Parlamentskorrespondenz Nr. 1091 vom 21.10.2020

Neu im Finanzausschuss

Oppositionsanträge zu Auslandspensionen, Bekämpfung der Wirtschaftskrise, Abschaffung der kalten Progression und Kreditstundungen für LDC

Wien (PK) – Dem Finanzausschuss liegen zahlreiche Anträge der Oppositionsparteien vor. SPÖ und NEOS setzen sich mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag für die Angleichung der Freibeträge für AuslandspensionsbezieherInnen ein. Die SPÖ fordert ein staatliches Firmenbeteiligungsinstrument zur Bekämpfung der COVID-19-Wirtschaftskrise. Die NEOS legen Anträge zur Überarbeitung des Fixkostenzuschusses, zur Gleichstellung von Eigenkapital sowie zur steuerlichen Attraktivierung von Instandhaltungsmaßnahmen vor. Zudem wollen sie die Abschaffung der kalten Progression sowie Kreditstundungen für Least Developed Countries (LDC) durchsetzen.

SPÖ und NEOS für Angleichung der Freibeträge für AuslandspensionsbezieherInnen

Die SPÖ und die NEOS orten eine Ungleichbehandlung von grenzüberschreitenden PendlerInnen und insbesondere von AuslandspensionsbezieherInnen im österreichischen Steuersystem. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag (959/A(E)) fordern sie den Finanzminister auf, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, der einen Freibetrag im Sinne des Einkommenssteuergesetzes für aktive und ehemalige GrenzgängerInnen vorsieht. Vorbild dafür soll der Gewinnfreibetrag für selbstständig Erwerbstätige sein. Laut den beiden Oppositionsparteien sind rund 35.000 ÖsterreicherInnen als grenzüberschreitende PendlerInnen gemeldet und beziehen somit ihre Gehälter und später ihre Pensionen aus dem Ausland. Der wesentliche Unterschied zwischen österreichischen und ausländischen Pensions- und Gehaltszahlungen sei, dass diese im Ausland in der Regel in zwölf Monatsraten ausbezahlt würden, während in Österreich vierzehn Monatsraten vorgesehen wären. Dieser Auszahlungsmodus führe dazu, dass insbesondere PensionsbezieherInnen, aber auch aktive GrenzgängerInnen im Vergleich wesentlich höhere Steuern bezahlen müssten, weil die Begünstigung für Sonderzahlungen nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden könnte. Um das System nicht zu komplex werden zu lassen, schlagen SPÖ und NEOS eine Vereinfachung des Steuersystems vor. Die steuerlichen Begünstigungen der Sonderzahlungen sollen durch eine Einbeziehung in den allgemeinen Steuertarif ersetzt werden.

SPÖ fordert Stiftung zur Firmen- und Arbeitsplatzrettung

Die SPÖ ist über die "im Winter zu erwartende Pleitewelle" von Unternehmen in Österreich besorgt. Zur Vermeidung von "feindlichen" Übernahmen und Firmenpleiten soll die Regierung ein Gesetz zur Schaffung eines staatlichen Firmenbeteiligungsinstruments vorlegen. Als Vorbild soll die in den 1980er- und 1990er-Jahren aktive Gesellschaft des Bundes für Industriebeteiligungen dienen. Geht es nach den SozialdemokratInnen, soll dazu eine Stiftung gegründet werden, die mit zumindest 10 Mrd. € Kapital ausgestattet wird und der vollen parlamentarischen Kontrolle unterliegen soll. Zusätzlich fordert die SPÖ, ein Anti-Abwanderungsgesetz auf den Weg zu bringen. Das Ziel ist, Förderungen an eine Standortgarantie sowie an die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu koppeln. Dementsprechende Förderungen sollen bei Abwanderungen ins Ausland zurückbezahlt werden. Darüber hinaus soll es bei Verlagerungen von Maschinen und Arbeitsplätzen ins Ausland ein Abwanderungsmalus in Form einer Sondersteuer geben, ist dem Entschließungsantrag (921/A(E)) zu entnehmen.

NEOS für Überarbeitung des Fixkostenzuschusses, Gleichstellung von Eigenkapital sowie für die steuerliche Attraktivierung von Instandhaltungsmaßnahmen

Die NEOS bemängeln die geringe Auszahlungsquote des Fixkostenzuschusses (FKZ) für Unternehmen in der COVID-19-Wirtschaftskrise. Bis dato wären nur 1,5% der mit 8 Mrd. budgetierten Mittel in der ersten Phase ausbezahlt worden. Zusätzlich habe es der Finanzminister nicht geschafft, den EU-Kommissionsantrag mit den Richtlinien für den FZK II rechtzeitig und EU-konform zu stellen. Da aber der FKZ II eng mit dem FKZ I verknüpft sei, müssten viele Unternehmen mit ihrem Antrag und somit auf ihr Geld warten. Die NEOS fordern deshalb den Finanzminister auf, die Richtlinien zum FKZ II noch einmal zu überarbeiten. Erreicht werden sollen die betroffenen Unternehmen durch eine flexiblere Auswahl der Förderzeiträume, einer linearen Fixkostenersatzrate in Kombination mit der Herabsetzung der Umsatzrückgangsschwelle auf 15% sowie durch einen Selbstbehalt von 15% der Bemessungsgrundlage. Darüber hinaus soll der zu beantragende Gesamtzeitraum für den FZK zwischen 16. März 2020 und 15. März 2021 nicht beschränkt werden. Den Unternehmen soll außerdem ermöglicht werden, den FKZ-I-Antrag mit dem FKZ-II-Antrag zurückzuziehen und bei Bedarf nachträglich neu stellen zu können (940/A(E)).

