Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 125

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Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gottfried Waldhäusl. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Bieringer: Uns bleibt auch nichts erspart!)

18.40

Bundesrat Gottfried Waldhäusl (Freiheitliche, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte noch einen kleinen Beitrag zu diesen Gesetzentwurf hier tätigen – schon alleine deswegen, Herr Kollege Bieringer, damit Ihnen in diesem Hause nichts erspart bleibt. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Meier: Uns auch nicht!)

Ich hoffe, Sie nützen die Situation für etwas Vernünftiges, nämlich daß Sie hierherkommen, um dann bei Verlassen des Hauses sagen zu können, ich habe etwas gelernt. (Ruf bei der SPÖ: Ich habe den Waldhäusl gehört!)

Meine Damen und Herren! Herr Minister! Mein Beitrag bezieht sich nur auf einen kleinen Teil. Wie wir schon gehört haben, ist das Wasserrechtsgesetz in drei Etappen durchzuführen, wobei die erste Etappe, die Wasserrechtsgesetznovelle 1996, bereits stattgefunden hat und noch eine folgen wird.

Kollege Penz hat erwähnt, daß die Formulierung, daß die betroffenen Bauern die 20prozentige Einkommensminderung in Grundwassersanierungsgebieten in Zukunft nicht mehr zu zahlen hätten, geändert wird. Ich möchte bei dieser Gelegenheit hiezu einige Anmerkungen machen. Ich habe in meiner Eigenschaft als Mitglied der Niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer bereits bei der letzten Vollversammlung dieses Problem des 20prozentigen Selbstbehaltes in den Raum gestellt und dieses Problem in Form eines Dringlichkeitsantrages an das Ministerium aufgeworfen.

Um im Interesse der Bauern zu handeln, habe ich ein Schreiben der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern von Österreich, deren Vorsitzender Nationalrat Rudolf Schwarzböck ist, hergenommen, seine Worte im Zuge der Begutachtung dieses Gesetzes übernommen und einen Antrag im Sinne der Bauern in der Hoffnung, gemeinschaftlich mit der ÖVP für die Bauern etwas zu erreichen, gestellt. Ein kurzer Auszug aus diesem Antrag:

Die Bestimmung des § 33f Abs. 6, wonach im Fall von Grundwassersanierungsmaßnahmen den Bauern eine bis zu 20prozentige Einkommensminderung zugemutet wird, soll aufgehoben werden. Darüber hinaus wird eine Abgeltung sämtlicher vermögensrechtlicher Nachteile in Schutz- und Schongebieten gefordert. Es soll damit eine Kannbestimmung in eine Sollbestimmung umgewandelt werden. – Das sind eigentlich, wie gesagt, die Worte von Rudolf Schwarzböck gewesen. Aber das erste, das auf mich zugekommen ist, war die Wortmeldung des Präsidenten. Er hat mir vorgeworfen: Diese Forderung ist bereits im Gesetz 1996 erfüllt, und der Bundesrat Waldhäusl hat im Bundesrat geschlafen, sonst würde er das wissen.

Nach kurzer Unterbrechung und Information seitens der ÖVP hat sich herausgestellt, daß nicht der Waldhäusl im Bundesrat, sondern der Schwarzböck im Nationalrat geschlafen hat, was eigentlich eine traurige Erkenntnis ist. Der Vorsitzende weiß nicht, welche Gesetze er im Nationalrat beschließt. Also war diese Forderung aufrecht. Doch zum Leid der österreichischen und der niederösterreichischen Bauern wurde diese Forderung, Schwarzböcks eigene Forderung, von ihm selbst und seinen ÖVP-Kollegen niedergestimmt. Er hat selbst seine eigene Forderung abgelehnt.

Jetzt haben wir der ÖVP, dem Bauernbund, eine zweite Chance gegeben. Bei der letzten Nationalratssitzung wurde dieser Antrag wieder eingebracht in Form eines Initiativantrages, eben diese 20prozentige Einkommensminderung und die Umwandlung der Kann- in eine Sollbestimmung. Und siehe da, auch im Nationalrat waren es wieder die Kollegen der ÖVP, des Bauernbundes, die genau diese Forderung wieder – aber nicht im Interesse der Bauern, ich weiß nicht, in wessen Interesse – abgelehnt haben. Und heute geht hier der Bauernbunddirektor Ing. Penz ans Rednerpult und sagt, das wird irgendwann einmal geändert, ich hoffe, beim nächsten Mal.


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