Parlamentskorrespondenz Nr. 644 vom 03.07.2013

Nationalrat: Ende gut, alles gut für Psychologengesetz

Weitere Themen: Hebammen und Mutter-Kind-Pass, Gesundheitsberufe-Register, Arzneimittel, Rauchen, Sexualaufklärung, Lebensmittelsicherheit

Wien (PK) – Nach der Landesverteidigung ging es in der heutigen Sitzung des Nationalrats mit zahlreichen Gesundheitsthemen weiter. An deren Spitze stand die im Vorfeld heftig umstrittene Novelle zum Psychologengesetz. In Zukunft ist für die Berufsbezeichnung "Psychologin" oder "Psychologe" ein 3-jähriges Bachelorstudium und 2-jähriges Masterstudium Voraussetzung. Zudem wird die Ausbildung von klinischen PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen verbessert, für KinderpsychologInnen sind spezielle Curricula vorgeschrieben. Die Tätigkeiten von GesundheitspsychologInnen und Klinischen PsychologInnen sowie von ÄrztInnen oder PsychotherapeutInnen werden voneinander abgegrenzt, ohne in deren Kooperation einzugreifen.

Der Beschluss des Nationalrats erfolgte unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der redaktionelle Änderungen zum Inhalt hat, einstimmig. Ein von den Grünen in der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Aufnahme der Arbeits- und Organisationspsychologie in das Psychologengesetz blieb jedoch in der Minderheit.

Ebenfalls einstimmig in Dritter Lesung angenommen – nach getrennter Abstimmung in Zweiter Lesung - wurde sodann die Novellierung des Hebammen- und des Kinderbetreuungsgesetzes . Zukünftig wird das Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm auch eine vorgeburtliche Beratung der werdenden Mütter durch eine Hebamme umfassen, und zwar im Ausmaß einer Stunde zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche. Ein Abänderungsantrag der Grünen dazu fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Auf einhellige Zustimmung stieß ein mit dem Gesetz in Verbindung stehender FPÖ-Entschließungsantrag in der Fassung eines im Ausschuss angenommenen Abänderungsantrags . Dieser sieht vor, dass die im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebene Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereichs durch einen HNO-Facharzt erfolgen soll.

Ausbildung und Berufsrecht der PsychologInnen wird auf neue Beine gestellt

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) erläuterte die Novelle zum Psychologengesetz, über die buchstäblich bis zur letzten Minute im Gesundheitsausschuss verhandelt wurde. Bei der Änderung dieses Berufsgesetzes galt es, die Sorgen von Psychiatern und Psychotherapeuten auszuräumen, die befürchtet hatten, mit dem neuen Gesetz für die PsychologInnen werde auch in ihre beruflichen Tätigkeitsbereich eingegriffen. Diese Sorgen konnten zerstreut werden, berichtete die Abgeordnete und bezeichnete es als eine Aufgabe der nächsten Gesetzgebungsperiode, auch ein neues Berufsrecht für die Psychotherapeuten zu schaffen.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) begründete die Notwendigkeit, das Berufsrecht und die Ausbildung der PsychologInnen neu zu gestalten, mit dem enormen Bedarf an Menschen, die der stark zunehmenden Zahl von Menschen professionell helfen können, die psychisch erkranken. Rasinger schilderte Fälle aus seiner Arztpraxis, berichtete von PatientInnen, die Opfer von Angstattacken, Burn-Out und Depressionen werden. Diese Menschen haben das Recht auf Zuwendung, Gespräch und fachliche Intervention mit einer bestimmten Qualität. Diese Qualität sei die Messlatte, die der Staat angesichts von immer mehr Privatuniversitäten, die psychologische Ausbildungen anbieten, anlegen müsse, sagte der Abgeordnete.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) ging näher auf die Gesetzeswerdung des neuen Psychologengesetzes ein. Der Verband der Psychotherapeuten habe sich davon bedroht gesehen, schilderte sie, und habe daher versucht, die Novelle mit Demonstrationen zu verhindern, wodurch sich massive Verunsicherungen bei den PatientInnen ergeben hätten. Die FPÖ-Mandatarin betonte, sie erachte dieses Vorgehen als unangemessen, da keine sachlichen Argumente dabei vorgebracht worden seien. Letztendlich habe man jedoch den Verband der PsychotherapeutInnen auch von der Gesetzesänderung überzeugt, auch wenn darin einzelne Passagen im Sinne der PatientInnen noch klarer zu formulieren gewesen wären, wie sie meinte.

