörigen zu ärztlich angeordneten Tätigkeiten durch diplomierte Pflegepersonen steht im Mittelpunkt dieser Änderungen. Bezüglich der Kritik von Seiten der FPÖ stellte Bundesminister Alois Stöger fest, dass es nicht darum gehe, dass Angehörige lernen, ärztliche Tätigkeiten zu übernehmen (z.B. Magensonden legen). Es soll nur all jenen Personen der Alltag erleichtert werden, die Angehörige regelmäßig pflegen. Er halte das Gesetz jedenfalls für einen großen Qualitätssprung.

Mutter-Kind-Pass: Zusätzlich Beratung durch Hebammen vorgesehen

Mit einer Novellierung des Hebammen- und des Kinderbetreuungsgesetzes (2398 d.B.) will das Gesundheitsressort Frauen in der Schwangerschaft noch besser unterstützen. Zukünftig umfasst das Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm laut Regierungsvorlage auch eine vorgeburtliche Beratung der werdenden Mutter durch eine Hebamme, und zwar im Ausmaß einer Stunde zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche. Das soll nicht nur den normalen Verlauf der Schwangerschaft unterstützen, sondern auch zum Abbau von Ängsten sowie zur Reduktion der hohen Anzahl an Kaiserschnittgeburten in Österreich beitragen. Die Einbeziehung der Hebammen wurde von allen Fraktionen begrüßt, die Grünen hätten sich aber mehr Stunden gewünscht. Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) wiederum kritisierte eine Änderung im Hebammengesetz, wonach die Bedingungen für die Nostrifikation ausländischer Hebammen erleichtert werden. Es würde im Inland genug Bewerberinnen geben, die diesen Beruf anstreben, gab sie zu bedenken. Allein im Jahr 2010 haben sich etwa in Wien 700 Frauen für einen Ausbildungskurs beworben, wovon aber nur 23 aufgenommen wurden. - Der Gesundheitsausschuss nahm den Gesetzesentwurf schließlich mit S-V-G-B-Mehrheit an.

Einstimmig angenommen wurde auch ein FPÖ-Entschließungsantrag (2356/A[E]) in der Fassung eines S-V-F-Abänderungsantrags, der vorsieht, dass die im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebenen HNO-Untersuchungen durch einen Hals-Nasen-Ohren-Facharzt erfolgen sollen. Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) bedauerte, dass es nicht gelungen sei, auch die von ihm im Entschließungsantrag geforderten zahnärztlichen Untersuchungen in das Programm aufzunehmen. Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) gab zu bedenken, dass bei zahnmedizinischen Untersuchungen immer das gesamte soziale Umfeld miteinbezogen werden müsse. Für diesen Bereich könnte man sich daher eventuell andere Lösungen überlegen.

Bundesminister Alois Stöger ging auf die Einbindung der Hebammen in das Mutter-Kind-Pass-Programm ein, das eine weitere Leistungsverbesserung im Gesundheitswesen bringe. Für wichtig erachtete er auch die massive Stärkung des Hebammengremiums.

Arzneimittel: Strengere Melderegeln für Zulassungsinhaber

Einstimmig – in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags - verabschiedete der Ausschuss eine Regierungsvorlage zu strengeren Melderegeln für Zulassungsinhaber von Arzneimitteln (2446 d.B.).

Ein damit in Verhandlung stehender BZÖ-Antrag (2327/A[E]) auf multiprofessionelle und integrative Versorgung von chronischen SchmerzpatientInnen wurde in der Fassung eines S-V-B-Abänderungsantrags einstimmig angenommen. In diesem Antrag wird der Bundesminister aufgefordert, durch den Obersten Sanitätsrat und die Fachgesellschaften eine Bundesqualitätsleitlinie für die Verbesserung der Versorgung von SchmerzpatientInnen in Österreich entwickeln zu lassen. 

