Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 117

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glaube, es ist gemischt; eine Lex Vorarlberg mit Wiener Anhang – "einzelne Bundesländer bessergestellt werden als alle anderen Deponiebesitzer in anderen Bundesländern."

Frau Dr. Sickl schreibt dann weiter, man könnte sogar überlegen, ob da nicht der Gleichheitsgrundsatz verletzt ist.

Diese Stellungnahme ist aber kein freiheitliches Unikat, denn auch Landesrat Aichinger aus Oberösterreich, der auch, Herr Minister, der Österreichischen Volkspartei angehört, hat in seiner Stellungnahme geschrieben, daß er schon aus grundsätzlichen Überlegungen dennoch ein Abgehen vom bisher angestrebten Ziel, möglichst rasch zu einer nachsorgefreien Deponierung zu kommen, für ein falsches Signal hält. Er ist nach wie vor davon überzeugt, daß eine geordnete Abfallwirtschaft bei Zulassung von Ausnahmegenehmigungen nicht wirklich machbar sein wird. Dann hat er einen dringenden Appell angeschlossen: "Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bitte dich, dich dafür einzusetzen." – Aber, meine Damen und Herren, im Prinzip machen Sie heute genau das Gegenteil von dieser Empfehlung.

Abschließend darf ich feststellen, daß wir Freiheitlichen die Hoffnung nicht aufgeben, daß es auch hier besser werden wird. Inzwischen ist ja die dritte Abänderung des Wasserrechtes schon im Ausschuß des Nationalrates in Behandlung, und wir knüpfen daran die Hoffnung, daß das Wasserrecht in Zukunft noch besser administrierbar sein wird und daß all jene Projekte, die bei den Wasserrechtsbehörden hängengeblieben sind, weil einfach nicht entschieden wurde, in Zukunft, wenn sie entscheidungsreif sind, entschieden und Ungleichheiten verhindert werden.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft ist sicherlich gut beraten, wenn es die rechtlichen Voraussetzungen für eine gerechte, verträgliche und im Sinn der Bevölkerung sinnvolle Abfallpolitik umfassend und rasch schafft. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.04

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Helga Markowitsch. Ich erteile es ihr.

18.04

Bundesrätin Helga Markowitsch (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine der wichtigsten und wertvollsten Ressourcen ist unser Trinkwasser. Einen großen Teil dieses Trinkwassers schöpfen wir aus dem Grundwasser. Deswegen ist es unsere vordringliche Aufgabe, das Grundwasser rein zu halten. Das wichtigste rechtliche Instrument dafür haben wir im Wasserrechtsgesetz.

Wodurch wird nun die Qualität des Grundwassers beeinträchtigt? – Unter anderem dadurch, daß in Österreich noch immer viel zuviel Müll, vor allem reaktionsfähiger, das heißt durch chemische Reaktionen schadstoffproduzierender Müll, auf Deponien abgelagert wird. Durch das verseuchte Sickerwasser wird das Grundwasser stark verunreinigt.

Grundsätzlich möchte ich dazu sagen, daß Müll in erster Linie vermieden werden muß. Der nicht vermeidbare Abfall muß gesammelt, getrennt, wiederverwendet und wiederverwertet werden. Beim nicht mehr wiederverwendbaren Restmüll ist es dann am vernünftigsten, diesen in mit modernsten Filtern ausgestatteten Anlagen zu verbrennen.

Die SPÖ bekennt sich zur Müllverbrennung, die mittels der modernsten Technik sehr gut funktioniert. Es ist daher sinnvoll, moderne Müllverbrennungsanlagen zu fördern, anstatt den Müll einfach unbehandelt auf die Deponien zu werfen. Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland wird wesentlich mehr Müll verbrannt und wesentlich weniger Müll deponiert als bei uns. Gerade diese beiden Länder sind bei der Abfallwirtschaft vorbildlich, denn die Zahl der Deponien, die das Grundwasser gefährden, muß endlich reduziert werden.

Besonders die alten Deponien entsprechen nicht dem Stand der Technik, denn sie sind zum Untergrund hin nicht optimal abgedichtet. Für neuerrichtete Mülldeponien haben wir inzwischen die auf dem Abfallwirtschaftsgesetz basierende Deponieverordnung, hinsichtlich der alten Deponien gab es bisher jedoch nur unzureichende Regelungen im Wasserrechtsgesetz. Daher


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