Am neuen Hebammengesetz lobte Belakowitsch-Jenewein zwar die Ausgeweiteten Beratungsmöglichkeiten für Schwangere, sie kritisierte aber die durch die Novelle erleichterte Berufsanerkennung von Hebammen aus Drittstaaten, obwohl es in Österreich genügend Interessentinnen für dieses Berufsfeld gebe. Es gelte vielmehr, den Zugang zum Hebammen-Beruf für Österreicherinnen zu verbessern. Erfreut zeigte sich Belakowitsch-Jenewein schließlich, dass auf eine Initiative ihrer Fraktion zukünftig auch fachärztliche HNO-Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass inbegriffen sind.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) äußerte sich grundsätzlich zustimmend zum vorliegenden Gesetz, beklagte aber massive Versorgungsdefizite bei psychisch Kranken und kritisierte auch hohe Selbstbehalte für die Betroffenen sowie eine Deckelung bei den Leistungen. In einem Entschließungsantrag drängte er auf die Ausarbeitung von Regeln betreffend den Arbeitsbereich und die Aufgaben der PsychologInnen, der jedoch abgelehnt wurde.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) begrüßte ebenfalls die Novelle, in der sie zahlreiche Verbesserungen für die PsychologInnen und die PatientInnen erkannte. Die Änderung des Hebammengesetzes sowie die Entschließung betreffend HNO-Untersuchungen wertete sie als wichtige Weiterentwicklungen im Mutter-Kind-Pass. Haubner drückte in diesem Zusammenhang ihre Hoffnung auf eine Gesamtweiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes hin zu einem Eltern-Jugend-Pass in der nächsten Legislaturperiode aus.

Zustimmung zu den drei Vorlagen signalisierte auch Abgeordnete Martina SCHENK (T). Das Psychologengesetz sei zwar nicht der Weisheit letzter Schluss, die Verbesserungen würden aber überwiegen, stellte sie fest. Die Änderungen betreffend den Mutter-Kind-Pass unterstützte Schenk ausdrücklich, sah allerdings noch Probleme bei der Finanzierung der Hebammenberatung.

Gesundheitsminister Alois STÖGER wies auf die zunehmende Bedeutung von psychotherapeutischer Behandlung hin und erwartete sich vom vorliegenden Gesetzentwurf vor allem eine Stärkung der Ausbildung. Die Aufnahme der Hebammenberatung in den Mutter-Kind-Pass begrüßte er als im Interesse der Frauen gelegen.

Auch Abgeordneter Johann HECHTL (S) zeigte sich erfreut über den breiten Konsens bei den drei Vorlagen und kam zu dem Schluss, die vom Parlament beschlossenen Leistungen der Gesundheitsversorgung seien herzeigbar. Ein von Hechtl unterbreiteter Abänderungsantrag hatte redaktionelle Änderungen zum Inhalt.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) unterstützte ausdrücklich die Aufnahme der Hebammenberatung in den Mutter-Kind-Pass und äußerte den Wunsch nach einer Evaluierung sowie nach Begleitmaßnahmen.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) bedauerte, dass die Zahnvorsorge-Untersuchung bei Kleinkindern nach wie vor keinen Eingang in den Mutter-Kind-Pass gefunden hat, und forderte darüber hinaus auch die Aufnahme der für die Betroffenen oft zu teuren Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs in einen Vorsorgekatalog.

Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) begrüßte die Einbeziehung der Hebammenberatung in den Mutter-Kind-Pass als Aufwertung der Tätigkeit der Hebammen ebenfalls. In einem Abänderungsantrag schlug sie größere Wahlfreiheit der Frauen in Bezug auf Untersuchungen durch Hebammen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes vor. Sie erzielte mit ihrer Initiative jedoch keine Mehrheit.

Gesundheitsberufe-Register bleibt umstritten

Eine weitere Regierungsvorlage sah die Einrichtung eines Gesundheitsberufe-Registers vor, das nach Ansicht von SPÖ und ÖVP von der Bundesarbeitskammer geführt werden sollte. In dieses zentrale, öffentlich zugängliche Register müssen sich alle im Gesundheits- und Krankenpflegebereich Tätigen unter Vorlage der erforderlichen Nachweise eintragen. Damit verbunden ist auch eine Überprüfung der Fortbildungspflicht sowie die Ausstellung von Berufsausweisen. Ein im Ausschuss eingebrachter und angenommener Abänderungsantrag sieht zudem noch vor, dass die Registrierungsbeiräte, in denen alle Berufsgruppen vertreten sind, stark aufgewertet werden. Außerdem wird den Berufsgruppen ein Vetorecht eingeräumt, wenn bei Entscheidungen ihre eigenen Interessen betroffen sind. In das Gesundheitsberuferegister-Gesetz aufgenommen werden zudem auch die gehobenen medizinisch-technischen Dienste.

Die VertreterInnen aller Oppositionsparteien plädierten dafür, dass die Einrichtung des Registers besser von den jeweiligen Berufsgruppen übernommen werden sollte, zumal sie teilweise auch schon Vorarbeiten geleistet haben. Die unter diesem Tagesordnungspunkt mitverhandelten Oppositionsanträge betreffend die Einrichtung eines Gesundheitsberufe-Registers wurden aber abgelehnt. Im diesbezüglichen Antrag der FPÖ (2324/A[E] ) und in jenem des BZÖ (2307/A[E] ) wird dafür plädiert, MTD-Austria, den Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs, mit dieser Aufgabe zu betrauen. Auch die Grünen machten sich für eine Führung derartiger Register durch die jeweiligen Berufsverbände stark (2328/A[E] ).

Der Gesetzentwurf zum Gesundheitsberufe-Register wurde schließlich unter Berücksichtigung eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrags mit Mehrheit der Koalitionsparteien beschlossen. Ebenfalls mehrheitlich angenommen wurde ein dazu gehöriger Entschließungsantrag der Koalition. Der Rückverweisungsantrag des BZÖ blieb in der Minderheit. Auch ein Abänderungsantrag der Grünen fand nicht die erforderliche Unterstützung.

Mehrheitlich gebilligt wurde sodann die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes sowie des MTD-Gesetzes . Im Mittelpunkt dieser Änderungen steht die Möglichkeit, pflegenden Angehörige durch diplomierte Pflegepersonen zu ärztlich angeordneten Tätigkeiten einschulen und unterweisen zu können. Auch dazu stellte das BZÖ einen Rückverweisungsantrag, hatte jedoch damit keinen Erfolg.

Opposition gegen Ansiedlung des Registers bei der AK

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) wandte sich gegen eine Registrierung der Gesundheitsberufe bei der Arbeiterkammer und erinnerte an die entsprechende Ablehnung der betroffenen Berufsverbände. Es wäre besser gewesen, weiter zu verhandeln, um gemeinsam mit den Verbänden eine befriedigende Lösung zu finden, meinte sie und kündigte die Ablehnung durch ihre Fraktion an.

Von einem wichtigen und richtigen Schritt sprach hingegen Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) und betonte, die Arbeiterkammer sei aufgrund ihrer speziellen Organisation am besten geeignet, die Registrierung durchzuführen. Diese sei für die Betroffenen gratis, auch könne die AK ein deutlich besseres Service an bieten.

In einem Abänderungsantrag forderte Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) forderte die Registrierung beim Gesundheitsministerium. Es gehe nicht gegen die Arbeiterkammer, meinte er, die vorliegende Lösung sei aber eine Brüskierung der Verbände.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) betrachtete die Lösung als tragbaren Kompromiss und begrüßte insbesondere die Schaffung von Beiräten für Pflege und MTD sowie die Aufwertung der Rolle der Berufstätigen. In einem Entschließungsantrag forderte er den Bundesminister auf sicherzustellen, dass die der AK durch die Registrierung anfallenden Verwaltungskosten nicht den Angehörigen der Gesundheitsberufe in Rechnung gestellt werden.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) bezeichnete die Registrierung durch die AK als absurd und erinnerte an die Bedenken der betroffenen Berufsgruppen. Die Kammer verfüge nicht über die nötigen Kompetenzen und sei fachlich auch gar nicht zuständig, wandte er ein. Offenbar gehe es darum, die gescheiterte Landeshauptfrau Burgstaller mit der Leitung der Registrierungsstelle zu betrauen, bemerkte er. Spadiut verlangte eine Rückverweisung des Entwurfs an den Gesundheitsausschuss, um eine Beratung mit den Berufsverbänden sicherzustellen.

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) erwartete sich von der Registrierung vor allem eine Qualitätssicherung. Er brachte zudem einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien ein, der auf größere Transparenz durch die Schaffung einer speziellen Website der Arbeiterkammer abzielt. Anlässlich seines Ausscheidens aus dem Nationalrat wünschte Haberzettl den Abgeordneten viel Kraft und Erfolg für ihre Tätigkeit in der nächsten Legislaturperiode, gehe es doch darum, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Österreich die globalen Herausforderungen meistern kann.

Abgeordneter Robert LUGAR (T) stellte die Ablehnung des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes durch das Team Stronach in Aussicht. Es bestehe überhaupt keine Not, die Führung des Registers der Arbeiterkammer zu übertragen, statt auf bestehende Strukturen in den Berufsverbänden zurückzugreifen, sagte er. Er fürchtet zudem, dass der Arbeiterkammer das notwendige Fachwissen fehlt. Lugar sprach sich daher für eine Rückverweisung des Gesetzes an den Gesundheitsausschuss aus.

Gesundheitsminister Alois STÖGER machte geltend, dass sich sämtliche Berufsgruppen im Gesundheitswesen für eine Registrierung der Angehörigen von Gesundheitsberufen ausgesprochen haben, um die Qualität in diesem Bereich sicherzustellen. Er habe sich zudem bewusst dafür entschieden, die Führung des Registers der Bundesarbeiterkammer zu übertragen, da sie die einzige überbetriebliche Interessenvertretung sei, betonte er. Durch den Beirat sei die Einbeziehung der Berufsverbände sichergestellt.

Als wesentlich erachtet Stöger auch die vorgesehene Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes: Damit werde qualifiziertem Pflegepersonal erlaubt, Angehörige in ärztlich verordnete Tätigkeiten einzuschulen.

Durchschlag gegen Parteilinie beim Gesundheitsberufe-Register

Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) kündigte an, abweichend von der Linie ihrer Fraktion, gegen das Gesundheitsberuferegister-Gesetz zu stimmen. ÖVP-Gesundheitssprecher Rasinger sei es in den Verhandlungen zwar gelungen, eine Stärkung des Beirats und damit eine bessere Einbindung der Berufsverbände zu erreichen, räumte sie ein, insgesamt ist es für sie aber nicht einsichtig, warum über die Berufsverbände "drübergefahren wird".

Ähnlich wie Durchschlag argumentierte auch Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F). Die FPÖ trage die Einrichtung eines Gesundheitsberufe-Registers im Kern mit, betonte er, für ihn ist es aber völlig unverständlich, warum das Register von der Arbeiterkammer geführt werden soll. Schließlich seien viele Angehörige von Gesundheitsberufen freiberuflich tätig. Laut Karlsböck wird die FPÖ auch die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ablehnen, da ihr die Bestimmungen über die Einschulung pflegender Angehöriger in einem Punkt zu weit gehen: Diese sollen nicht nur einfache Tätigkeiten wie die Verabreichung von Arzneimitteln übernehmen können, sondern auch das Legen von Magensonden.

Für Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) bringt die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes hingegen wichtige Verbesserungen für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Sie begrüßte es ausdrücklich, dass Angehörige von diplomierten Pflegekräften auf ärztlich angeordnete Tätigkeiten wie Verbandwechseln eingeschult werden können.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) sprach im Zusammenhang mit dem geplanten Gesundheitsberufe-Register von einem "Bürokratiemonster". Das BZÖ stehe zu hundert Prozent hinter der Registrierung, sagte sie, es wäre aber sinnvoller gewesen, diese den Berufsverbänden zu überlassen. Haubner vermutet, dass mit der Übertagung der Registrierung an die Arbeiterkammer der Kammerstaat wiederbelebt und der eine oder andere Versorgungsposten geschaffen werden soll. Sie brachte in diesem Sinn zu beiden vorliegenden Gesetzesanträgen einen Rückverweisungsantrag ein.

Arzneimittel: Strengere Melderegeln für Zulassungsinhaber

Im Anschluss an diese Debatte wurden zahlreiche Initiativen unter einem verhandelt.

Zunächst ging es um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie hinsichtlich der Pharmakovigilanz (d.h. die laufende und systematische Überwachung der Sicherheit eines Fertigarzneimittels). Darin werden Meldeverpflichtungen des Zulassungsinhabers erweitert. Die entsprechende Regierungsvorlage , die eine Reihe von Gesundheitsgesetzen novelliert, wurde heute im Plenum einstimmig angenommen. Ein damit in Verhandlung stehender BZÖ-Antrag auf multiprofessionelle und integrative Versorgung von chronischen SchmerzpatientInnen in der Fassung eines im Gesundheitsausschuss angenommenen Abänderungsantrags wurde ebenso einstimmig angenommen. In diesem Antrag wird der Bundesminister aufgefordert, durch den Obersten Sanitätsrat und die Fachgesellschaften eine Bundesqualitätsleitlinie für die Verbesserung der Versorgung von SchmerzpatientInnen in Österreich entwickeln zu lassen. Auf einhellige Zustimmung fiel auch die Änderung des Gehaltskassengesetzes der Apotheken , wodurch Regelungslücken, unter anderem bei der Dienstzeitanrechnung von ApothekerInnen, geschlossen werden.

Aufklärung zum Schutz von Jugendlichen und Aufwertung der HausärztInnen

Auf Basis einer Initiative der Grünen stimmte der Nationalrat einstimmig für einen S-V-G-Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Umsetzung der Rahmen-Gesundheitsziele Jugendlichen durch Vermittlung von Wissen über Verhütungsmethoden und deren Anwendung Hilfestellung im Zusammenhang mit der Prävention und dem Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten angeboten wird. Ein weiterer Antrag der Grünen betreffend die Aufwertung der HausärztInnen wurde ebenfalls in der Fassung eines S-V-G-Abänderungsantrags einstimmig beschlossen. Auch darin wird die Bundesregierung ersucht, ein Finanzierungsmodell über Lehrpraxen zur Aufwertung der HausärztInnen vorzulegen.

Abgelehnt wurden hingegen die Oppositionsanträge betreffend Einführung eines Gesundheitsbonus (BZÖ), betreffend Aufhebung der Kostenbeteiligung für Sachleistungen im Bereich Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (Grüne), betreffend Erweiterung des Personenkreises der entschädigungsberechtigten Thalidomid- bzw. Conterganopfer sowie betreffend Konzept "Gesundheit" (beide FPÖ).

Ebenfalls in der Minderheit blieb ein von BZÖ in der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Sicherstellung des Rettungswesens für Versicherte der steirischen Gebietskrankenkasse.

Österreichs Kinder rauchen zu früh und zu viel

ÖsterreicherInnen starten ihre Raucherkarriere oft bereits mit 11 Jahren, mit 15 erreichen sie beim Tabakkonsum bereits internationale Spitzenwerte. Entsprechend hoch ist auch die tabakbedingte Sterbequote in unserem Land. Daher folgte das Nationalratsplenum einstimmig einer Initiative der Grünen und der Empfehlung des Gesundheitsausschusses, effiziente Maßnahmen zum Schutz aller Kinder und Jugendlichen vor Tabakkonsum und vor den negativen gesundheitlichen Folgen des Rauchens in Österreich zu erarbeiten.

Stärkung der HausärztInnen und bessere fachärztliche Versorgung am Land nötig

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) nutzte die Debatte, um Bilanz über fünf Jahre Gesundheitspolitik zu ziehen. Die FPÖ habe in vielen Punkten Recht behalten, meinte er. Die Missstände im Gesundheitssystem seien rasant angestiegen, wie aktuelle Fälle zeigten. Konkret kritisierte Karlsböck etwa das mangelnde Angebot von Facharztstellen in ländlichen Gebieten und lange Wartezeiten in den Ambulanzen. Leidtragende seien die PatientInnen. Neuerlich gefordert wurde von Karlsböck die Zusammenlegung der Krankenkassen.

Gesundheitsminister Stöger habe seine Sache "ausgesprochen gut gemacht" widersprach Abgeordnete Petra BAYR (S) ihrem Vorredner. Im Detail setzte sich Bayr mit einer geplanten Entschließung zum Thema Sexualaufklärung auseinander. Es sei wichtig, jungen Menschen in Sachen Sexualität Selbstvertrauen zu geben und ihnen Mut zu machen, unerwünschte sexuelle Kontakte zurückzuweisen oder auf den Einsatz von Verhütungsmitteln zu bestehen. Wesentlich ist für sie auch ein leichter und erschwinglicher Zugang von Jugendlichen zu Verhütungsmitteln, hier sieht sie gerade am Land noch große Lücken.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) ging auf die Entschließung betreffend die Verbesserung der Schmerztherapie ein und meinte, Österreich sei in diesem Bereich lange Nachzügler gewesen. Eine Studie habe gezeigt, dass viele Betroffene mit ihrer Therapie unzufrieden seien, viele hätten erst nach monatelanger Suche adäquate ärztliche Hilfe gefunden. Säumig ist die Regierung nach Meinung von Grünewald auch in Bezug auf die Stärkung von HausärztInnen.

