Parlamentskorrespondenz Nr. 1385 vom 03.12.2015

Bundesvergabegesetz erhält grünes Licht vom Verfassungsausschuss

ÖVP will Gesetzentwurf im Plenum ohne Änderungen aber nicht zustimmen

Wien (PK) – Im zweiten Anlauf hat es nun doch noch geklappt. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats gab heute einstimmig grünes Licht für eine Novelle zum Bundesvergabegesetz, mit der das Bestbieterprinzip gegenüber dem Billigstbieterprinzip bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand gestärkt wird. Allerdings ist eine Beschlussfassung im Plenum fraglich, die ÖVP will der Gesetzesnovelle im Nationalrat nur dann zustimmen, wenn es zuvor noch zu Abänderungen kommt. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl warnte vor allem vor zu viel Bürokratie, zudem hegt er verfassungsrechtliche Bedenken. Die anderen Fraktionen äußerten jedoch wenig Verständnis für die Haltung der ÖVP.

Mit der Novelle (776 d.B.) soll die öffentliche Hand verpflichtet werden, künftig bei bestimmten Vergaben, etwa bei Bauaufträgen von über 1 Mio. €, einen stärkeren Fokus auf Qualitätskriterien und Folgekosten zu legen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1195/2015). Auch soziale Aspekte sollen berücksichtigt werden können. Außerdem sind verschiedene Schranken vorgesehen, um die Weitervergabe von Aufträgen an unseriöse Subunternehmen zu unterbinden. Für öffentliche Auftraggeber könnte die Novelle zwar einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, wie in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf eingeräumt wird, die Regierung erwartet sich im Gegenzug aber nicht nur positive volkswirtschaftliche Effekte, sondern rechnet mittelfristig auch mit Einsparungen. Vor allem in der Baubranche gibt es Klagen über unseriöse Unternehmen, die durch undurchsichtige Firmenkonstruktionen und Subunternehmerketten sowie Lohndumping die Preise drücken.

ÖVP warnt vor zu viel Bürokratie

Erstmals hatte sich der Verfassungsausschuss im November mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, die Beratungen wegen massiver Bedenken des Bundeslands Tirol jedoch vertagt. Inzwischen sind laut ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl neue Einwände geltend gemacht worden, und zwar von mehreren Seiten. Die ÖVP stehe hinter der Intention, das Bestbieterprinzip zu stärken und Lohn- und Sozialdumping zu unterbinden, betonte er, man müsse aber verhindern, dass es zu zu viel Bürokratie zum Nachteil von kleinen und mittleren Unternehmen und zu massiven Preissteigerungen durch aufwändige Vergabeverfahren komme.

Nach Meinung von Gerstl sind außerdem noch nicht alle verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt. Er verwies in diesem Zusammenhang etwa auf ein Gutachten des Vergaberechtsexperten Josef Aicher. Für ihn stellt sich überdies die Frage, ob es sinnvoll ist, Änderungen im Vergaberecht zu beschließen, die aufgrund neuer EU-Richtlinien ohnehin schon bald wieder adaptiert werden müssen. Gebe es keine Änderungen an der vorliegenden Novelle, werde die ÖVP im Plenum jedenfalls nicht zustimmen, bekräftigte er.

Neben Gerstl warnten auch die ÖVP-Abgeordneten Nikolaus Berlakovich und Michaela Steinacker vor zu viel Bürokratie. Es sei zu honorieren, dass das Problem von Sub-Sub-Unternehmen und das Problem von Steuer- und Beitragsausfällen durch Scheinfirmen angegangen werde, sagte Berlakovich. Es helfe aber nichts, wenn man ein Gesetz beschließe, das zwar gut gemeint sei, in der Praxis aber zu enormer Bürokratie führe. Auch Abgeordnete Steinacker betonte, dass sie die Grundintention des Gesetzes unterstütze, sie ortet aber noch "ein paar Wenn und Aber".

SPÖ: Weiteres Hinauszögern der Gesetzesnovelle wäre fahrlässig

Wenig Verständnis für die Position der ÖVP zeigten die anderen Fraktionen. So wies SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch darauf hin, dass bereits monatelang über die Novelle verhandelt worden sei und es keine neuen Einwände gebe. Seiner Ansicht nach wäre es angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit in Österreich fahrlässig, den im Sommer erzielten Kompromiss weiter auf die lange Bank zu schieben.

Zu den Einwänden des Bundeslands Tirol merkte Muchitsch an, es möge sein, dass in Tirol 97 % der Vergaben an regionale Unternehmen gehen, ihm zufolge sagt das aber nichts über den Umfang der Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmen aus, wo kein Cent Wertschöpfung im Inland bleibe. Für ihn ist das Herzstück der vorliegenden Novelle nicht einmal so sehr das Bestbieterprinzip, sondern die erhöhte Transparenz bei Sub-Sub-Unternehmen, wo am Ende der Kette ArbeitnehmerInnen stünden, "die ausgepresst werden". Firmen mit mehr Eigenpersonal hätten künftig eine höhere Chance auf Aufträge. Muchitsch zufolge hat ein Pilotprojekt bei der Asfinag außerdem gezeigt, dass Auftragsvergaben nach dem Bestbieterprinzip zu weniger Qualitätsmängel und weniger Nachforderungen führen.

SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder zeigte sich einem Abänderungsantrag im Plenum das Nationalrats grundsätzlich nicht abgeneigt. Man müsse aber sagen, was man geändert haben wolle, mahnte er. Das von Gerstl genannte Gutachten von Josef Aicher sieht er angesichts des polemischen Tons jedenfalls nicht als geeignete Grundlage für Abänderungen.

Opposition geschlossen für Gesetzesnovelle

Über das Gutachten des Vergaberechtsexperten Josef Aicher äußerte sich auch Grün-Abgeordnete Gabriela Moser irritiert. Sie hält es für äußerst fragwürdig, zwei Tage vor der Beschlussfassung der Gesetzesnovelle im Verfassungsausschuss plötzlich ein Gutachten an den Ausschuss zu schicken, obwohl die Diskussion schon seit über einem Jahr läuft.

Auch sonst zeigte sich die Opposition in Bezug auf die vorliegende Gesetzesnovelle weitgehend einig. Die Novelle habe zwar einige inhaltliche Lücken, sagte Grün-Abgeordnete Birgit Schatz, mit dem Einstieg in das Bestbieterprinzip werde aber ein erster wichtiger Schritt zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft und des regionalen Arbeitsmarkts gesetzt. Sie hofft ebenso wie Moser allerdings auf eine Weiterentwicklung der "relativ schmalen Novelle". An der Annäherung an ein Bestbieterprinzip führe angesichts neuer EU-rechtlicher Vorgaben ohnehin kein Weg vorbei, so Moser.

Als ersten Schritt in die richtige Richtung sieht auch die FPÖ die vorliegende Gesetzesnovelle. Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein ist überzeugt, dass die Anwendung des Bestbieterprinzips durch die öffentliche Hand mittelfristig günstiger kommt. Es sei schließlich von Vorteil, wenn man es mit Firmen zu tun habe, die es auch nach drei Jahren noch gebe und die nicht verschwunden seien. Was die Verfassungskonformität der Bestimmungen betrifft, vertraue sie dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts.

Auch NEOS Abgeordneter Nikolaus Scherak begrüßte die Stärkung des Bestbieterprinzips ausdrücklich. Dieses sei ein Garant dafür, dass mit Steuergeldern sparsam umgegangen wird. Schließlich müsse man auf Folgekosten achten. Einwände, dass das Bundesvergaberecht dadurch noch komplizierter wird, ließ Scherak nicht gelten, noch komplizierter könne dieses gar nicht werden.

Seitens des Team Stronach bekannte sich Christoph Hagen zur Novelle. Seine Bedenken seien ausgeräumt worden, appellierte er an die ÖVP, dem Gesetz ebenfalls ihre Zustimmung zu geben.

Ostermayer: Novelle ist verfassungskonform und EU-konform

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer bekräftigte, dass die von Aicher vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber der vorliegenden Novelle vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts nicht geteilt würden. Der Entwurf sei verfassungskonform und stehe auch in keinerlei Widerspruch zur neuen EU-Richtlinie, versicherte er. Über die Wirkung der Novelle gebe es unterschiedliche Einschätzungen, räumte Ostermayer ein. Darüber habe man aber vor Beschlussfassung der Regierungsvorlage bereits ausführlich diskutiert.

