Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 26

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Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Nein.

Wir kommen zum Aufruf der 13. Anfrage, 775/M, der Frau Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer (Freiheitliche, Wien) an den Herrn Bundesminister für Justiz. Ich darf die Frau Anfragestellerin höflich bitten, die Anfrage zu verlesen.

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

775/M-BR/97

Wie weit sind die Vorbereitungen für die umfassende Verbesserung der Rechtsstellung von Verbrechensopfern bisher gediehen, die Sie schon 1994 angekündigt haben?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Frau Bundesrätin! Ich bekenne mich zu dem Grundsatz, daß es Aufgabe einer modernen Strafrechtspflege ist, nicht nur die Rechtsbrecher zu verfolgen und zu bestrafen, sondern auch möglichst wirksame Hilfe für die Opfer von Straftaten zu gewährleisten. Daher ist das Bundesministerium für Justiz bestrebt, im Rahmen der Reform des strafprozessualen Vorverfahrens die Rechtsstellung der durch eine strafbare Handlung verletzten Personen – also der Opfer – aufzuwerten und von der Geltendmachung eines materiellen Schadenersatzanspruches zu lösen.

Nach unseren derzeitigen Überlegungen soll das Opfer die Stellung einer Verfahrenspartei beanspruchen können und daher nicht nur einen Informations- und Belehrungsanspruch, sondern auch weitere Verfahrensrechte – wie Akteneinsicht, Beweisantragsrecht et cetera – haben. Im Sinne des Arbeitsprogramms meines Ressorts für die laufende XX. Legislaturperiode sollen die Arbeiten an einem Gesetzentwurf zur Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens Anfang nächsten Jahres beendet sein.

Aufgrund der vorhandenen schmalen Ressourcen haben wir uns mehrere Schwerpunkte nacheinander zur Aufgabe gemacht. Ich habe sie bereits erwähnt: Das eine sind die Ermittlungsmethoden, deren Einführung sich länger als vermutet hingezogen hat. Das zweite ist die Vorbereitung der Diversion, die im letzten Halbjahr stattgefunden hat. Im nächsten Halbjahr sollen die Vorarbeiten für einen Begutachtungsentwurf zum Vorverfahren fertiggestellt werden.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer: Ist im Rahmen dieser Änderungen auch geplant, die Miterledigung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren zum Normalfall zu machen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Darf ich um Wiederholung des zweiten Teiles Ihrer Frage bitten?

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer: Ist geplant, die Miterledigung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren zum Normalfall zu machen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Frau Bundesrätin! Das Bemühen ist gegeben, diese Miterledigung jedenfalls häufiger zur Anwendung zu bringen, als es bisher geschieht.

Ich glaube, daß eine gewisse Animation in diese Richtung auch infolge der seit dem Strafrechtsänderungsgesetz 1997 notwendigen Auseinandersetzung mit der Frage der Abschöpfung der Bereicherung gegeben ist. Das Gericht muß sich – zumindest in schwereren Fällen – stets Gedanken machen, wie die Sachlage in dieser Hinsicht aussieht. Wenn es diese Überlegungen anstellt, ist zu erwarten, daß weitergehende Überlegungen – zumindest in umfangreicherem Aus


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