Parlamentskorrespondenz Nr. 1382 vom 07.12.2016

EU-Unterausschuss diskutiert Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Debatte über Offenlegung von Stiftungseigentümern

Wien (PK) – Der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steht ganz oben auf der Prioritätenliste der EU-Kommission. Die 4. Geldwäsche-Richtlinie ist noch nicht einmal umgesetzt, macht die Kommission Druck, diese noch vor dem geplanten Termin (26. Juni 2017) bereits am 1. Jänner 2017 anzuwenden, und legt darüber hinaus eine weitere Verschärfung vor. Diese war heute Gegenstand des EU-Unterausschusses des Nationalrats. Zudem diskutierten die Ausschussmitglieder eine Richtlinie mit dem Ziel, den Steuerbehörden den Zugang zu Informationen zu erleichtern, um Finanzströme im Hinblick auf Geldwäsche besser verfolgen zu können. 

Finanzminister Hans Jörg Schelling informierte die Abgeordneten, dass man noch heuer versuchen werde, über verschärfte Transparenzregeln eine Einigung zu erzielen. Probleme sieht er noch hinsichtlich des Zugangs zu Angaben von Trusts. Seiner Ansicht nach kann ein Trust-Register nur dort entstehen, wo Trusts existieren. Dieses Herkunftslandprinzip sei aber umstritten, im Rat müsse darüber Einstimmigkeit erzielt werden. Nach österreichischer Rechtslage können hier zu Lande Trusts nicht gegründet werden, informierte Schelling weiter, daher brauche man ein solches Register nicht. 

Zankapfel Stiftungen

Obwohl der Tenor im Ausschuss zu den vorliegenden Materien positiv war, entwickelte sich eine eingehende Diskussion über den Zugang zu Angaben von Stiftungen. Bruno Rossmann (G), Rainer Hable (N) und Kai Jan Krainer (S) setzten sich massiv für eine maximale Offenlegung ein. In Österreich gebe es noch kein Register der wirtschaftlich Begünstigten, es sei nicht einzusehen, warum Unternehmen ohne Gewinnabsicht nicht erfasst sind, so die diesbezüglichen Wortmeldungen. Was spricht dagegen, Eigentümer von Stiftungen transparent zu machen, fragte Kai Jan Krainer und äußerte sich kritisch zur Zurückhaltung des Finanzministers in dieser Frage. Die Bekanntmachung der wirtschaftlich Begünstigten sage nichts über deren Steuerakte aus, bemerkte Krainer. Schelling hatte zuvor gemeint, er sehe keinen Nutzen für die Öffentlichkeit, in Österreich sei jede Stiftung registriert, man wisse, wer der Eigentümer sei. Steuerakten seien lediglich für die Finanzverwaltung zugänglich. Dem schloss sich voll inhaltlich auch Gabriele Tamandl (V) an, die unter anderem auf die verschärften Bestimmungen für RechtsanwältInnen und NotarInnen im Zusammenhang mit der Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie hinwies. In Österreich müsse ohnehin alles durchleuchtet werden, sagte sie, mehrere Institutionen müssten die gleichen Überprüfungen vornehmen. Die Frage, ob Banken oder Mitglieder freier Berufe die Identität ihrer KlientInnen nachvollziehen müssen, sei klar zu unterscheiden von einem öffentlichen Register, konterte daraufhin NEOS-Abgeordneter Rainer Hable. Hier ist man seiner Meinung nach noch im Rückstand, die Schaffung von Transparenz hinsichtlich wirtschaftlich Begünstigter wird in seinen Augen hinausgeschoben.

Als ein großes Problem bezeichnete der Finanzminister die virtuellen Währungen wie Bitcoin. Hier gebe es ein stark wachsendes Potential, bemerkte er gegenüber Waltraud Dietrich (T). Es sei daher richtig, diesen Themenkomplex in die Geldwäsche-Richtlinie einzubeziehen.

Kurz wurden im Ausschuss auch die Panama-Papers thematisiert, wobei Schelling informierte, dass es sich nach bisheriger Überprüfung weitgehend um legale Konstruktionen handle und die meisten Fälle nicht auf Steuervermeidung hinwiesen. Er gab aber Rainer Hable (N) recht, dass vielleicht einiges nicht legal sein sollte, was legal ist. Als Grundproblem hatte Hable die Anonymität angesprochen, die missbraucht werden kann, um die Herkunft der Gelder zu verschweigen und Steuern zu vermeiden. Schelling informierte den Ausschuss, dass sich Panama am automatischen Staatenaustausch beteiligen wird.     

     

EU-Kommission setzt auf mehr Transparenz und besseren Zugang der Behörden zu Informationen

Österreich ist dem Ersuchen der EU-Kommission, die 4. Geldwäsche-Richtlinie noch vor Jahresende 2016 umzusetzen, mit dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) und dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 nachgekommen. Die beiden Vorlagen haben am 30. November den Finanzausschuss bzw. am 6. Dezember den Justizausschuss passiert (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1342/2016 und 1374/2016) und werden aller Voraussicht nach in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Nationalratsplenums stehen. Darin werden einerseits EU-konform die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und anderen Behörden sowie neue Standards der Financial Action Task Force (FATF) in Österreich geregelt. Um Belastungen der Kredit- und Finanzinstitute zu vermeiden, sind Erleichterungen bei der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten für Banken und Bankenaufsicht (FMA) vorgesehen. Andererseits werden die in der Notariatsordnung und in der Rechtsanwaltsordnung festgelegten Berufspflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die aktuellen EU-Bestimmungen und internationalen Anforderungen angepasst.