    

Ebenso einstimmig wurde sodann noch eine Änderung des Gehaltskassengesetzes der Apotheken (2377 d.B.) ins Nationalratsplenum geschickt, womit Regelungslücken, unter anderem bei der Dienstzeitanrechnung von ApothekerInnen, geschlossen werden. - Bundesminister Alois Stöger erläuterte die notwendigen Anpassungen im Gehaltskassengesetz, die aufgrund diverser Änderungen für Apotheker notwendig waren. Positiv erwähnte der Ressortchef die Möglichkeit, dass die Gehaltskasse zinsenlose Kredite an StudentInnen vergeben könne. 

Aufklärung zum Schutz von Jugendlichen und Aufwertung der Hausärzte

Die Grünen forderten im Rahmen eines Entschließungsantrags die Gratis-Abgabe von Kondomen an Jugendliche bis 18 in Apotheken (2030/A[E]). Frei erhältliche Verhütungsmittel wären eine wirksame Präventionsmaßnahme sowohl zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten als auch zur Verhinderung vor ungewollten Schwangerschaften, meinte Antragstellerin Tanja Windbüchler-Souschill (G). Dazu wurde von Seiten der SPÖ, ÖVP und Grünen ein Entschließungsantrag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Umsetzung der Rahmen-Gesundheitsziele Jugendlichen durch Vermittlung von Wissen über Verhütungsmethoden und deren Anwendung Hilfestellung im Zusammenhang mit der Prävention und dem Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten angeboten wird. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen; der G-Entschließungsantrag wurde miterledigt.

Ein weiterer G-Antrag betraf die Aufwertung der HausärztInnen (2290/A[E]). Abgeordneter Kurt Grünewald (G) trat dafür ein, dass die Hausärzte und Hausärztinnen in Gesundheitsförderungs- und Präventionsprogramme eingebunden werden sollten. Außerdem forderte er die Einrichtung von Lehrpraxen. – Dieser Antrag wurde in der Fassung eines S-V-G-Abänderungsantrags, in dem die Bundesregierung ersucht wird, ein Finanzierungsmodell über Lehrpraxen zur Aufwertung der Hausärzte vorzulegen, einstimmig beschlossen.

Weitere Oppositionsanträge abgelehnt

Einen Gesundheitsbonus von 25 € sollten jene unselbständigen Erwerbstätigen erhalten, die die mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin vereinbarten Gesundheitsziele erfolgreich verfolgen, so der Plan von BZÖ-Mandatarin Ursula Haubner (2135/A[E]). Sie verwies dazu auf das Modell der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA), wo etwa die Einhaltung der Ziele (z.B. Gewichtabnahme) mit der Halbierung des Selbstbehalts (10 % statt 20 %) belohnt wird. – Abgelehnt.

Für die gänzliche Aufhebung der Kostenbeteiligung für Sachleistungen im Bereich SVA setzte sich Grünen-Abgeordnete Ruperta Lichtenecker ein (2306/A[E]). Besonders für umsatzschwächere Klein- und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) stelle dieser Selbstbehalt eine unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung dar, hob sie hervor. Zudem wirkten sich Kostenbeteiligungen im Gesundheitsbereich langfristig negativ aus, da PatientInnen notwendige Behandlungen nicht rechtzeitig durchführen ließen. – In der Fassung eines G-Abänderungsantrags abgelehnt.

Für die Erweiterung des Personenkreises der entschädigungsberechtigten Thalidomid- bzw. Conterganopfer, etwa in Form einer monatlichen Rente, trat FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein ein (2346/A[E]). Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) warnt in seinem Entschließungsantrag (2347/A[E]) vor einem drohenden Ärztemangel und legt daher einen weitreichenden Reformplan für das österreichische Gesundheitswesen vor. Zentrale Punkte darin sind die Kompetenzbereinigung im Gesundheitssektor, eine Verbesserung der TurnusärtInnen-Ausbildung und eine Entlastung der SpitalsärztInnen durch eine Leistungsverlagerung in den niedergelassenen Bereich. – Beide Abgelehnt. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue