Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 109

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Die Harmonisierung des Pflanzenschutzmittelrechtes mit den EU-Bestimmungen soll in allen Mitgliedstaaten

- Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abbauen,

- ein hohes Schutzniveau gewährleisten,

- die Durchführung von Versuchen an Wirbeltieren einschränken und die Zulassungsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten durch die gegenseitige Anerkennung von Versuchen und Analysen verkürzen.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gottfried Waldhäusl. Ich erteile es ihm.

17.27

Bundesrat Gottfried Waldhäusl (Freiheitliche, Niederösterreich): Herr Minister! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen des Bundesrates! Ziel des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses – so haben wir aus der Berichterstattung gehört – ist in erster Linie die Zulassung, die Inverkehrbringung und Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln. Dem zugrunde liegen soll natürlich eine sehr risikominimierte Anwendung, und es soll ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt sichergestellt sein.

Wie schaut es konkret mit diesem Gesetzentwurf aus, beziehungsweise wie wird es in der Praxis damit aussehen? – Es handelt sich hiebei um eine EU-Bestimmung, um eine Harmonisierung, das heißt, in erster Linie ist das Ziel dieses Gesetzes der Abbau von Handelshemmnissen zwischen EU-Staaten, was für Österreich und die betroffenen Menschen, sprich: Landwirte und Händler, Vorteile bringt.

Die Zugrundelegung eines hohes Schutzniveaus sowie die Einschränkung der Versuche mit Wirbeltieren sind auch noch angefügt.

Es wird in Zulassungsbestimmungen im Zuge von Neuerungen per Verordnung immer eine Liste von Stoffen genannt, damit Pflanzenschutzmittel, die gewisse Stoffe nicht enthalten dürfen, ausgeschieden werden.

Es kommt weiters zu einer Erweiterung des Antragsrechtes, womit für EU-Bürger die Möglichkeit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erleichtert werden soll, das heißt im Klartext: Wenn in einem EU-Staat ein bestimmtes Mittel zugelassen ist, dann sollte es unter verschiedenen Kriterien auch in Österreich unbürokratischer – ich spreche von einer Erleichterung – behandelt und somit zugelassen werden. Dies ist in § 12 des Gesetzes geregelt und soll für alle Mitgliedstaaten gelten.

Es gibt ein Verwaltungsübereinkommen, bei dem es im Zusammenhang mit Bürokratie sicherlich zu Kritik kommen kann: Dem Landwirtschaftsministerium ist aufgetragen, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Umweltminister per Verordnung festzulegen, welche EU-Mitgliedstaaten diese Bedingungen erfüllen und welches Mittel aufgrund dessen, daß es in anderen EU-Staaten bereits zugelassen ist, auch in Österreich relativ unbürokratisch angewendet werden kann.

Ein Kritikpunkt in diesem Zusammenhang lautet, daß es zu einer Monopolisierung durch das Landwirtschaftsministeriums kommen kann. Ich hoffe, Herr Minister, daß diese angebliche Monopolisierung dazu führen wird, daß die Mittel vereinfacht in Österreich zugelassen werden – vorausgesetzt, daß sie nicht Stoffe, die der Natur, der Umwelt und dem Grundwasser schaden, enthalten.


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