Parlamentskorrespondenz Nr. 62 vom 27.01.2015

Petitionsausschuss debattiert über Legalisierung von Cannabis

Weitere Initiativen: Liberalisierung des Waffengesetzes, Verankerung der Schuldenbremse

Wien (PK) – Mit dem Thema Cannabis beschäftigt sich nun auch das Parlament. Eine heute vom Petitionsausschuss erstmals diskutierte Bürgerinitiative verlangt die Herausnahme des Stoffes aus dem Suchtmittelgesetz und will sowohl den Anbau als auch die Herstellung von Cannabis für den persönlichen Konsum als auch den Erwerb und den Besitz von geringen Mengen für Personen ab 16 Jahren legalisieren. Weiters erörterten die Abgeordneten eine von der Team-Stronach-Mandatarin Martina Schenk eingebrachte Petition betreffend eine Liberalisierung des Waffenrechts sowie eine Bürgerinitiative, die sich die Forderung nach einer umfassenden Staats- und Verwaltungsreform und nach Verankerung einer Schuldenbremse auf ihre Fahnen geheftet hat. Alle drei Initiativen wurden vom Ausschuss einstimmig vertagt.

Cannabis-Freigabe bleibt umstritten

Die Forderung nach Herausnahme von Cannabis aus dem Suchtmittelgesetz begründete Bernhard Amann als Erstunterzeichner der Bürgerinitiative (53/BI) mit dem Argument, Hanf sei der vielseitigste Rohstoff der Erde und werde lediglich aus industriellen Interessen mit unverhältnismäßigen Strafen politisch bekämpft. Durch die Kriminalisierung von Cannabis würden bloß undurchsichtige Schwarzmärkte gefördert und überdies globale Gesellschaftsprobleme künstlich erzeugt. Anzeigen nach der derzeitigen Gesetzeslage hätten fatale Folgen, warnte Amann und sprach von Verlust von Sozialkapital. So würde etwa durch Berufsverbote jungen Menschen die Zukunft genommen. Es gehe um eine menschenwürdige Drogenpolitik und nicht darum, "dass jeder kiffen kann, soviel er will", unterstrich er. Amann schlug nun eine parlamentarische Enquete vor, die es ermöglicht, abseits von Ideologien mit in- und ausländischen ExpertInnen über das Thema Cannabis zu diskutieren

Seitens der Regierungsparteien überwog in der Debatte die Skepsis bezüglich der Forderungen der Bürgerinitiative. SPÖ-Mandatar Johann Hechtl brachte gesundheitspolitische Bedenken gegen eine Cannabis-Freigabe vor, sprach sich aber für mehr Prävention und eine Reduktion der Strafen aus. Diesen Standpunkt vertrat auch Hermann Gahr namens der ÖVP, der zudem die Ansicht äußerte, der Schutzgedanke sollte im Mittelpunkt der Debatte über Suchtgifte stehen. Sein Fraktionskollege Norbert Sieber wiederum konnte sich ein Absehen von einer Anzeige beim erstmaligen Cannabis-Konsum vorstellen. Ein striktes Nein zur Legalisierung von Cannabis kam von FPÖ Abgeordneter Susanne Winter. Auch sie plädierte allerdings für eine menschenwürdige Drogenpolitik, die Drogensüchtige als Kranke sieht und verstärkt auf Vorbeugung setzt.

Wolfgang Pirklhuber von den Grünen begrüßte den Vorschlag einer Enquete und erwartete sich dabei Aufschluss über weitere gesetzliche Verbesserungsmöglichkeiten sowie über die entsprechenden internationalen Erfahrungen. Eine Liberalisierung im Sinne der Bürgerinitiative werde aber an den Verpflichtungen Österreichs durch die internationale Suchtmittelkonvention scheitern, dämpfte er die Erwartungen. Michael Pock (N) erinnerte an den Vorstoß seiner Fraktion in Richtung Legalisierung von Cannabis und forderte zudem eine wissenschaftliche Sammlung von Daten über den Suchtmittelkonsum in Österreich und dessen Auswirkungen auf Gesundheit und Volkswirtschaft, eine verstärkte Suchtmittelaufklärung an den Schulen sowie die Errichtung von konzessionierten Abgabesystemen. Verbesserungsbedarf ortete er überdies auch im medizinischen Bereich.

Weitere Liberalisierung des Waffengesetzes stößt auf Skepsis 

"Mehr Sicherheit durch ein liberaleres Waffenrecht" lautet der Titel einer von Abgeordneter Martina Schenk (T) unterstützten Petition, die auf Rücknahme von Verschärfungen im Waffenrecht drängt (22/PET) . Bei der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie wurden etwa BesitzerInnen von Jagd-, Sport- und Sammlerwaffen verpflichtet, ihren Altbestand sowie neu erworbene Waffen registrieren zu lassen. Vom Innenministerium schlecht kommuniziert, habe diese Verpflichtung Betroffene aus Unwissen zu Straftätern gemacht, beanstandete Georg Zakrajsek als Erstunterzeichner der Petition. Erfreut zeigte er sich, dass seine Forderung nach einer Amnestie für verspätete Registrierung von Waffen nun in einem Gesetzesentwurf des Innenministeriums bereits berücksichtigt wurde. Handlungsbedarf bestehe aber noch bei der Ausstellung von Waffenpässen, die, wie Zakrajsek beklagte, durch die Verwaltung aufgrund eines vom Gesetz vorgesehenen Ermessensspielraums de facto immer häufiger verweigert werde. Es müsse objektive Kriterien geben, die die Ausstellung eines Waffenpasses ermöglichen, forderte er.

Wenig Sympathie empfand SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr für das Anliegen der Petition. Österreich engagiere sich international für eine Beschränkung des Waffenhandels, da erscheine es absurd, im eigenen Land für eine Liberalisierung einzutreten. Bestätigt fühlte sich Bayr in ihrer ablehnenden Haltung auch durch die Erfahrungen in den USA sowie durch den Umstand, dass im Zuge von häuslicher Gewalt immer öfter zu den Waffen gegriffen wird. Sowohl Norbert Sieber von der Volkspartei als auch Grünen-Mandatar Wolfgang Pirklhuber teilten Bayrs Bedenken, während für die FPÖ Gerhard Daimek die Initiative mit dem Argument unterstützte, einzelne Berufsgruppen würden Waffen brauchen, der Ermessensspielraum bei der Ausstellung eines Waffenpasses sollte durch die Verwaltung nicht "nach Lust und Laune" interpretiert werden können. Dieser Meinung schloss sich auch Team Stronach Mandatarin Martina Schenk an, der zufolge alleine die Berufung auf die Selbstverteidigung für die Ausstellung eines Waffenpasses genügen sollte. Eine Liberalisierung des Waffengesetzes sei genauso wenig notwendig wie eine Verschärfung, bemerkte Michael Pock von den NEOS. Österreich habe eines der liberalsten Waffengesetze, es gehe vielmehr um die Auslegung durch die Behörden.

Ruf nach umfassender Verwaltungsreform und Verankerung einer Schuldenbremse

Eine von Wolfgang Bauer präsentierte Bürgerinitiative der parteifreien Aktion Politreform-jetzt verlangt eine Reduktion der Staatsausgaben um 6 Mrd. € ab 2017 (59/BI) . Eine Schuldenbremse soll nach Schweizer Vorbild in der Verfassung verankert und eine Krisenreserve aufgebaut werden. Die gesamte Staatsstruktur - Föderalismus, Verwaltung, Förderdschungel, Privilegien, geschützte Bereiche - müsse durchforstet und entbürokratisiert werden. Dabei sei professionell vorzugehen, führende politische Kräfte und Wirtschaftsexperten sollen eingebunden werden. Nur so sei eine Senkung der überdimensionalen Steuer- und Abgabenquote von derzeit über 45 % möglich, betonte Bauer, der vor allem auch beklagte, fundamentale Reformen würden immer wieder aufgeschoben. Ein Staat, der nicht systematisch unproduktive Kosten aufspürt und vermeidet, höhle die Basis für seine Sozialleistungen aus und hinterlasse den zukünftigen Generationen bloß Schulden, warnte er mit Nachdruck.

Es sei bereits vieles an Einsparungen umgesetzt worden, führte SPÖ-Abgeordneter Hannes Weninger ins Treffen, der in diesem Zusammenhang an die Personalreduktion in der Verwaltung aber auch an die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit erinnerte. Gerade die Erfahrungen des Petitionsausschusses würden aber auch die Problematik von Kürzungen aufzeigen, fügte er in Anspielung an die Diskussion über die Schließung von Postämtern und Polizeiwachzimmern an. Seitens der FPÖ konnte sich Christian Hafenecker mit der Initiative voll identifizieren. Die verfassungsrechtliche Verankerung der Schuldenbremse, die Beseitigung des Reformstaus sowie die Berücksichtigung der zahlreichen Empfehlungen des Rechnungshofs waren für ihn ein Gebot der Stunde. Dass auf Effizienz in der Verwaltung stärker geachtet werden müsste, stand auch für Wolfgang Pirklhuber (G) fest. Dies ändere aber nichts an der Notwendigkeit, Budgetmittel für Zukunftsinvestitionen, etwa in den Bildungsbereich, zur Verfügung zu stellen, gab er zu bedenken. Auf deutliche ausgabenseitige Einsparungen drängte NEOS-Mandatar Michael Pock, der sich aber auch über den Umstand im Klaren war, dass eine Verwaltungsreform nur gemeinsam mit den Bundesländern zu schaffen sein werde. (Schluss) hof/fru