Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 163

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Zivildiener geben. Aus diesem Grund wird unsere Fraktion auch keinen Einspruch gegen dieses Gesetz erheben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.22

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Helga Markowitsch. – Bitte.

20.22

Bundesrätin Helga Markowitsch (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das heute zur Beschlußfassung vorliegende Zivildienstgesetz kann als ein guter Kompromiß angesehen werden. Mit der vorliegenden Neuregelung wurde sowohl den Erfordernissen der Landesverteidigung als auch den Interessen derjenigen, die die Ableistung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen ablehnen, entsprochen.

Als positiv kann die endgültige Abschaffung der Gewissensprüfung angesehen werden. Da ein unbefristetes Zivildienstgesetz vorgelegt wird, ist damit die wesentliche Voraussetzung für mehr Rechtssicherheit geschaffen.

Als wesentliche Verbesserungen kann man auch die Verlängerung der Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung ansehen. Kollege Wilfing hat sehr ausführlich darüber gesprochen, daher will ich diesen Passus nicht mehr näher erklären.

Eine Änderung gibt es auch hinsichtlich der Dauer des Zivildienstes. Dem Koalitionsübereinkommen entsprechend wird die Dauer des Zivildienstes um einen Monat auf zwölf Monate mit einer Dienstfreistellung von zwei Wochen angehoben. Unabhängig vom Zivildieneraufkommen oder militärischen Interessen ist diese Regelung festgelegt und bringt mehr Planungssicherheit für den Zivildiener.

Auch der Aufschub des Dienstantritts aus Gründen der Berufsvorbereitung, etwa einer Schul- oder Hochschulausbildung, wurde neu definiert. Gegenüber der Regierungsvorlage aus dem Jahre 1995 konnte in den Verhandlungen mit der Landesverteidigung ein Fortschritt in der Form erreicht werden, daß auch für eine weitere Ausbildung ein Aufschub des Dienstantritts dann gewährt wird, wenn noch keine Diensteinteilung erfolgt ist.

Daß die Zivildiener einen festen Platz im System der sozialen Versorgung haben, ist unumstritten. Sie leisten einen sehr wertvollen Dienst an der Gesellschaft. Der Großteil von ihnen ist im Bereich der Rettungsorganisationen, in den Krankenhäusern und im Rahmen der Sozialhilfe tätig. Diese Dienstleistungsbereiche werden nun um den Bereich der Gesundheitsvorsorge sowie der Betreuung von Menschen in Justizanstalten und in Schubhaft erweitert.

Am Beispiel des vielfältigen Einsatzes der Zivildiener im Rettungswesen, sei es die Verwendung als Kraftfahrer, Sanitätsgehilfen, als Koordinatoren im Funkeinsatz und im Meldewesen bis hin zu den Wartungs- und Pflegearbeiten beim Fuhrpark, kann demonstriert werden, welche wichtige Einrichtung für unsere Gesellschaft damit geschaffen wurde. Die humanitäre Bedeutung dieser Dienste kann von den Bürgern gar nicht hoch genug anerkannt werden. (Vizepräsident Dr. Schambeck übernimmt den Vorsitz.)

In der Bezirksstelle des Rotes Kreuzes in meiner Heimatgemeinde Brunn am Gebirge sind derzeit zwölf Zivildiener beschäftigt und leisten vorzügliche Arbeit. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, daß viele ehemalige Zivildiener nun in dieser Bezirksstelle weiterhin als freiwillige Mitarbeiter tätig sind und somit für einen reibungslosen Dienstbetrieb in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen sorgen.

Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, allen Zivildienern, die ihren Dienst zum Wohle der Allgemeinheit leisten, herzlich zu danken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


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