Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 48

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eine Anpassung des Lehrplanes an die Hochbegabung,

die den Anfordernissen im Unterricht mit hochbegabten Schülern notwendige Lehreraus- und Lehrerfortbildung,

die Möglichkeit eines Schulfrüheinstiegs beziehungsweise Einstiegs in eine höhere als die erste Schulstufe sowie

die Einführung des Team-teaching-Modells

vorsieht.

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Der zweite Antrag betrifft das Aussetzen der Rechtschreibreform. Ich darf auch ihn verlesen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Mühlwerth und Kollegen betreffend Aussetzen der Rechtschreibreform

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird ersucht, die Vertragspartner der ,Wiener Absichtserklärung‘ unverzüglich zu einer Besprechung der Kritiken an der Rechtschreibreform zu laden; in Österreich für das Aussetzen der neuen Rechtschreibung umgehend Sorge zu tragen und" – und da bitte ich jetzt um eine Korrektur; da steht nämlich irrtümlich "Nationalrat", ich bitte, das auf "Bundesrat" auszubessern – "dem Bundesrat ehebaldigst einen umfassenden Bericht über die Art und die Kosten der Umsetzung der Rechtschreibreform vorzulegen."

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(Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.43

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die beiden Entschließunganträge von Frau Bundesrätin Mühlwerth und Kollegen sind ordnungsgemäß eingebracht.

Weiters zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. Ich darf sie bitten, das Wort zu ergreifen.

11.43

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird also heute von Ihnen das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige diskutiert, und ich danke allen, die erwähnt haben, wie wichtig gerade für Berufstätige die Angebote des lebensbegleitenden Lernens sind. Das "Jahr des lebensbegleitenden Lernens" muß natürlich für alle Politiker und Politikerinnen Auftrag sein, gerade den Angeboten für Berufstätige ein besonderes Augenmerk in unserem Bildungsangebot zu schenken.

Wir müssen uns auch immer wieder die Frage stellen, was der junge Mensch in der Erstausbildung lernen muß und was ins lebensbegleitende Lernen verlagert werden kann. Mir ist es ganz besonders wichtig, daß der junge Mensch aus der Schule kommt und weiß, daß er nicht fertig ist, daß er sich lebensbegleitend weiterbilden muß. Ich danke daher auch dafür, daß gegen dieses Gesetzeswerk kein Einspruch erhoben wird.

Nun zu den beiden Entschließungsanträgen, die soeben eingebracht wurden.

Meine Damen und Herren! Das Unterrichtsministerium setzt sich selbst immer interne Schwerpunkte für die Arbeit. Die Schwerpunkte, die wir seit dem vergangenen Jahr verfolgen,


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