Parlamentskorrespondenz Nr. 617 vom 27.06.2013

Gesundheitsausschuss zieht Lehren aus dem jüngsten Fleischskandal

Auch Änderung des PsychologInnengesetzes auf dem Weg ins Plenum

Wien (PK) – Wer Fleisch in Verkehr bringt, das nicht vorschriftsmäßig untersucht wurde, muss künftig mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Mit dieser Neuerung im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz zog der Gesundheitsausschuss heute einstimmig die Lehren aus dem jüngsten Fleischskandal. Weitergehende Forderungen der Grünen für eine bessere Lebensmittelkennzeichnung wurden vertagt. Einstimmig sprachen sich die Ausschussmitglieder für die Aufhebung von Gesetzen für Rinderseuchen aus, die in Österreich als überwunden gelten. Auf Antrag und mit der Mehrheit der Koalitionsparteien sprach sich der Gesundheitsausschuss für eine Änderung des Psychologengesetzes aus, die geänderten studienrechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung trägt und die Tätigkeiten von Psychologen, Psychiatern und Therapeuten deutlicher voneinander abgrenzt als in dem zur Begutachtung ausgesandten Ministerialentwurf. Die Ausbildung klinischer Psychologen und Gesundheitspsychologen wird verbessert, die Ausbildungszeit verdoppelt und ein Masterabschluss vorgeschrieben. Supervision wird ebenso verpflichtend wie spezielle Curricula für Kinderpsychologen. Die Oppositionsparteien sahen sich angesichts der kurzfristigen Vorlage des Novellenentwurfs noch nicht in der Lage Stellung zu beziehen. Auf Basis einer Initiative der Grünen forderte der Ausschuss einstimmig Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor den Folgen des Tabakkonsums. Der Vorschlag der Grünen für ein generelles Rauchverbot in Restaurants wurde vertagt.

Alois Stöger: Täuschung der KonsumentInnen ist kein Kavaliersdelikt!  

Angesichts schwerer Verstöße gegen das Kennzeichnungsrecht von Lebensmitteln in der EU legte die Regierung einen Gesetzesentwurf (2400 d.B.) vor, der das Inverkehrbringen von nicht vorschriftsmäßig untersuchtem Fleisch unter Freiheitsstrafe stellt. Die schon bisher geltende Geldstrafe wird laut Regierungsvorlage von 20.000 € auf 50.000 € und im Wiederholungsfall von 40.000 € auf 100.000 € erhöht. Für vorsätzliche Delikte werden Mindeststrafen eingeführt. Auf Antrag der Abgeordneten Anna Höllerer (V) traf der Ausschuss eine Feststellung hinsichtlich einer Bagatellregelung. Anträge des Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) für ein Gütesiegelgesetz zur Kennzeichnung von Waren hinsichtlich Herkunft, Regionalität, Tierschutz und Gentechnikfreiheit (2219/A[E]) sowie eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die Eier enthalten (1725/A(E)), wurden auf Antrag der Abgeordneten Anna Höllerer (V) vertagt. Höllerer berichtete, dass in der EU eine neue Kennzeichnungsverordnung für Fleisch, Milch und Eier vorbereitet werde und in Österreich die AMA mit dem Gastro-Gütezeichen auf einem guten Weg sei.

Gesundheitsminister Alois Stöger hielt es für wichtig, unmissverständlich und mit Einsatz des Strafrechts klarzustellen, dass es in Österreich kein Kavaliersdelikt sei, KonsumentInnen zu täuschen. An dieser Stelle bedauerte Stöger einmal mehr, dass er für sein "Gütezeichengesetz" keine parlamentarische Mehrheit bekommen habe. Der Minister plädierte für diese Maßnahme, die kritischen KonsumentInnen die Chance geben könnte, den Markt zugunsten der vielen heimischen Betriebe zu beeinflussen, die auf Produktion qualitativ hochwertiger Lebensmittel setzen.

