Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 48

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ausgewogenen Raumordnungspolitik in der EU kommen solle. Das ist nun mit dem Anliegen verbunden, daß das die Zuständigkeit der Landtage und Gemeinden beachten müsse.

Das heißt, was wir aus Landes- und Gemeindesicht sicherlich nicht wollen, ist eine die Flächenwidmungspläne, die Raumordnungsgesetze durchbrechende europäische Raumordnung – insbesondere dann nicht, wenn sie über die Köpfe der Länder und Gemeinden hinweg erfolgen würden. Das Anliegen des EU-Ausschusses von Vorarlberg war also eine entsprechende Klarstellung, was gemeint und was nicht gemeint ist.

Das Zweite, das in den Schlußfolgerungen des Vorsitzes angesprochen wird, ist, daß ein legistischer Rahmen für die transeuropäischen Netze, insbesondere natürlich auch für die Verkehrswege, wünschenswert wäre. Das kann nun mancherlei heißen. Es könnte bedeuten – ich weiß nicht, ob das gemeint ist, daher formuliere ich es vorsichtig –, daß ein legistischer Rahmen auf eine gewisse Verbindlichkeit und Durchsetzungsfähigkeit abzielt. Das ist – ich nenne nur das Stichwort Alpentransversale – ein sehr sensibles Problem, bei dem es, glaube ich, gut wäre, Befürchtungen zu zerstreuen und klarzustellen, was man meint und was nicht.

Das Dritte: Es ist die Rede davon, wie auch schon in Ausschüssen des Europäischen Parlaments, daß ein integrales und umweltpolitisches Konzept angestrebt wird, das Wasser nicht nur hinsichtlich der Wasserqualität und der Reinheit des Trinkwassers und des Badewassers zu beurteilen, womit sich die EU schon beschäftigt, sondern das Wasser nur als begrenzt verfügbare Wirtschafts- und Umweltressource zu sehen. Wenn man daneben hält, was in den Unterlagen des Europäischen Parlaments schon zu lesen ist – nicht in Beschlüssen, aber in Vorschlägen und Entwürfen –, dann könnte das auch heißen, daß auf eine europäische Wasserbewirtschaftung hingearbeitet wird.

Das ist ein Thema, das in der Öffentlichkeit schon verschiedentlich als Befürchtung dargestellt wurde, und daher ist es, glaube ich, angeraten, um eine Klarstellung zu bitten, was man meint und was nicht. – Ich wollte das alles am Schluß nur sagen, damit nicht der Eindruck entsteht, daß es zum Bericht der Reflexionsgruppe und zu den Schlußfolgerungen des Vorsitzes nichts zu sagen gäbe.

Ich möchte mit einem Dank an den Vorsitzenden und seine Stellvertreter des Ausschusses für europäische Angelegenheiten hier im Hause schließen, die mit ihren Funktionen wahrlich keine leichte Aufgabe übernommen haben und die wir bei ihrer Arbeit nach Bemühen unterstützen sollten. Gerade wenn man hier sozusagen gehen lernt – das tun ja alle diese Organe, wir tun das insgesamt in der EU –, dann ist es besonders notwendig, daß man sich gegenseitig stützt.

Ich denke, wenn wir diesen Weg der parteiübergreifenden Zusammenarbeit fortsetzen, werden wir auch im Bundesrat einen guten Beitrag zu einem guten Ergebnis der Regierungskonferenz leisten können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Erhard Meier. Ich erteile es ihm.

13.00

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Lassen Sie mich mit einer kurzen Replik auf die Ausführungen des Herrn Bundesrates Dr. Bösch beginnen.

Erstens glaube ich, daß bei seiner Kritik an den in Koalitionsverhandlungen stehenden Parteien Wehmut darüber herauszuhören war, daß er und seine Gruppe nicht an solchen Regierungs- und Parteienverhandlungen teilnehmen können.

Zweitens glaube ich, daß jemand, der gegen die EU ist, jetzt nicht dieser und uns die besten Ratschläge erteilen kann, wie sich die EU zu verhalten habe und wie unsere Zusammenarbeit erfolgen sollte. (Bundesrat DDr. Königshofer: Er hat dafür gestimmt!)


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