Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 72

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Ich trete nach wie vor dafür ein, daß wir es den Ländern selbst überlassen, was nun die Länderinteressen seien, und uns das nicht aus der "Republik Bärental" vorgeben lassen. Ich vertrete nach wie vor das Land Vorarlberg und stimme in diesem Sinne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

14.42

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Michalek. Ich erteile dieses.

14.42

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für das von der Bundesregierung vorgelegte Konsolidierungsprogramm hat natürlich auch das Justizressort seinen Beitrag zu leisten. Durch eine allgemein sparsamste Mittelverwendung und die vorgesehenen, zum Teil auch heute in dem Paket enthaltenen Strukturmaßnahmen wird jedoch sichergestellt, daß die erforderlichen personellen und sachlichen Ausstattungen für die Justiz gewährleistet sind.

Eine für die Justiz besonders wichtige Strukturmaßnahme – dieses Thema wurde heute schon mehrfach angesprochen – stellt die Reform der Bezirksgerichtsorganisation dar, die vor allem die Stärkung der Leistungskraft der Bezirksgerichte im Interesse der rechtsschutzsuchenden Bevölkerung, aber natürlich auch weitreichende Einsparungseffekte nach sich ziehen würde.

Meine Damen und Herren! Die Justiz bedarf zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben nicht nur der ihr eingeräumten Autorität, sondern auch des Vertrauens der Bevölkerung, nicht nur des Vertrauens in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Rechtsprechung, sondern auch in die Funktionstüchtigkeit, insbesondere in die rasche Erledigung der an die Justiz herangetragenen Aufgaben.

Es war mir daher stets ein besonderes Anliegen, die Rahmenbedingungen für eine effiziente und bürgerbedarfsgerechte Rechtsprechung zu verbessern. Wir können auf eine Reihe von diesbezüglichen erfolgreichen Maßnahmen in den letzten Jahren auf legislativer, organisatorischer Ebene, im Bereich des Personals oder auch der Ausstattung der Gerichte hinweisen.

Für eine Verbesserung der Leistungskraft jedes Betriebes, auch eines Bezirksgerichtes, ist heute aber auch eine gewisse Betriebsgröße unabdingbar. Nur ein Gericht mit mehreren Richtern bietet etwa die Möglichkeit für eine gewisse, heute auch in der Juristerei notwendige Spezialisierung. Es ist nicht mehr möglich, daß ein Jurist alle Bereiche des Rechtes kennt und abdecken kann. Es bedarf einer gewissen Spezialisierung im Zivilrechtsbereich, im Strafrechtsbereich, im Familienrecht oder auch in der Justizverwaltungstätigkeit. Denn auch Bezirksgerichte sind Verwaltungseinheiten, die heute optimal gemanagt werden müssen.

Es bedarf auch einer gewissen Größe des Gerichtes, damit im Falle der Verhinderung eines Richters eine unkomplizierte Vertretung möglich ist, oder vor allem auch deshalb, daß zumindest immer ein Richter am Gericht anwesend ist.

Kleinstgerichte, deren richterlich zu erledigender Arbeits- und Geschäftsanfall nicht einmal die Arbeit eines Richters auslastet, haben Richterüberkapazitäten, die zum Teil natürlich wirtschaftlich nicht sinnvoll, durch andere Arbeiten des Richters ausgeglichen werden, zum Teil führt das aber dazu, daß der Richter nun auch an einem zweiten Gericht ernannt werden muß und dort seine Arbeit versieht und daher nur einige Tage in der Woche bei dem einen beziehungsweise bei dem anderen Gericht anwesend ist. Es liegt auf der Hand, daß es für die betroffene, rechtssuchende Bevölkerung von Nachteil ist, wenn der Richter nur einzelne Tage in der Woche – und selbst in diesem Fall ist nicht vorhersehbar wann – bei ihrem zuständigen Gericht tätig ist.

Meine Damen und Herren! Begrenzte Ressourcen erfordern es, auch ein besonderes Augenmerk auf eine bundesweit – sowohl im städtischen Ballungsraum wie auch im ländlichen Raum – möglichst große Gleichmäßigkeit, sowohl was die Auslastung der Richter als auch die der Rechtsgewährung an die Bevölkerung betrifft, zu legen. Auch der Rechnungshof hat schon mehrfach auf die Möglichkeit und die Notwendigkeit betriebswirtschaftlicher Rationalisierungs-


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