Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 132

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

In unserer derzeitigen wirtschaftlichen Situation, in der der Finanzminister trotz einer Abgabenquote von über 40 Prozent noch nicht weiß, woher er die notwendigen Finanzmittel zur Einhaltung der Konvergenzkriterien nehmen soll, und ein Großteil der Betriebe wegen der hohen Kostenbelastung in unserem Land um die internationale Konkurrenzfähigkeit kämpft, in einer solchen Zeit hätte dieses Umweltgesetz kaum Chancen auf Beschluß im Parlament, wenn, ja wenn wir nicht aufgrund des EU-Beitrittsvertrages verpflichtet wären, die EU-Richtlinien für den Immissionsschutz innerstaatlich umzusetzen.

Natürlich geht es dabei um eine Güterabwägung. Auf der einen Seite stehen die Einkommen der Bevölkerung, auf der anderen Seite steht die erhöhte Lebensqualität durch eine bessere Luftqualität. Auswirkungen hat das vorliegende Gesetz nur auf jene Gebiete, in denen die Luftgüte die vorgeschriebenen Grenzwerte dauernd überschreitet. Durch eine Festlegung des Sanierungsgebietes und von Sanierungsmaßnahmen kann mit dem vorliegenden Gesetz die Luftqualität dauerhaft verbessert werden.

Wer sich also gegen dieses Gesetz wendet, wendet sich praktisch auch gegen eine dauerhafte Verbesserung unserer Luftqualität. Die Heizungsanlagen liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder, und da kann man nicht einfach darüberfahren und sagen: Herr Minister! Verordnen Sie den Ländern ein Gesetz, das ihren Zuständigkeitsbereich betrifft! – Es ist deshalb notwendig, mit einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern eine Einflußnahme des vorliegenden Immissionsschutzgesetzes auch auf die Verringerung von Luftschadstoffen oder Luftschadstoffemissionen von Heizungsanlagen zu erreichen.

Bei der Beschlußfassung solcher Umweltgesetze muß uns aber auch bewußt sein – ich möchte das deshalb ansprechen, damit wir auch daran denken –, daß sie auch enorme Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsplätze haben können. Zuerst kommen berechtigte betriebliche Umweltauflagen. Daraus können aus verschiedenen Gründen wirtschaftliche Probleme entstehen. Oft wird die Betriebsgröße verringert oder der Betrieb sogar geschlossen. Ich weiß schon, das wird gerne als Panikmache hingestellt. Aber in der Praxis ist es eben so. Jüngstes Beispiel ist die Problematik des Zementwerkes in Tirol. Trotzdem werden ich und meine Fraktion diesem Gesetz die Zustimmung geben.

Ich glaube, daß es uns so gut geht, daß wir einen Teil unseres Einkommens für die Finanzierung von Umweltmaßnahmen hergeben können. Wenn ich davon spreche, was uns das Gesetz kosten wird, so meine ich nicht die Kosten der öffentlichen Hand in der Höhe von 7 bis 9 Millionen Schilling im Jahr, die übrigens in diesem Gesetz ganz besonders sorgfältig ausgerechnet wurden. Ich meine überhaupt, daß das vorliegende Gesetz mit ganz besonderer Sorgfalt auch für uns, die wir das Gesetz lesen wollen, in einer sehr guten, übersichtlichen Art gestaltet wurde.

Wenn ich von Kosten spreche, die das Gesetz vorsieht, so meine ich jene Kosten, die von den Arbeitnehmern der Betriebe getragen werden müssen, oder jene Kosten, die von Hausbesitzern oder Wohnungsmietern für die Verbesserung von Heizanlagen getragen werden müssen. Das sind Kosten, die wir in Zukunft einfach aufgrund dieses Gesetzes zu tragen haben werden, um zu einer Verbesserung der Luftsituation zu kommen.

Ich bin davon überzeugt, daß mit dem vorliegenden Gesetz auch bei grenzüberschreitenden Emissionen zwischen den einzelnen Ländern oder auch mit den angrenzenden Staaten dort, wo die Luftbelastung sehr hoch ist, eine wesentliche Verbesserung herbeigeführt werden kann.

Wir geben deshalb diesem Gesetz gerne die Zustimmung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.16

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. Ich erteile es ihm.

19.16

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Bundesrates! Wir zelebrieren heute den


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite