Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 70

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wurden und verwertet werden können! Auch bei den biogenen Abfällen stieg die erfaßte Masse von 35 000 Tonnen auf 182 000 Tonnen an, das bedeutet etwa eine Verfünffachung der Menge der biogenen Abfälle, die verwertet werden.

Alles in allem zeigen diese Zahlen, daß die Abfallproblematik den Bürgern in den letzten Jahren sehr wohl bewußt geworden ist und daß vor allem durch Verwertung von Altstoffen, durch thermische Verwertung von Restmüll und durch Kompostierung das Deponievolumen verringert werden konnte und weiter verringert werden kann.

Allerdings ist die Situation, daß etwa 55 Prozent der Abfälle aus Haushalten unbehandelt auf Deponien gelangen, alles andere als befriedigend. Besondere Anstrengungen werden notwendig sein, um die Ziele des Abfallwirtschaftsgesetzes tatsächlich erfüllen zu können.

Abschließend darf ich bemerken, daß dieser Vierte Umweltkontrollbericht eine hervorragende Darstellung der gesamten Umweltsituation in Österreich ist. Daher wird die Österreichische Volkspartei diesem Bericht sehr gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Kraml. )

13.42

Präsident Josef Pfeifer: Danke.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Josef Rauchenberger. – Bitte.

13.42

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Wenn wir heute den Vierten Umweltkontrollbericht diskutieren, so sollten wir uns dabei die näheren Umstände in Erinnerung rufen. Jedenfalls ist dazu das Bundesgesetz vom 20. März 1985 über die Umweltkontrolle anzuführen, welches am 1. Mai 1985 in Kraft trat.

Während sich der erste Abschnitt dieses Gesetzes mit der Organisation des Umweltbundesamtes befaßt, definiert der zweite Abschnitt in den §§ 10 bis 13 die besonderen Aufgaben der Umweltkontrolle. § 14 schließlich hält fest, daß der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über seine Tätigkeit auf dem Gebiet der Umweltkontrolle zu unterrichten hat. Absatz 2 legt darüber hinaus auch noch fest, daß der Bundesminister alle zwei Jahre dem Nationalrat einen schriftlichen Bericht über das Ergebnis seiner Kontrolltätigkeit vorzulegen hat.

Der Erste Umweltkontrollbericht wurde demnach 1989 vorgelegt, der Zweite Umweltkontrollbericht 1992. Am 1. Juni 1994 haben wir den Dritten Umweltkontrollbericht über den Zeitraum von Mai 1991 bis April 1993 im Bundesrat diskutiert, und heute liegt uns also der Vierte Umweltkontrollbericht über den Zeitraum von Mai 1993 bis April 1995 zur Kenntnisnahme vor.

Bereits im Vorwort verweist der Herr Bundesminister darauf, daß dieser Bericht von den Mitarbeitern des Umweltbundesamtes mit großer Kompetenz erarbeitet wurde. Mit diesem Vierten Umweltkontrollbericht steht zweifelsohne wieder eine umfassend fundierte wissenschaftliche Grundlage für umweltpolitische Maßnahmen zur Verfügung, welche mit dazu beitragen soll, frühere Umweltschäden zu beseitigen und drohende zu vermeiden.

Natürlich ist es nicht möglich, zu allen darin angeführten Beispielen und Aspekten Stellung zu beziehen, dazu ist der Bericht viel zu umfangreich. Allein die im Teil A vorgenommene Beschreibung der Umweltsituation wird überaus vielschichtig dargestellt. Ebenso umfangreich gestaltet sich mit den Bereichen Umweltkontrolle und Bestandsaufnahmen Teil B des Berichtes.

Insgesamt wäre es natürlich sehr verlockend, sich so ausführlich wie mein Vorredner in einzelne Bereiche oder Feststellungen zu vertiefen oder beispielhaft darzustellen, wie Einzelmaßnahmen der Gebietskörperschaften, aber auch jene der Industrie und Wirtschaft mit dazu beitrugen, die Lebensqualität in unserem Lande weiter zu verbessern. Maßnahmen zum Schutz unserer Umwelt werden heute im Gegensatz zu früher nicht als Hemmnis, sondern als Belebung der Wirtschaft betrachtet. Derartige Initiativen sind somit ein wichtiger Beitrag im übergeordneten Inter


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