Parlamentskorrespondenz Nr. 556 vom 02.06.2020

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

UNESCO-Abkommen zur Errichtung des Internationalen Zentrums für Menschenrechte in Graz

Wien (PK) – Mit einem Abkommen zwischen Österreich und der UNESCO wird Graz zum Standort für das Internationale Zentrum für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene (181 d.B.).

Beim Menschenrechtszentrum in Graz wird es sich um das erste Kategorie-II-Zentrum der UNESCO in Österreich handeln, was bedeutet, dass es unter der Schirmherrschaft der UN-Organisation steht. Das Zentrum soll demnach einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der strategischen Ziele der UNESCO leisten, insbesondere zur Förderung des interkulturellen Dialogs. Zudem soll es zur Implementierung der Neuen Urbanen Agenda sowie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen beitragen. Weitere Zielsetzung ist die Umsetzung der internationalen Menschenrechtsagenda auf lokaler und regionaler Ebene, wobei Forschung, Kapazitätenaufbau im Sinne von Beratung und Menschenrechtserziehung, Informationsverbreitung und internationale Zusammenarbeit im Mittelpunkt stehen werden, wie den Erläuterungen des Abkommens zu entnehmen ist.

Sowohl institutionell als auch inhaltlich soll das Menschenrechtszentrum auf der Erfahrung und Praxis des seit 1999 bestehenden Europäischen Trainings- und Forschungszentrums für Menschenrechte und Demokratie (ETC) in Graz aufbauen. Das Abkommen sieht vor, dass Österreich Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € für die Durchführung seines Arbeitsprogramms zur Verfügung stellt. Durch die Ansiedelung des UN-Menschenrechtszentrums in Graz werde der multilaterale Amtssitz Österreich weiter ausgebaut und dynamisiert, so die Prognose des Außenministeriums. (Schluss) keg