Bundesrat Stenographisches Protokoll 622. Sitzung / Seite 111

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

17.26

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Rauchenberger zu Wort gemeldet.

Ich weise darauf hin, daß sie die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten darf. Sie hat sich überdies auf die Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und auf die Darstellung des berichtigten Sachverhaltes zu beschränken. – Ich erteile Herrn Bundesrat Rauchenberger das Wort.

17.26

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Frau Kollegin Giesinger hat vorhin in Ihrer Rede ausgeführt, daß der Vertreter des Justizministeriums gestern im Ausschuß festgestellt hätte, daß das Justizministerium an einer Lösung arbeitet, die keine unbefristeten Verträge im Mietrecht zulassen soll.

Diese Feststellung ist ebenso unrichtig wie die Behauptung, daß auch der Bundesminister für Justiz dies im Nationalrat festgestellt hätte. Wahr ist, daß die klare Aussage des Vertreters des Ministeriums lautete, daß befristete Mietverträge der Ausnahmefall sein sollen. Das heißt, der Regelfall ist ein unbefristeter Mietvertrag. Eine Lösung, befristete Mietverträge generell nicht zuzulassen, wird nicht angestrebt. (Beifall bei der SPÖ.)

17.27

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile es ihm.

17.27

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Dem vorliegenden Gesetzesbeschluß des Nationalrates wird meine Fraktion, wie schon von Kollegin Mühlwerth angekündigt, die Zustimmung erteilen – dies allerdings einzig und allein um des Hauptanliegens dieses Gesetzesvorhabens willen, nämlich der Sanierung der mit drei Jahren befristeten Mietverhältnisse, weil sonst die betroffenen Mieter der Gefahr ausgesetzt wären, nach Ablauf dieser befristeten Mietverhältnisse auf der Straße zu stehen.

Keineswegs aber stimmen wir deshalb zu, weil wir von der inhaltlichen Qualität des zu beschließenden Gesetzes überzeugt wären. Ist es doch kein wesentlicher Schritt in Richtung der gebotenen grundlegenden und umfassenden Reform des gesamten österreichischen Wohnungsrechts. Man hat sogar manche Gelegenheit versäumt, die eklatanten Defizite der bisherigen Regelungen zu beheben.

Diese Kritik richte ich, wie ich betonen möchte, gar nicht primär an das Bundesministerium für Justiz; ist mir doch völlig bewußt, daß dieses ganz punktuelle und tagespolitisch relevante Vorgaben einzulösen hatte, und das noch dazu unter dem größten Zeitdruck des dringenden Reparaturbedarfs der erwähnten befristeten Mietverhältnisse.

Überdies ist zu bedenken, in welch erheblichem Ausmaß diese komplexe Regelungsmaterie in Sachbereiche hinüberwirkt, für die ganz andere Bundesminister zuständig sind. Man denke nur an gebotene steuerrechtliche Regelungen, für die der Finanzminister verantwortlich wäre, oder an den Wildwuchs der Förderungen, die in die Kompetenzen der Bundesländer fallen. Da wäre politischer Wille gefragt. Dennoch muß auf einige Unterlassungssünden und Schwachstellen des hier zu behandelnden Bundesgesetzes kritisch hingewiesen werden. So bedauere ich vor allem, daß die vorliegende Novellierung nicht zum Anlaß genommen worden ist, das ineffiziente, schwerfällige und kostspielige Verfahren zur Festsetzung der Richtwerte grundlegend zu überdenken. Es hat sich einfach nicht bewährt, und es wird vor allem dem erklärten Ziel nicht gerecht, nicht zuletzt auch im Interesse des Mieters zu angemessenen Mietzinshöhen zu gelangen.

Ebensowenig überzeugt die Regelung, die für unterschiedlich lange Mietverhältnisse auf bestimmte Dauer degressiv abgestufte Mietzinsabschläge vorsieht. Wie sehr diese Differenzierung


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite