Parlamentskorrespondenz Nr. 1094 vom 22.10.2020

Neu im Gesundheitsausschuss

Tierschutzthemen: Tötungsverbot männlicher Küken, Schlachtung am Bauernhof und artgerechte Schweinehaltung

Wien (PK) – In einer gemeinsamen Initiative sprechen sich Abgeordnete von ÖVP, Grünen und NEOS für die bundesweite Förderung und Unterstützung von Schlachtungen im gewohnten Lebensumfeld der Tiere sowie den vermehrten Einsatz von (teil-)mobilen Schlachtanlagen aus. Die NEOS-Fraktion setzt sich in einem weiteren Antrag für das Verbot des Tötens männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen ab dem Jahr 2022 ein, während die SPÖ die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden ablehnt und eine tierschutzgemäße Lösung fordert.

NEOS für Verbot des Tötens männlicher Küken ab 2022 und Umstellung auf alternative Methoden

Berichten von Tierschutzorganisationen zufolge werden in Österreich aus wirtschaftlichen Gründen jährlich über 9 Millionen männliche Küken getötet, weil sich diese für die Mast nicht sinnvoll nutzen lassen, zeigt NEOS-Mandatarin Fiona Fiedler in einem Entschließungsantrag auf (876/A(E)). Als Alternative käme das Aufziehen von sogenannten männlichen Legehybriden oder die Anwendung der spektroskopischen Geschlechtsbestimmung mit anschließender Unterbrechung des weiteren Brutvorganges bei männlichen Tieren in Frage. Um für die heimischen Betriebe die Umstellung auf derartige Methoden, welche das Töten der männlichen Küken verhindern, schonend zu gewährleisten, soll das Verbot ab Jänner 2022 in Kraft treten.

ÖVP, Grüne und NEOS für Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere

In Oberösterreich und der Steiermark werde bereits die stressreduzierte Schlachtung von Tieren am Bauernhof durch den Einsatz von (teil-)mobilen Anlagen ermöglicht, heißt es in einem gemeinsamen Antrag von ÖVP, Grünen und NEOS (899/A(E)). Da diese Methode eine Vielzahl von Vorteilen habe – weniger Belastung für die Tiere, Wegfall des Transports, Stärkung des Direktverkaufs – wünschen sich die AntragstellerInnen die Umsetzung derartiger Initiativen auf Bundesebene, um regionale, mobile und teilmobile Schlachthöfe und -einrichtungen zu fördern sowie die Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere zu ermöglichen. Gerade vonseiten vieler BiobäuerInnen und DirektvermarkterInnen bestehe der Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung in diesem Bereich, argumentieren die Abgeordneten. Überdies sollte die Anschaffung von teilmobilen Schlachtanlagen auch im Rahmen der neuen GAP finanziell gefördert werden können.

SPÖ: Änderung des Tierschutzgesetzes im Sinne einer artgerechten Schweinehaltung

Während in fünf europäischen Ländern die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden bereits verboten wurde, sei dies in Österreich noch immer erlaubt und werde sogar mit Steuergeldern gefördert, beklagt SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck in einem Initiativantrag (908/A). Auf Vollspaltenböden entwickeln aber die meisten Tiere, die 80% der Zeit im Liegen verbringen, Schwellungen an den Gelenken, Hautschwielen sowie Augen- und Lungenentzündungen, da sie direkt über ihrem Kot leben müssen. Wenn es noch dazu keine Einstreu gibt, dann fehle es den Schweinen an Beschäftigung, was für Stress und Aggressivität sowie oft zu schweren Verletzungen durch Ohren – und Schwanzbeißen führe. Auch die Mortalität der Tiere sei im Vergleich zur Haltung auf Stroh viermal höher, gibt der Antragsteller zu bedenken. Bei Um- und Neubauten von Stallungen sei es ihm zufolge daher ein Gebot der Stunde, die Haltung von Schweinen "auf vollständig perforiertem Boden" gänzlich zu verbieten und in den Stallungen verpflichtend einen Liegebereich mit weichem, organischem Material vorzusehen. Die dafür notwendigen Mindestflächen sollen vom Gesundheitsminister per Verordnung definiert werden. Damit sich die heimischen LandwirtInnen rechtzeitig auf die neue tiergerechte Regelung einstellen können, soll für die Umstellung der Schweinehaltung eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2025 festgelegt werden. (Schluss) sue