Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 18

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Und ich hätte mir erwartet, daß man selbstverständlich mit mehr Ehrlichkeit und mehr Engagement an diese Probleme herangeht und nicht wiederum Novellen vorlegt, die letztlich nur dazu dienen, bei den Betroffenen gewisse Hoffnungen zu erwecken.

Wir werden aus dieser Sicht, nachdem die Frage des Karenzurlaubes nicht angeschnitten wird, nachdem es keine echten Problemlösungen für die Zukunft sind, weil wir zumindest keine erkennen können und weil damit kein Arbeitsplatz mehr geschaffen wird, sondern, ganz im Gegenteil, die Arbeitslosigkeit auf jüngere Generationen verlagert wird, unsere Zustimmung verweigern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.12

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Schaufler. Ich erteile dieses.

14.12

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister für Arbeit und Soziales! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Liebe Jugend! – Jugend haben wir ja selten da. Bevor ich auf einzelne Details der vorliegenden Gesetzesnovellen eingehe, möchte ich doch einige grundsätzliche Bemerkungen über Finanzierung und Finanzierungsentwicklung der Arbeitslosenversicherung machen.

Die Arbeitslosenversicherung wird finanziell zur Hälfte von Pflichtbeiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nunmehr mit je 3 Prozent bis zur Höchstbeitragsgrundlage von derzeit 39 000 S, gespeist. Dadurch kommen pro Jahr rund 42 Milliarden Schilling, etwa 7 Milliarden Schilling pro Prozentpunkt herein. Der Staat selbst zahlt lediglich einen Fixbeitrag, 1995 einen solchen von rund 2,5 Milliarden Schilling, als Abgeltung für die Verwaltungskosten des Arbeitsmarktservice.

Im Bereich Arbeitslosenversicherung nehmen die bisherigen gravierenden Finanzprobleme aufgrund der inzwischen schlechteren Beschäftigungslage zu. Eine exakte Darstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Bereich der Arbeitsmarktverwaltung ist allerdings schwierig, weil es zwischen Finanz- und Sozialministerium ständig zu internen Abgrenzungsproblemen bei der Zurechnung der Ausgaben kommt. Auf diese Weise werden die tatsächlichen Finanzprobleme der Arbeitsmarktverwaltung nicht gerade geoffenbart. 

Das Sozialministerium hat zum Beispiel in der Arbeitsmarktverwaltung für 1992 einen Überschuß in der Höhe von 142 Millionen ausgewiesen. Gleichzeitig hatte das Finanzministerium jedoch ein Defizit in der Höhe von 2,2 Milliarden festgestellt, das von der Arbeitsmarktverwaltung aber dem folgenden Jahr zugerechnet wurde.

Für das Jahr 1993 wies das Sozialministerium für die Arbeitsmarktverwaltung ein Horrordefizit von 10,8 Milliarden Schilling aus. Darunter fielen nicht nur die schon erwähnten 2,2 Milliarden Abgang, sondern auch 3 Milliarden Schilling Mehraufwand wegen höherer Arbeitslosigkeit, weitere 3 Milliarden Schilling zusätzlicher Ausgaben aufgrund der Neuregelung des Beitrages an die Pensionsversicherung für die Arbeitslosen sowie 1,5 Milliarden Schilling zusätzlicher Beiträge für das Karenzurlaubsgeld, die an den Familienlastenausgleichsfonds überwiesen wurden.

Im wirtschaftlich schwierigen Jahr 1993 war die Arbeitslosenrate auf den Rekordwert von 6,8 Prozent gestiegen – derzeit haben wir noch ein bißchen mehr. 1994 fiel sie wieder auf 6,5 Prozent zurück. Der Staat mußte in diesem Jahr einen neuerlichen Abgang bei der Arbeitsmarktverwaltung in der Höhe von rund 2,35 Milliarden abdecken, denn die Sonderunterstützung für arbeitslos gewordene ältere Arbeitskräfte schnellte markant in die Höhe.

Durch dieses Anschnellen ist der Bedarf von 1,8 Milliarden Schilling 1993 im Jahre 1994 auf 2,7 Milliarden gestiegen. Weitere Ausgabensteigerungen brachten die neuen, höheren Ansprüche der Familienpolitik an die öffentlichen Hände, wie das erhöhte Karenzurlaubsgeld und die Sondernotstandshilfe.

 

 

 

 


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