Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 27

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maß als bisher, wenn auch nicht endgültig – auch hinsichtlich der zivilrechtlichen Ansprüche angestellt werden.

Es ist richtig, daß es Bemühungen geben muß, die Häufigkeit und das Ausmaß zu verstärken.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Nein.

Wir kommen zum Aufruf der 14. Anfrage, 772/M, des Herrn Bundesrates Anton Hüttmayr (ÖVP, Oberösterreich) an den Herrn Bundesminister für Justiz. Ich darf den Herrn Bundesrat um die Verlesung der Anfrage bitten.

Bundesrat Anton Hüttmayr: Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

772/M-BR/97

Wie haben sich die Häftlingszahlen entwickelt?

Präsident Dr. DDr. h. c. Schambeck: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Bundesrat! Dazu könnte ich Ihnen umfangreiche statistische Unterlagen übergeben und den Damen und Herren des Bundesrates schriftlich detaillierte Angaben über die langfristige Entwicklung zukommen lassen. Von der Tendenz her muß man sagen, daß es in der Entwicklung während der letzten Jahre insgesamt zu einer Konsolidierung gekommen ist.

Es hat eine gewisse Verschiebung im Untersuchungshaft- und -häftlingsbereich stattgefunden. Die Reform des Untersuchungshaftsrechtes hat gegriffen, es ist zu einer beträchtlichen Verringerung der Anzahl von Untersuchungshaftfällen und -dauern gekommen. Dies hat sich weiters auf den durchschnittlichen täglichen Häftlingsstand ausgewirkt. Erst in allerletzter Zeit ist wieder ein leises Ansteigen der Anzahl der Untersuchungshaftfälle zu verzeichnen. Dem steht aber ein kontinuierliches weiteres Zurückgehen der Untersuchungshaftdauer gegenüber, sodaß insgesamt die durchschnittliche U-Haftdauer kürzer geworden ist.

Insgesamt gibt es keine signifikanten Veränderungen und nur zuletzt ein leises Ansteigen der Häftlingszahlen. Statistisch gesehen ist der Vergleich mit den Vorjahren allerdings nicht ganz exakt. Ich bitte Sie zu bedenken, daß im Jahr 1995 die große Amnestie aus Anlaß des 50jährigen Bestehens der Zweiten Republik und 1996 aus Anlaß des Millenniums eine außerordentliche Weihnachtsamnestie stattfanden. Dadurch kam es nicht nur zu Veränderungen hinsichtlich der bestehenden Häftlingszahlen, sondern es wurden ausnahmsweise auch "Kurzstrafige" erfaßt, die ihre Haft noch nicht angetreten hatten. Daher ist zu sagen, daß die statistischen Aussagen über Häftlinge in den Jahren 1995 und 1996 mit dem langjährigen Durchschnitt nicht ganz vergleichbar sind, sondern man die Besonderheiten dieser beiden Jahre berücksichtigen muß.

Wenn ich die Entwicklung im heurigen ersten Halbjahr bis Ende Mai Revue passieren lasse, stelle ich auch gegenüber den bereinigten Zahlen für 1995 und 1996 insgesamt ein leises Ansteigen fest.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Anton Hüttmayr: Ich nehme an, daß sich diese Zahlen auch auf die Personalsituation auswirken. Daher lautet meine Zusatzfrage: Welche personellen Maßnahmen sind aufgrund dessen im Bereich des Strafvollzugs notwendig?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Das geschieht nicht unbedingt wegen der Häftlingszahlen, sondern in allgemeiner Hinsicht, weil wir die einstimmig beschlossene Strafvoll


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