"Bestangebotsprinzip" bei Bauaufträgen von über 1 Mio. €

Konkret wird mit der Gesetzesnovelle im Bundesvergabegesetz das "Bestangebotsprinzip" als Zuschlagsprinzip für bestimmte Auftragskonstellationen verankert. So muss etwa bei Bauaufträgen mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als einer Million Euro, bei geistigen Dienstleistungen und bei der Durchführung von Verhandlungsverfahren aufgrund einer schwierigen vorherigen Preisabschätzung künftig das "technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot" – und nicht das Angebot mit dem niedrigsten Preis – ausgewählt werden. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber in der Ausschreibung Alternativangebote ausdrücklich für zulässig erklärt, im Rahmen der Angebotsbewertung Folgekosten wie Serviceleistungen und Erhaltungsarbeiten berücksichtigt werden sollen oder keine vergleichbaren Angebote zu erwarten sind. Sämtliche Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung bzw. Reihung sind im Sinne der Transparenz bereits in den Ausschreibungsunterlagen anzugeben. Auch soziale Kriterien können berücksichtigt werden.

Um die Weitergabe von Auftragsteilen an unseriöse Subunternehmen zu unterbinden und dem Auftraggeber die Kontrolle zu erleichtern, sind die Bieter künftig grundsätzlich angehalten, alle in den Auftrag involvierten Subunternehmen bereits im Angebot bekannt zu geben. Nur in Ausnahmefällen kann der Auftraggeber dieses Erfordernis etwas lockern. Ein späterer Wechsel in der Subunternehmerkette im Zuge der Vertragsausführung ist nur noch aus sachlichen Gründen und mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers möglich. Weiters kann der Auftraggeber bei bestimmten Vertragstypen festlegen, dass kritische Bestandteile des Auftrags vom Auftragnehmer selbst bzw. einem Mitglied der beauftragten Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen.

Der Auftraggeber selbst ist künftig verpflichtet, vor der Auftragsvergabe nicht nur wie bisher Auskünfte aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Finanzministeriums, sondern auch aus der Verwaltungsstrafevidenz des von der Wiener Gebietskrankenkasse geführten Kompetenzzentrums zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (Kompetenzzentrum LSDB) einzuholen. Gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen können Unternehmen bei schwerwiegenden Verstößen gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, etwa aufgrund systematischer Unterentlohnung, von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Ergänzend dazu schreibt das Bundesvergabegesetz vor, dass auch bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit von Bietern einschlägige Verwaltungsstrafen, beispielsweise wegen Schwarzarbeit oder Lohndumping, zu berücksichtigen sind.

Um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, wird in Reaktion auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs klargestellt, dass auch bei Auftragsvergaben im Oberschwellenbereich, also bei größeren Aufträgen, für die Wahl des Vergabeverfahrens der geschätzte Auftragswert der jeweiligen "Kleinlose" gilt, wenn der Auftrag gesplittet wird. Das ermöglicht etwa die direkte Vergabe von Teilleistungen bei umfangreicheren Bauprojekten wie z.B. Installateursarbeiten. Schließlich wird im Bundesvergabegesetz auch einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs betreffend die freiwillige Vorabbekanntmachung von Zuschlagsentscheidungen Rechnung getragen.

In Kraft treten kann das Gesetz nur dann, wenn auch sämtliche Länder ihre Zustimmung erteilen.

Keine Mehrheit für Anträge der NEOS und der Grünen

Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurden zwei Anträge der NEOS und ein Antrag der Grünen, die jedoch keine Mehrheit fanden. Zum einen ging es Abgeordnetem Nikolaus Scherak und seinen Fraktionskollegen darum, dass parteinahe Unternehmen und Organisationen künftig keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten und in diesem Sinn von Vornherein von einschlägigen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden (1294/A). Damit hoffen die NEOS strukturelle Korruption und illegale Parteienfinanzierung leichter unterbinden zu können. Außerdem mahnten die NEOS eine Klarstellung im Bundesvergabegesetz ein, wonach Direktvergaben bei der Vergabe gemeinwirtschaftlicher Leistungen im öffentlichen Verkehr Ausnahme bleiben müssen (1297/A).

Der Antrag der Grünen (1420/A(E)) zielte auf eine umfassende Reform des Vergaberechts ab. Soziale und ökologische Kriterien sollen bei öffentlichen Auftragsvergaben eine noch viel stärkere Berücksichtigung finden, fordern Abgeordnete Gabriela Moser und ihre FraktionskollegInnen. Als Beispiele nennen sie etwa die Lebensdauer von Produkten, die Energieeffizienz von Gebäuden, die Umweltfreundlichkeit der auf Baustellen eingesetzten Maschinenparks oder eine adäquate Bezahlung der MitarbeiterInnen. Die Grünen setzen dabei auch auf neue EU-Richtlinien aus dem Jahr 2014. (Schluss Verfassungsausschuss) gs