Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 80

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Berichterstatter Wolfgang Hager: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Sozialausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bahn-Betriebsverfassungsgesetz erlassen und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert wird, liegt schriftlich vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile es ihm.

14.37

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf zielt darauf ab – wie bei der Post im Zuge der Ausgliederung – auch für die ÖBB eine arbeitsverfassungsrechtliche Sonderregelung zu sichern, für die es keine sachliche Begründung gibt. Es geht darum, mit dem vorliegenden Entwurf überparteiliche und somit unabhängige Arbeitnehmervertretungen und deren Kandidatur zum Betriebsrat zu erschweren und, wenn möglich, zu verhindern.

Bisher reichten bundesweit 100 Unterschriften für eine derartige Betriebsratskandidatur, in Zukunft ist – nach der vorliegenden Novelle – das Erfordernis 1 Prozent der Wahlberechtigten. Damit wird in der Tat für eine eventuell neue wahlwerbende Gruppe die Kandidatur beinahe unmöglich gemacht, da bei der Einreichung der Kandidatur, aber vor allem bei diesbezüglichen Listenerstellungen, die Zahl der Wahlberechtigten noch nicht feststeht. Wie kann eine Gruppe das für die Kandidatur notwendige Quorum erreichen, wenn 1 Prozent der Unterschriften erforderlich ist, und niemand weiß, wie viele Wahlberechtigte zur jeweiligen Betriebsratswahl zugelassen sind?

Meine Damen und Herren! Außerdem ist durch nichts gerechtfertigt, daß bei den ÖBB bei 100 Mitarbeitern sechs Betriebsräte zu wählen sind, während in allen anderen Bereichen – mit Ausnahme der Post, denn dort ist es genauso – nach dem Arbeitsverfassungsgesetz nur vier Betriebsräte erforderlich sind. Dies ist, meine Damen und Herren, ein Schritt in eine Zweiklassengesellschaft im Arbeitnehmerbereich, und dieser Schritt wird von uns Freiheitlichen nicht mitgetragen, kommt für uns nicht in Frage.

Die Personalvertretungsumlage unterliegt demselben Kriterium. Indirekt 1 Prozent der Belegschaft kann über diese Personalvertretungsumlage bestimmen, während in allen anderen Arbeitnehmerbereichen sehr wohl die Betriebsversammlung darüber befindet. – Was dies bedeutet, meine Damen und Herren, wissen wir, und es gibt einmal mehr Zeugnis von Ihrem Demokratieverständnis, wenn Sie dieser Vorlage in der vorliegenden Form Ihre Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.40

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Peter Polleruhs. Ich erteile es ihm.

14.40

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der gegenständliche Beschluß ist als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht worden. Durch den vorliegenden Beschluß – das hat in Kurzform mein Vorredner schon erwähnt – soll der spezifischen Unternehmensstruktur der Bahn Rechnung getragen werden und ein eigenes Betriebsverfassungsgesetz geschaffen werden, das für alle Bahnunternehmungen im Sinne des Eisenbahngesetzes gilt – das geht bis hin zum Seilbahnbetrieb.

Da Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Unterlage zu diesem Tagesordnungspunkt einen 27seitigen schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales erhalten haben,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite