Parlamentskorrespondenz Nr. 608 vom 25.06.2014

Strafprozessrechtsänderungsgesetz passiert den Justizausschuss

Novelle zur Exekutionsordnung bringt mehr Rechtsschutz und Effizienz

Wien (PK) - Die Beschleunigung der Verfahren sowie der Ausbau des Rechtsschutzes für die Beschuldigten sind die Hauptstoßrichtungen eines heute vom Justizausschuss verabschiedeten Strafprozessrechtsänderungsgesetzes, durch das auch das Mandatsverfahren wieder eingeführt wird. Für die Vorlage stimmten die Regierungsparteien und in Teilbereichen auch Team Stronach und NEOS, während FPÖ und Grüne vor allem an der praktischen Wirksamkeit der vom Gesetz nunmehr festgesetzten Verfahrenshöchstdauer von drei Jahren zweifelten und überdies ihre Bedenken gegen das Mandatsverfahren aufrechthielten. Einstimmig auf den Weg ins Plenum schickten die Abgeordneten weiters eine Novelle zur Exekutionsordnung, die vor allem Verbesserungen bei der Eintreibung von Forderungen bringen soll. Die Oppositionsparteien wiederum legten eine Reihe von Anträgen zum Bereich Homosexuelle, Eherecht und Adoption sowie betreffend Änderungen im StGB vor, die bei der Abstimmung vertagt wurden. Anhand von Ressortberichten befasste sich der Ausschuss schließlich auch mit den Themen Verbandsverantwortlichkeitsgesetz und besondere Ermittlungsmaßnahmen.

Änderungen beim Strafprozess im Zeichen der Verfahrensbeschleunigung, Mandatsverfahren weiter umstritten

Das mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP, denen sich in Teilbereichen auch Team Stronach und NEOS anschlossen, verabschiedete Strafprozessrechtsänderungsgesetz (181 d.B.) bezweckt vor allem den Ausbau des Rechtsschutzes für die Beschuldigten, die Steigerung der Effizienz der Verfahrensführung und einen sensiblen Umgang mit im Zuge eines Strafverfahrens gesammelten Daten. So soll nunmehr eine eindeutige Abgrenzung des Begriffs des Beschuldigten von Personen, die ohne hinreichendes Substrat angezeigt werden, vorgenommen werden.  Neu sind auch die amtswegige gerichtliche Überprüfung der grundsätzlich mit drei Jahren festgelegten Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens, die Implementierung von Maßnahmen zur wirksamen Geltendmachung begründeter Zweifel an der Sachkunde eines Sachverständigen sowie das Recht auf Nominierung eines sogenannten Privatsachverständigen. Die Novelle schafft außerdem auch eine klare Rechtsgrundlage für die staatsanwaltschaftliche Öffentlichkeitsarbeit während des Strafverfahrens. Wieder eingeführt wird ferner das Mandatsverfahren, zu dem ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien, der von SPÖ, ÖVP und Team Stronach unterstützt wurde, weitere Klarstellungen bringt. So kann die Strafverfügung nur bei Delikten verhängt werden, die mit Geldstrafe oder bedingter Freiheitsstrafe bedroht sind. Auch entfällt nunmehr die ursprünglich in der Regierungsvorlage enthaltene Beschränkung der Auskunft über diesbezügliche Verurteilungen im Strafregister. Opfer wiederum erhalten ein Einspruchsrecht gegen das Mandatsverfahren.

In der Debatte begrüßten die Abgeordneten Nikolaus Berlakovich (V) und Johannes Jarolim (S) ausdrücklich die Maßnahmen des Gesetzes zur Verfahrensbeschleunigung, wobei der Justizsprecher der Sozialdemokraten hinsichtlich des Mandatsverfahrens bis zum Plenum noch auf weitere Nachjustierungen zur stärkeren Berücksichtigung der Interessen der Opfer hoffte. Seine Fraktionskolleginnen Gisela Wurm und Elisabeth Grossmann wiesen in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit der Mitsprache der Opferschutzeinrichtungen, insbesondere der Frauenschutzzentren, hin und mahnten, es dürfe keinesfalls zu Verschlechterungen für Opfer von häuslicher und familiärer Gewalt kommen. Grossmann äußerte überdies die Befürchtung, das Mandatsverfahren könnte zu einer Verhängung von Freiheitsstrafen "im Schnellverfahren" führen. Klar war für sie auch, dass der Kontakt mit dem Gericht und die Konfrontation in einer Verhandlung gerade für junge Ersttäter stark spezialpräventiv wirken.

Der Aspekt der Verfahrensbeschleunigung wurde auch seitens der Oppositionsparteien positiv hervorgehoben, bei den Abgeordneten Harald Stefan (F) und Albert Steinhauser (G) überwogen allerdings die Kritikpunkte, während Beate Meinl-Reisinger (N) trotz einiger Bedenken der Vorlage in Teilbereichen ihre Zustimmung gab. Die Justizsprecherin der NEOS zeigte sich skeptisch über die praktischen Auswirkungen der Dreijahresfrist, die von Steinhauser mit dem Ausdruck "Placebo" bedacht wurde. Man müsste vielmehr bei den tatsächlichen Gründen ansetzen, die zu langen Verfahren führen, meinte der Grünen-Abgeordnete und nannte beispielsweise Kontoöffnungen oder Berichtspflichten. Stefan wiederum konnte der Unterscheidung zwischen Beschuldigtem und Verdächtigem nicht viel abgewinnen und wandte ein, besser wäre es, statt Verdächtiger den Begriff "Angezeigter" zu verwenden.

Einig waren sich die Abgeordneten der Opposition auch in ihren rechtsstaatlichen Bedenken gegen das Mandatsverfahren. Der FPÖ-Justizsprecher beanstandete insbesondere, dass es dabei keinen unmittelbaren Kontakt des Beschuldigten mit dem Gericht gebe, und sah ebenso wie Meinl-Reisinger und Steinhauser Nachteile für den Betroffenen hinsichtlich der tatsächlichen Zustimmungsmöglichkeit zum Mandatsverfahren. Steinhauser ortete überdies die Gefahr, das Mandatsverfahren könnte als Alternative zur Diversion wahrgenommen werden. Meinl-Reisinger wiederum hatte kein Verständnis für den Entfall der ursprünglich vorgesehenen Ausnahme der Verurteilungen im Mandatsverfahren von der Auskunft durch das Strafregister.

Justizminister Wolfgang Brandstetter sah in der Einführung einer Höchstdauer vor allem einen Vorteil für jene Verfahren, die an der Dreijahresfrist "kratzen". Auch würde man damit die Staatsanwaltschaften aus dem öffentlichen Schussfeld nehmen, meinte er. Mit der Frist reagiere man überdies auf eine entsprechende Entschließung des Nationalrats, aber auch auf die Judikatur des EuGH. Die Streichung der Ausnahme von der Auskunftspflicht bei Mandatsverfahren verteidigte der Minister mit dem Argument, eine Beschränkung der Auskunft aus dem Strafregister wäre gleichheitswidrig. Zu den Bedenken der Opposition gegen das Mandatsverfahren stellte Brandstetter fest, die neuen Bestimmungen hätten mit dem früheren Mandatsverfahren "nichts mehr zu tun". Das Verfahren sei eine bloße Option für den Richter, auch habe man die Interessen sämtlicher Betroffener berücksichtigt. So gebe es nun ein Einspruchsrecht der Opfer gegen das Mandatsverfahren.

Novelle zur Exekutionsordnung soll Effizienz von Eintreibungen verbessern  

Einstimmigkeit herrschte über eine Novelle zur Exekutionsordnung (180 d.B.) die im Wesentlichen darauf abzielt, die Effizienz der Forderungseintreibung, aber auch den Rechtsschutz zu verbessern. Im Einzelnen ist eine Stärkung der Rechte prozessunfähiger Personen im Zwangsversteigerungsverfahren vorgesehen, weiters soll es im Aufschiebungsverfahren rechtliches Gehör geben, das Rekursverfahren wiederum wird zweiseitig gestaltet. Darüber hinaus enthält die Novelle auch eine Indexanpassung der Vollzugsgebühren sowie von Vergütungen der Gerichtsvollzieher und des Fahrtkostenersatzes. Die neuen Bestimmungen stellen zudem klar, dass strafgerichtliche Entscheidungen betreffend vermögensrechtliche Anordnungen ein Exekutionstitel sind.