Es sei "eins vor zwölf", mahnte Abgeordneter Erwin RASINGER (V) im Hinblick auf die notwendigen Stärkung der HausärztInnen. Dabei habe man viel Zeit verloren, merkte er kritisch an. Wenn nicht bald etwas passiere, würden die ÄrztInnen in großem Ausmaß nach Deutschland oder Großbritannien "rennen" und Hausarztstellen verwaisen. Unverständlich ist für Rasinger auch, dass die Politik nicht einmal in der Lage ist, 15 Mio. €, "die Kosten für einen halben Kilometer Autobahn", für Lehrpraxen aufzubringen.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) machte darauf aufmerksam, dass 1,7 Millionen ÖsterreicherInnen chronische Schmerzen hätten. Er ortet eine enorme medizinische Unterversorgung in diesem Bereich, oft dauere es Jahre bis die richtige Diagnose erstellt wird. Abgesehen von der psychischen und physischen Situation der Betroffenen sei der volkswirtschaftliche Schaden, etwa durch Arbeitsunfähigkeit, beträchtlich. Man brauche ein flächendeckendes Angebot an Schmerzambulanzen, mahnte Spadiut. Die auf Initiative des BZÖ zustande gekommene Entschließung sieht er als ersten wichtigen Schritt.

Scharfe Kritik übte Spadiut auch an der Steirischen Gebietskrankenkasse, die sich ihm zufolge weigert, dem Roten Kreuz für Krankentransporte eine adäquate Tarifanpassung zu gewähren, obwohl sie finanziell dazu in der Lage wäre. Spadiut forderte Gesundheitsminister Stöger in einem Entschließungsantrag auf, seine Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Er blieb damit aber in der Minderheit.

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) befasste sich mit dem Thema Contergan und wies darauf hin, dass auch Contergan-geschädigte ÖsterreicherInnen bei nachweislichen Schäden eine monatliche Rentenzahlung aus deutschen Stiftungen erhalten. Auch Österreich habe zahlreiche Schritte gesetzt, um den Betroffenen zu helfen. Dem vorliegenden Antrag der FPÖ könne er nicht zustimmen, sagte er, da dieser darauf abziele, den Kreis der Entschädigungsberechtigten auf Geburtsjahrgänge auszuweiten, in denen das Mittel noch gar nicht auf dem Markt war.

Er habe mit seiner bisherigen Politik nicht zur Aufwertung und Attraktivierung des Hausarzt-Berufes beigetragen warf Abgeordnete Martina SCHENK (T) dem Gesundheitsminister vor. Ein großes Manko sei dabei die Abschaffung der Hausapotheken gewesen. Zum Gesundheitssystem generell sagte sie, hier sei besonders eine Reform der "überbordenden Verwaltung" hoch an der Zeit. Dem BZÖ-Antrag zur Absicherung der steirischen Bevölkerung mit Rettungsdiensten erklärte Schenk namens ihrer Fraktion ihre Zustimmung.

Stöger: Gesetze bilden entscheidende Neuerungen im Gesundheitswesen

Gesundheitsminister Alois STÖGER umriss in Folge die Inhalte der diskutierten Gesetzesentwürfe, mit denen unter anderem die Arzneimittelsicherheit verbessert, das Mammographiescreening umgesetzt und, durch die Neuerung des Gehaltskassengesetzes, das Gehalt von ApothekerInnen gesichert werde. Das alles seien entscheidende Bestandteile der Erneuerung im Gesundheitssystem, mit der nunmehr die PatientInnen gerade bei der Primärversorgung in den Mittelpunkt gestellt würden. Klar trat Stöger zudem für die Verbesserung der heimischen Schmerztherapie auf.

Zur Frage der Vertragslage zwischen Rettungsdiensten und Gebietskrankenkasse in der Steiermark bemerkte der Minister, dass das dortige Rote Kreuz und nicht die Steirische Gebietskrankenkasse den laufenden Vertrag gekündigt habe. Einige Rettungsdienste in der Steiermark hätten außerdem im Gegensatz zum Roten Kreuz das neue Entgeltangebot der selbstverwalteten Gebietskrankenkasse angenommen.