In einem weiteren Entschließungsantrag (960/A(E)) setzen sich die NEOS für die steuerliche Gleichstellung von Eigenkapital ein. Die COVID-19-Wirtschaftskrise habe über alle Betriebsgrößen hinweg den Eigenkapitalmangel heimischer Unternehmen sichtbar gemacht, kritisiert Antragstellerin Karin Doppelbauer. Jedoch würde ausreichend Eigenkapital die Kreditwürdigkeit erhöhen und Unternehmen auch größere Umsatzschwankungen überstehen lassen. Generell setze die Unternehmensbesteuerung in Österreich einen Anreiz zu höherer Verschuldung, da die Zinsen für Fremdkapital von der KöSt abzugsfähig sein würden. Bei Eigenkapital sei hingegen kein steuerlicher Abzug von Finanzierungskosten in Form einer marktüblichen Verzinsung möglich. Die NEOS fordern deshalb, die steuerliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital im Körperschaftssteuergesetz vorzunehmen. In Form einer steuerlichen Absetzungsmöglichkeit von fiktiven Eigenkapitalzinsen soll ein Anreiz zur höheren Eigenkapitalausstattung und Krisenresistenz für Unternehmen geschaffen werden.

Ein NEOS-Antrag (954/A) befasst sich mit weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Wirtschaftskrise. Um lokale Handwerksbetriebe zu unterstützen, den Erhalt und die Verbesserung von bestehendem Wohnraum zu fördern, privates Kapital zu mobilisieren sowie das Wachstum und die Wertschöpfung zu stärken, sollen Investitionen in Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich attraktiviert werden. Dazu schlägt Antragsteller Felix Eypeltauer eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes vor. Darin wird die steuerliche Absetzbarkeit von Instandhaltungsaufwendungen gleichmäßig auf zehn Jahre vorgeschlagen. Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 sei die Absetzbarkeit auf 15 Jahre, also um 50%, erhöht worden, ist dem Antrag zu entnehmen. Gerade in der Krise sei es wichtig, den Menschen und Unternehmen Werkzeuge zu geben, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Durch die steuerliche Attraktivierung von Instandhaltungsmaßnahmen könnten Tausende Arbeitsplätze geschaffen bzw. abgesichert werden, argumentieren die NEOS.

NEOS-Anträge zur Abschaffung der kalten Progression und zu Kreditstundungen für Least Developed Countries

Die Abschaffung der kalten Progression steht im Zentrum eines weiteren Entschließungsantrages (941/A(E)) der NEOS. Um die kalte Progression jährlich in voller Höhe abzugelten, fordern sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Anpassung der Tarifgrenzen von Lohn- und Einkommenssteuer ab 1. Jänner 2021 vorsehen soll. Durch die kalte Progression würde es zu einer einkommensbezogenen Steuerverteilung kommen, die in dieser Form nie vom Gesetzgeber legitimiert worden sei, betont Antragstellerin Karin Doppelbauer. Dies sei demokratiepolitisch höchst fragwürdig. Vor dem Hintergrund der hohen Abgabenbelastung auf den Faktor Arbeit, würden sich laut NEOS die zusätzlichen Einnahmen der öffentlichen Hand als ökonomisch problematisch darstellen. Nutznießer sei der Staat, denn die Löhne hätten sich seit 1990 zwar verdoppelt, während sich die staatlichen Einnahmen aus der Lohnsteuer mehr als verdreifacht hätten.

Außerdem setzen sich die NEOS für Kreditstundungen für die sogenannten Least Developed Countries (LDC) ein. Die COVID-19-Krise würde den "Todesstoß" für die Finanzen vieler LDC bedeuten. Darunter würden vor allem die ärmsten Menschen in diesen Ländern leiden, ist Antragstellerin Henrike Brandstötter alarmiert. Durch die weltweite Wirtschaftskrise würden nun die wichtigen Geldüberweisungen von MigrantInnen in die Heimatländer sowie die für viele LDC lebenswichtigen Rohstoffpreise einbrechen. Zusätzlich würde es zu einer massiven Überbelastung der Gesundheitssysteme kommen. Laut Weltbank würden ohne einen Schuldenschnitt etwa 150 Millionen Menschen in extreme Armut abgleiten, mahnen die NEOS. Deshalb fordern sie den Finanzminister auf, alle Schuldenrückzahlungen an Österreich bis Ende 2021 auszusetzen. Weiters soll sich Österreich für die Durchsetzung eines Moratoriums der Weltbank bzw. des IWF bis Ende 2021 einsetzen (942/A(E)). (Schluss) med