Der Vorschlag für eine weitere Verschärfung liegt aber bereits auf dem Tisch (Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung). Mit der Annahme der 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU sei ein wichtiger Schritt getan worden, um die EU in die Lage zu versetzen, effizienter gegen die Geldwäsche von Erlösen aus Straftaten und die Terrorismusfinanzierung vorzugehen, argumentiert die Kommission ihren neuerlichen Vorstoß. Die Bedrohung durch den Terrorismus sei in jüngster Zeit aber größer geworden und habe sich in ihrer Art gewandelt. Gleichzeitig mache es das weltweit vernetzte Finanzsystem dank der Fortschritte in Technologie und Kommunikation einfacher, Finanzströme zu verbergen und in der ganzen Welt zu verschieben, indem schnell und problemlos mehrere Lagen von Briefkastenfirmen gegründet werden. Außerdem orten die Brüsseler Behörden weltweit große Lücken bezüglich der Transparenz von Finanztransaktionen. So würden Offshore-Rechtsordnungen als Standort für zwischengeschaltete Unternehmen gewählt werden, um Distanz zwischen dem tatsächlichen Eigentümer und seinem Vermögen zu schaffen und so Steuern zu vermeiden oder zu umgehen.

Der nun vorliegende jüngste Richtlinien-Vorschlag zum Kampf gegen die Geldwäsche zielt nun einerseits auf die wirksame Bekämpfung von Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung ab, indem Gelder nicht mehr im großen Maßstab beiseite geschafft werden können sollen. Verbesserte Transparenzregeln sollen zudem dazu beitragen, dass die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften oder sonstigen Rechtsvereinbarungen sich nicht hinter einer anonymen Identität verstecken können.

Wie das Finanzministerium in seinem Papier auflistet, soll es unter anderem verstärkte Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Hochrisiko-Drittstaaten geben; zudem sind strengere Regelung bei Online-Nutzung von Prepaidkarten vorgesehen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, zentrale Kontenregister oder Datenabfragesysteme einzurichten, was in Österreich bereits geltendes Recht ist, das zentrale Kontenregister ist seit 5. Oktober abfragebereit. Die Kommission drängt auch auf einen verbesserten Informationsaustausch; Wechselstuben für virtuelle Währungen (Virtual Currency Exchange Platforms) sollen eine Lizenzierung oder Registrierung benötigen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird auch eine Definition des Begriffs "virtuelle Währung" (Bitcoins) vorgeschlagen.

Der Kommissionsvorschlag sieht auch verpflichtende Veröffentlichung bestimmter Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer vor und plant Maßnahmen in Bezug auf Trusts. So sollen alle Trusts in jenem Mitgliedstaat registriert werden, in welchem der jeweilige Trust verwaltet wird. Österreich steht dabei auf dem Standpunkt, dass die Register über die wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts im jeweiligen Herkunftsland einzurichten seien, da nur so die Transparenz gewährleistet sein könne.

Geplant ist auch die Einführung einer Beteiligungsschwelle von 10% an Passive Non-Financial Entities im Sinne der Amtshilfe-Richtlinie – dies ist in Österreich bereits durch das "Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG" umgesetzt.

Im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und die Geldwäsche soll auch die Amtshilferichtlinie geändert werden, um den Steuerbehörden einen besseren Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Demnach sollen die Steuerbehörden auf spezifische Informationen aus der Geldwäschebekämpfung zugreifen können. Diese sind in bestimmten Artikel der Geldwäsche-Richtlinie angeführt. Ohne diesen Zugang wären die Steuerbehörden nicht in der Lage, die ordnungsgemäße Anwendung der Geldwäsche-Richtlinie hinsichtlich der Identifizierung und Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer zu überprüfen, heißt es dazu in der Unterlage des Finanzministeriums.

Jüngst wurde in der Öffentlichkeit bekannt, in welchem Ausmaß Offshore-Fonds geheim gehalten wurden, argumentiert auch die EU-Kommission diese Initiative zu mehr Steuertransparenz. Der Zugang der Steuerverwaltung zu besagten Informationen gestalte sich innerhalb der EU nämlich sehr unterschiedlich.

Zu diesem Zweck sollen nun die Steuerbehörden einen besseren Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümern haben, vorgesehen ist der Zugriff auf das zentrale Register. Umfasst sind laut Vorlage auch andere relevante Informationen im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht der Kredit- und Finanzinstitute gegenüber ihren KundInnen. Zudem will man den Behörden Informationen über die Angaben von Trusts zugänglich machen. Mit der Änderung legt man auch die gesetzliche Basis dafür, dass Informationen aufbewahrt werden können, um mögliche Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern und aufdecken zu können, aber auch im Interesse etwaiger Ermittlungen. (Fortsetzung EU-Unterausschuss) jan