Viele Wünsche an die Gesundheitspolitik

Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) bezog sich hauptsächlich auf die kontrovers diskutierte Diskussion über das Rauchen beziehungsweise auf die dagegen ergriffenen Maßnahmen, die letztlich im Spannungsfeld zwischen Regulierung und der Gewährleistung persönlicher Entscheidungsfreiheit stünden. Bei Minderjährigen allerdings habe die Politik umfassenden Schutz vor den Gefahren des Rauchens zu leisten, so die Mandatarin, die in dem dazu vorliegenden All-Parteien-Antrag eine entscheidende Initiative sah.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) brachte erneut die Situation von Menschen mit chronischen Schmerzen aufs Tapet und monierte die fehlende flächendeckende Versorgung von SchmerzpatientInnen im ländlichen Bereich. Es gelte, solche Versorgungsstellen weiter auszubauen, schon um die lange Diagnosedauer bei chronischen Schmerzen zu mindern und um dem Anstieg der sich daraus ergebenden Frühpensionen entgegenzutreten, forderte der FPÖ-Politiker.

Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) konstatierte, dass bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) Versicherte 20% Selbstbehalt bei Arztbesuchen zu zahlen haben, wodurch sich für die zahlreichen Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen Österreichs oftmals untragbare Kosten ergäben. Daher habe sich ihre Fraktion im Gesundheitsausschuss mit einem Antrag für die Abschaffung dieses Selbstbehalts eingesetzt, aber im Gesundheitsausschuss dafür keine Mehrheit gefunden, obwohl es klar sei, dass unterlassene Untersuchungen langfristig nur Mehrkosten für das Gesundheitssystem bedeuteten, kritisierte die Grünen-Mandatarin.

Jeder Mensch strebe nach einem gesundem Älterwerden, daher habe die Politik die Pflicht, die Bevölkerung dabei zu unterstützen hielt Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) fest - etwa mittels eines Gesundheits-Bonus, wie sie vorschlug, um mehr Gewicht auf die Prävention zu legen. Auch ökonomisch sei das sinnvoll, da so die Kosten langwieriger Behandlungen reduziert würden. Mit dem Arzt sollten dabei Gesundheitsziele vereinbart werden, skizzierte die BZÖ-Politikerin ihre Anregung, bei Erreichen der Ziele sollte der Bonus auf die Krankenversicherungsangaben gutgeschrieben werden. Das Funktionieren dieses Modells zeige bereits das Beispiel SVA, wo der Selbstbehalt bei zielführender Prävention reduziert wird. Sie appelliere daher dafür, ungeachtet der Ausschussablehnung ihres Antrags dazu, die Idee weiterzuverfolgen.

Mit dem FPÖ-Antrag zu den Contergan-Geschädigten setzte sich Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (T) auseinander und meinte, einen ähnlichen Antrag habe er bereits einmal eingebracht. Es gehe darum, den Kreis der Bezugsberechtigten von Entschädigungsleistungen auszuweiten. In den Augen des Team Stronach Politikers stelle sich hier die Frage der Solidarität mit durch das Medikament stark beeinträchtigten Menschen. Der nunmehr debattierte Antrag sei daher zu unterstützen.

Viele der im Gesundheitsausschuss abgelehnten Oppositionsanträge würden sinnvolle Anregungen enthalten, daher bedauere er es zutiefst, wenn solche Vorschläge auf Widerstand bei den Regierungsfraktionen stoßen, meldete sich Abgeordneter Bernhard VOCK (F) zu Wort. Zum Teil seien derartige Anträge nur in "stark verwässerter" Form auch von den Regierungsfraktionen angenommen worden, monierte er und folgerte, es fehle einfach an Respekt vor den Ideen der Opposition bei SPÖ und ÖVP.

Sie sehe Prävention und Vorbeugung als Schlüsselfaktoren im Gesundheitssystem, erklärte Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G). Vor diesem Hintergrund sei es schockierend, dass Kinder in Österreich im Druckschnitt schon mit 11 Jahren zu rauchen beginnen. Daher stellten präventive Initiativen, Informationsmaßnahmen und ein Vorgehen gegen die Tabaklobby bedeutende Schritte der Politik im Vorgehen gegen den frühzeitigen Nikotinkonsum. Mit dem jetzigen All-Parteien-Antrag dazu werde hier ein erstes Zeichen gesetzt, zeigte sie sich erfreut. Dass der Grünen-Antrag auf Gratis-Abgabe von Kondomen in Apotheken, also auf den niederschwellige Zugang zu Verhütungsmitteln, im Gesundheitsausschuss abgelehnt wurde, sei dagegen nicht nachzuvollziehen, denn dies wäre ebenso eine wichtige Maßnahme, um der Infizierung junger Menschen mit HIV und ungewollten Schwangerschaften vorzubeugen.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) griff einmal mehr die Thematik der Erweiterung des Personenkreises von entschädigungsberechtigten Thalidomid- bzw. Conterganopfern auf, und befasste sich konkret mit dem Zeitraum der Schädigungen, die auch Personen der Jahrgänge 1953/54 umfassten, wie sie hervorhob. Die genannte Personengruppe, die durch Austestungen des Medikaments Schaden erlitten haben, noch ehe das Mittel zugelassen war, sei relativ klein, rasche Hilfe wäre daher umgehend nötig, schloss die FPÖ-Gesundheitssprecherin.

Lehren aus dem jüngsten Fleischskandal

Wer Fleisch in Verkehr bringt, das nicht vorschriftsmäßig untersucht wurde, muss künftig mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Diese und andere Verschärfungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz zählen zu den Lehren, die der Nationalrat einstimmig aus dem jüngsten Fleischskandal zog. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten auch, die überwundenen Rinderseuchen Brucellose (Bangseuche), Leukose sowie die Infektiöse Rhinotracheitis und Vulvovaginitis künftig per Verordnung nach dem Tiergesundheitsgesetz zu überwachen; die bisher geltenden Gesetze wurden auf Vorschlag der Regierung aufgehoben.

Aus Sicht des Abgeordneten Erwin KAIPEL (S) haben KonsumentInnen ein Recht auf sichere Lebensmittel. Nach dem heuer aufgeflogenen Pferdefleisch-Skandal bewerte er die Neuerungen im Lebensmittelsicherheitsgesetz, also die Erhöhung des Strafrahmens und die Möglichkeit, Freiheitsstrafen bei Missachtung der Vorschriften zu verhängen, sehr positiv. Der SPÖ-Mandatar zeichnete die bisherige Kontrolltätigkeit der heimischen Lebensmittelbehörden nach, wobei sich die häufigsten Beanstandungen auf Kennzeichnungsmängel bezogen hätten, um die Sinnhaftigkeit der Novelle zu untermauern.

Auch Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) befürwortete die strengeren Strafen, die bei der Novelle zur Kennzeichnungspflicht vorgesehen sind, denn damit schiebe man der KonsumentInnentäuschung einen Riegel vor. Für bäuerlichen Kleinproduzenten seien allerdings die Kennzeichnungspflichten sehr komplex, daher habe der Ausschuss in einer Feststellung zum Gesetz Ausnahmebestimmungen für derartige Kleinstbetriebe bei unbewusster Falschkennzeichnung verankert.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) merkte dazu an, es sei nicht immer leicht zu definieren, wann ein Fleischprodukt nicht mit Vorsatz falsch gekennzeichnet wird, habe der letzte Fleischskandal doch oftmals willentliche Falschkennzeichnung im Sinne des Wettbewerbsvorteils zu Tage geführt. Dessen ungeachtet stimme ihre Fraktion der Novelle zu, wie auch dem mitverhandelten Gesetzesentwurf über die neue Rindergesundheits-Überwachungsverordnung, mit der die geltenden Tierseuchengesetze aufgehoben werden, sagte sie.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) erwähnte neuerlich die Ausschussfeststellung zur Ausnahmeregelung bei unbeabsichtigten Falschkennzeichnungen von Fleisch durch kleine Betriebe und empfahl dem Gesundheitsminister, zwecks einer einheitlichen Verwaltungspraxis dazu auch einen eigenen Erlass vorzulegen. Nicht geregelt sieht Pirklhuber in der Regierungsvorlage jedoch das von seiner Fraktion schon mehrmals eingeforderte österreichische Gütesiegel für heimische, gentechnikfreie Produkte.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) bekräftigte, die Novelle des Lebensmittelsicherheitsgesetzes sei dringend notwendig, jedoch fehle darin die Einbindung der amtlichen TierärztInnen zur Kontrolle fleischverarbeitender Betriebe.

Gesundheitsminister Alois STÖGER betonte, Österreichs Lebensmittel seien sicher. Die Novelle zur Lebensmittelsicherheit habe mit ihrem verschärften Strafen nicht zuletzt präventiven Charakter, wodurch man dem Unterlassen von Fleischkontrollen Einhalt gebiete. (Fortsetzung Nationalrat) gs/rei/jan