  

Ebenfalls einstimmig nahm der Ausschuss eine weitere Regierungsvorlage (2376 d.B.) zum Thema Lebensmittelsicherheit an. Da Österreich als frei von Brucellose (Bangseuche), Leukose und IBR/IPV bei Rindern gilt, sollen nun alle Gesetze zur Bekämpfung dieser Seuchen aufgehoben werden und die Überwachung künftig nach dem Tiergesundheitsgesetz per Verordnung geregelt werden. Diese Verordnung werde bereits ausgearbeitet, teilte der Minister den Abgeordneten mit.  

Österreichs Kinder rauchen zu früh und zu viel

Österreich hat im internationalen Vergleich die höchste Raucherquote bei den 15-jährigen und mit elf Jahren ein erschreckend frühes Raucheinstiegsalter, berichteten die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill (G) und Abgeordneter Erwin Rasinger (V). Daher stimmte der Gesundheitsausschuss einhellig einem Entschließungsantrag der Grünen in der Fassung eines SPÖ-ÖVP-Grünen-Abänderungsantrages zu, der darauf gerichtet ist, gemeinsam mit den Ländern effiziente Maßnahmen zum Schutz aller Kinder und Jugendlichen vor Tabakkonsum und vor den negativen gesundheitlichen Folgen in Österreich zu erarbeiten (1070/A(E)). Ablehnend äußerte sich Rasinger (V) mit Unterstützung der FPÖ-Abgeordneten Bernhard Vock und Josef Riemer zu einem totalen Rauchverbot in Restaurants, wie es die Grünen weiters forderten (1586/A[E]). Dies würde zu Schadenersatzforderungen jener Gastronomen führen, die zuletzt in den Schutz der Nichtraucher unter ihren Gästen investiert haben.

Novelle zum Psychologengesetz

Auf Antrag und mit der Mehrheit der Koalitionsparteien sprach sich der Gesundheitsausschuss schließlich für eine Änderung des Psychologengesetzes aus, wobei SPÖ und ÖVP der Kritik verschiedener Gesundheitsberufe an ihrem ursprünglichen Antrag 2360/A mit einem gesamtändernden Abänderungsantrag Rechnung trugen, den Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) einbrachte. Als Voraussetzung für die Bezeichnung "Psychologin" oder "Psychologe" wird eine zumindest fünfjährige akademische Ausbildung in Psychologie (3-jähriges Bachelorstudium und 2-jähriges Masterstudium) festgelegt. Die Ausbildung klinischer Psychologen und Gesundheitspsychologen wird verbessert, die Supervision verpflichtend eingeführt und spezielle Curricula für Kinderpsychologen vorgeschrieben. Die Tätigkeiten der GesundheitspsychologInnen bzw. der Klinischen PsychologInnen bleiben diesen vorbehalten, ohne dass in die Tätigkeitsbereiche anderer Gesundheitsberufe (ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen) eingegriffen wird.

Erwin Rasinger (V) unterstrich übereinstimmend mit Abgeordneter Sabine Oberhauser (S) die Notwendigkeit, das 25 Jahre alte Psychologengesetz zu novellieren, die Ausbildungsregeln nachzuschärfen und Qualitätsanforderungen zu heben. Den Gesetzgeber sah der Abgeordnete aber nicht als Schiedsrichter im Methodenstreit der Psychologen.

Bundesminister Alois Stöger dankte den Antragstellern, betonte seinerseits die Notwendigkeit, das Psychologiestudium an den Bolognaprozess anzupassen, die Ausbildung zu verbessern und die Anforderungen zu erhöhen. Gemeinsam mit den Antragstellern sprach sich der Minister für eine "multiprofessionelle Zusammenarbeit" im Bereich der Psychologie zwischen PsychologInnen und ÄrztInnen aus und plädierte für eine Novellierung des Psychotherapiegesetzes in der nächsten Gesetzgebungsperiode. (Schluss) fru