Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 144

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vereines Verdienste erworben hat, zum Geschäftsführer dieser an sich sehr kleinen und schlanken Nationalparkgesellschaft bestellen werden. Es ist dies dann quasi der letzte Gründungsakt, weil alle Gesetzesmaterien mit dem jetzt bevorstehenden Beschluß des Bundesrates abgeschlossen sind.

Herr Manzano ist aus einem Dreiervorschlag, der von einer Berufungskommission ungereiht erarbeitet wurde, ausgewählt worden, und ich freue mich, daß damit alle terminlichen Vorgaben eingehalten werden können und daß auch diese letzte Entscheidung im Konsens zwischen den vier verantwortlichen Herren, nämlich den beiden Landeshauptleuten, dem Finanzminister und mir, getroffen werden konnte. Es steht damit dem Nationalpark Donau-Auen ab 1. 1. 1997, wie das seit Monaten geplant war, nichts mehr im Wege. – Ich danke für die Erteilung des Wortes. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.52

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht. – Das ist ebenfalls nicht gegeben.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz des B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Man muß nur wissen, was man will. (Bundesrat Dr. Rockenschaub: Herr Präsident! Er hat nicht aufgezeigt!) Ich muß Ihnen aus der Sicht des Vorsitzführenden sagen, daß es bei Ihrer Fraktion schwer erkennbar ist, wer dafür und wer dagegen ist, weil Sie nur halb die Hand heben. Ich darf bitten, daß man in Zukunft deutlich die Hand hebt, man tut sich dann leichter. Ehrlich, es ist schwierig, weil die Hälfte der Fraktion anders wählt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Hoher Bundesrat! Ich stelle fest, die Beschlußfassung erfolgte mit Stimmenmehrheit.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluß im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

33. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 28. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien (Chemikaliengesetz 1996 – ChemG 1996) (414 und 439/NR sowie 5301 und 5338/BR der Beilagen)

34. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 28. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert wird (311/A und 440/NR sowie 5302 und 5339/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 33 und 34 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien (Chemikaliengesetz 1996) und

ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert wird.


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