2712/AB-BR/2012

Eingelangt am 07.12.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Georg Keuschnigg

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1331-II/2012

Wien, am         . Dezember 2012

 

Die Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum und die Bundesräte Marco Schreuder und Efgani Dönmez haben am 9. Oktober 2012 unter der Zahl 2925/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aktivitäten kreuz.net“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2009 wurde eine Anzeige gemäß § 3g Verbotsgesetz erstattet. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Feldkirch am 16. März 2010 gemäß § 197 Strafprozessordnung abgebrochen. Im Jahr 2012 langten insgesamt sechs Meldungen betreffend der in der Anfrage genannten Website bei der beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eingerichteten Internetmeldestelle „NS-Wiederbetätigung“ (ns-meldestelle@bvt.gv.at) ein. Zu diesen sechs gemeldeten Sachverhalten wurde im November 2012 eine Anzeige gemäß § 283 Strafgesetzbuch an die Staatsanwaltschaft Wien erstattet.

 

Zu Frage 2:

Von Amtswegen erfolgte keine Anzeige.


Zu Frage 3:

Von den Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und der Landespolizeidirektionen, die unter anderem mit Ermittlungen im anfragerelevanten Bereich befasst sind, werden keine entsprechenden Zeitaufzeichnungen geführt, weshalb die Beantwortung dieser Frage nicht möglich ist.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Bei genannten IP-Adressen handelt es sich um Adressen von Servern eines Anonymisierungsdienstes, dessen Wesen darauf ausgerichtet ist, keine Zugriffsdaten (Logfiles) aufzuzeichnen und daher eine Rückverfolgung zum Nachrichtenausgangspunkt unmöglich zu machen.

 

Zu den Fragen 6 bis 9, 11 und 12:

Nein. Von der Staatsanwaltschaft ergingen im Zusammenhang mit der im November 2012 erstatteten Anzeige bislang keine etwaigen Ermittlungsaufträge.