Die Novelle wurde von den Abgeordneten Friedrich Ofenauer (V), Klaus Uwe Feichtinger (S), Harald Stefan (F) und Beate Meinl-Reisinger (N) als Anpassung an die Erfordernisse der Praxis, die überdies die Judikatur des EuGH berücksichtigt, begrüßt. Die Justizsprecherin der NEOS wandte sich allerdings entschieden gegen die dabei vorgenommene Erhöhung der Vollzugsgebühren und lehnte den entsprechenden Passus des Gesetzes in getrennter Abstimmung ab. Justizminister Brandstetter sprach hingegen ebenso wie SPÖ-Mandatar Johannes Jarolim von einer Indexanpassung nach zehn Jahren.

Präventivwirkung durch Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

Das am 1.1.2006 in Kraft getretenen Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) verankert erstmals in Österreich eine strafrechtliche Verantwortung für juristische Personen. Aus einer ersten Evaluierungsstudie (III-67 d.B.), die vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen und damit enderledigt wurde, konnten die Abgeordneten nun entnehmen, dass die neuen Bestimmungen durchaus Präventivwirkung entfalten und bei den Unternehmen einen Trend zur "Steuerung durch Selbststeuerung" fördern. Hoher Aufwand, begrenzte Ressourcen, fehlende praktische Erfahrung, aber auch geringe "Erfolgsaussichten" von Verbandsverfahren haben allerdings dazu geführt, dass das Gesetz bislang seitens der Staatsanwaltschaften noch eher zurückhaltend angewendet wurde.

Justizminister Wolfgang Brandstetter sah aufgrund der Ergebnisse der Studie keinen unmittelbaren legistischen Handlungsbedarf, will die jüngsten Entwicklungen, die vor allem auf eine stärkere Anwendung durch die Staatsanwaltschaften hindeuten, aber weiter evaluieren. Das Ministerium werde jedenfalls "dranbleiben", versicherte er. Für Grünen-Mandatar Albert Steinhauser ging es in erster Linie darum, nun die StaatsanwältInnen entsprechend zu schulen, um dem Gesetz zu einer besseren Anwendung zu verhelfen. Zufrieden mit dem Gesetz zeigte sich ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker, die darin eine Maßnahme sah, der Wirtschaftskriminalität entgegenzutreten.

Weiterhin restriktive Handhabe bei Lausch- und Spähangriff

Mit den besonderen Ermittlungsmaßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung wird maßhaltend und verhältnismäßig umgegangen. Einem entsprechenden Bericht (III-79 d.B) von Justizminister Wolfgang Brandstetter zufolge hat sich die Anzahl der Anordnungen des großen und kleinen Lausch- und Spähangriffs auf niedrigem Niveau eingependelt. Es zeige sich, dass von der Befugniserweiterung für die Strafverfolgungsbehörden mit einer für das Strafverfahren typischen Selbstbegrenzung staatlicher Macht Gebrauch gemacht wurde und fundamentale Grundrechtspositionen unangetastet blieben. Das Papier zieht aus den bisherigen Erfahrungen den Schluss, dass sich die Formen der akustischen und optischen Überwachung als effizientes und notwendiges Instrumentarium zur Bekämpfung der schweren Kriminalität erwiesen haben. Auch dieser Bericht erhielt die Zustimmung aller Fraktionen und wurde damit enderledigt.

Die Abgeordneten der Opposition nahmen den Bericht zum Anlass, auf die Problematik der Vorratsdatenspeicherung aufmerksam zu machen, wobei Albert Steinhauser von den Grünen jüngste Äußerungen Brandstetters kritisierte und meinte, der Justizminister habe mit seinem Ruf nach einer Umsetzung "schlicht daneben gegriffen". Die Intensität des Eingriffs stehe in keinem Verhältnis zur Aufklärungsquote, gab der Justizsprecher der Grünen zu bedenken und vermutete ebenso wie FPÖ-Abgeordneter Philipp Schrangl, die Verwendung gelinderer Mittel könnte zu denselben Ergebnissen führen.

Eine völlige Beseitigung der Vorratsdatenspeicherung wäre mit einem Verlust an Effektivität in der Strafverfolgung verbunden, entgegnete Justizminister Brandstetter. So hätte etwa der Fall Larissa in Tirol ohne einen Rückgriff auf die Vorratsdaten nicht aufgeklärt werden können. Bei Schwerstkriminalität sei die Intensität des Eingriffs jedenfalls zu rechtfertigen, war der Ressortchef überzeugt, der sich nun Klarheit von der bevorstehenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs erwartet.

Grüne und NEOS treten vehement für die Rechte Homosexueller ein

Österreich täte gut daran, im 21. Jahrhundert die vielfach immer noch bestehende gesetzliche Diskriminierung seiner homosexuellen BürgerInnen zu beenden, finden Grüne und NEOS und verschriftlichten diesen Appell in mehreren Anträgen. Auf dieser Grundlage forderten im Justizausschuss die Abgeordneten Albert Steinhauser (G) und Beate Meinl-Reisinger (N) ein modernes Verständnis des Ehe-Begriffs ein, da die derzeit geltende Definition von Ehe aus dem Jahr 1811 stamme, den seit damals eingetretenen gesellschaftlichen Entwicklungen also nicht Rechnung trage (Grüne: (49/A),NEOS: (497/A[E]). Unzeitgemäß sei etwa die Begrenzung der Ehe auf zwei Personen verschiedenen Geschlechts, zudem solle im diesbezüglichen §44 des ABGB das Erfordernis der Unzertrennlichkeit sowie der Bezug auf die Zeugung und Erziehung von Kindern gestrichen werden, so Steinhauser. Darüber hinaus wollen die NEOS gleichgeschlechtlichen PartnerInnen rechtlich ermöglichen, einen gemeinsamen Familiennamen zu führen. In einem Initiativantrag (274/A) der Fraktion sind die dafür notwendige Änderungen im ABGB und im Bundesgesetz über Eingetragene Partnerschaften (EPG) entsprechend der Familienrechtsgrundsätze in der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) skizziert. NEOS-Mandatarin Beate Meinl-Reisinger erläuterte, die derzeit geltende Unterscheidung von Familiennamen und Nachnahmen könne oftmals im Alltag zu Diskriminierungen führen, so dadurch die sexuelle Neigung der Betroffenen – etwa beim Ausfüllen eines Formulars – zum Ausdruck komme.

Überhaupt möchte Meinl-Reisinger sowohl Ehe als auch eingetragene Partnerschaften für alle BürgerInnen unbenommen ihrer sexuellen Ausrichtung geöffnet wissen, wie sie sagte. Eine solche Zivilehe für alle begrüßte auch Gisela Wurm (S), wobei sie generell eine Weiterentwicklung des Eherechts als wünschenswert erachtete, sodass eben auch heterosexuelle Paare eine eingetragene Partnerschaft in Form einer "Ehe light" eingehen können. Ihr Parteikollege Harald Troch verwies auf die Öffnung der Zivilehe für homosexuelle Paare im Sinne eines zeitgerechten Eherechts, zumal sogar viele konservativ regierte europäische Länder, beispielsweise Großbritannien, Spanien oder Portugal, homosexuellen Paaren bereits eine zivile Eheschließung ermöglichen.

Die generelle Öffnung des Adoptionsrechts für Homosexuelle ist Grünen und NEOS außerdem ein Anliegen. Die Oppositionsparteien halten in ihren Anträgen dazu fest, das Kindeswohl werde nicht durch ein Aufwachsen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften beeinträchtigt, daher sei das Adoptionsverbot von Wahlkindern für gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft vollkommen aufzuheben (NEOS: (384/A), Grüne:(394/A(E)).

Einen weiteren Vorstoß setzt Steinhauser schließlich für die komplette Rehabilitierung der Opfer der sogenannten "Homosexuellen-Paragraphen" im Strafgesetzbuch (83/A). Obwohl diese Sonderstrafgesetze nicht mehr gelten, würden darauf basierende Verurteilungen immer noch im Strafregister aufscheinen, kritisiert er. Auch gebe es keine Entschädigungszahlungen für die Zerstörung bürgerlicher Existenzen und die Bloßstellung durch derartige Urteile, deren formelle Aufhebung er verlangt.

Er gehe mit den meisten Anliegen der AntragstellerInnen konform, betonte Justizminister Wolfgang Brandstetter im Ausschuss. Nicht nur gelte es, ein modernes Eherecht zu schaffen, die gesamte Rechtsordnung müsse auf potentielle Diskriminierung bestimmter Personengruppen abgeklopft werden. Gespräche mit Homosexuellenorganisationen führe sein Ressort deswegen bereits. Allerdings, gab der Minister zu bedenken, sehe er die Letztverantwortung in dieser Frage beim Parlament, das hier eine Grundsatzentscheidung zu treffen habe. Da von den Ressorts Justiz, Inneres und Familien bereits eine Expertengruppe zur Beratung über einen Forderungskatalog gegen die gesetzliche Diskriminierung von Schwulen, Lesben und Transgenderpersonen eingesetzt worden sei, wie Bernd Schönegger (S) ausführte, vertagten SPÖ und ÖVP mehrheitlich sämtliche Anträge dieses Themenblocks. Michaela Steinacker (V) fügte an, man müsse der Debatte darüber Zeit geben und sorgfältig prüfen, wo tatsächlich Ungerechtigkeiten gegenüber homosexuellen Menschen im österreichischen Recht vorhanden sind.

FPÖ: Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter

Ein härteres Vorgehen gegen sexuellen Missbrauch an Kindern urgierte in weiterer Folge FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan. Konkret verlangt er mit einer Änderung im Strafgesetzbuch ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Personen, die wegen sexueller Übergriffe gegen Minderjährige im Rahmen einer Erziehungs-, Ausbildungs-, oder Beaufsichtigungstätigkeit verurteilt wurden (225/A). Der Antrag wurde von den Regierungsfraktionen mehrheitlich vertagt, weil die Arbeitsgruppe zur StGB-Reform im Justizministerium das Strafrecht ja bis Ende Oktober gänzlich überarbeitet haben wolle, wie SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim betonte.

Grüne wollen "Landfriedensbruch" aus dem StGB streichen

Mit Verweis auf die Reformarbeiten am Strafgesetzbuch vertagten SPÖ und ÖVP ebenso den Grünen-Antrag (393/A), der auf Streichung des § 274 StGB, "Landfriedensbruch", abzielt. Im Strafgesetzbuch ist mit diesem Tatbestand die wissentliche Teilnahme an gewalttätigen "Zusammenrottungen" gemeint. Selbst wenn Teilnehmende selbst dabei keine Gewalt anwenden, kann gegen sie wegen Landfriedensbruchs ermittelt werden. Laut Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser handelte es sich dabei in der Vergangenheit um totes Recht, das in der Kaiserzeit als Reaktion auf revolutionäre Strömungen entstanden sei. Die Wiederbelebung dieses Delikts diene jetzt aber primär dem Vorgehen gegen größere Personenkreise wie Fußballfans oder DemonstrantInnen, monierte er. Grundsätzlich bestand unter den Fraktionen Einigkeit darüber, dass der Tatbestand Landfriedensbruch als veraltet aufzuheben sei, weil es für strafbare Handlungen wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung ohnehin eigene Strafparagraphen gebe. Justizminister Brandstetter räumte ein, prinzipiell halte er eine Überarbeitung des umstrittenen Tatbestands für sinnvoll. Zu überdenken sei gleichzeitig aber auch, ob derzeit ausreichend rechtspolitische Handhabe zum Auffangen von Gewalt größerer Gruppierungen besteht.(Schluss) hof/rei