Parlamentskorrespondenz Nr. 580 vom 29.05.2015

Neu im Verfassungsausschuss

Anträge der NEOS zum Dienst- und Pensionsrecht für BeamtInnen

Beamten-Gehälter: NEOS für Beschränkung des Senioritätsprinzips

Wien (PK) – Die NEOS stoßen sich daran, dass das Senioritätsprinzip in der österreichischen Arbeitswelt einen besonderen Stellenwert hat. Sie haben daher eine Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes beantragt, um die Zahl der in vielen Kollektivverträgen verankerten automatischen Gehaltsvorrückungen zu beschränken (siehe Antrag 1139/A). Ähnliches fordert Abgeordneter Gerald Loacker auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes (1158/A(E)). Er ruft die Bundesregierung auf, im Rahmen einer Dienstrechtsnovelle die Zahl der Gehaltsvorrückungen innerhalb einer Verwendungsgruppe massiv zu reduzieren und die Entgelte vorrangig in den ersten Beschäftigungsjahren zu erhöhen. Der Bund könnte damit als Vorbild für die Privatwirtschaft wirken, meint er. Das ausgeprägte Senioritätsprinzip schmälert nach Ansicht der NEOS nicht nur die Erwerbschancen älterer ArbeitnehmerInnen, es benachteiligt auch Frauen und andere Personen mit längeren Erwerbsunterbrechungen, etwa zum Zweck der Kindererziehung.

NEOS fordern beschleunigte Umstellung von Beamten-Pensionen

Ein weiterer Antrag der NEOS zielt auf eine raschere Harmonisierung des Beamten-Pensionsrechts mit dem Pensionsrecht für ASVG-Versicherte ab. Geht es nach Abgeordnetem Loacker, soll für alle BeamtInnen, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren sind, ein Pensionskonto gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes eingerichtet werden, und zwar mit Wirkung vom 1. Jänner 2016 (1161/A(E)). Für ihn ist nicht einsichtig, dass die Umstellung bei den Beamten-Pensionen nach den geltenden Bestimmungen erst im Jahr 2028 erfolgt und für die Jahrgänge bis 1975, laut Antrag rund 50.000 BeamtInnen, die pensionsrechtliche Parallelrechnung weitergeführt wird. Dadurch blieben BeamtInnen "durch die Hintertür" von Pensionskürzungen verschont, moniert Loacker. (Schluss) gs