Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 183

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Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Weiters hat der Nationalrat beschlossen, die chinesische, russische, spanische Sprachfassung im Bundesministerium kundzumachen.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters liegt der Text des Berichtes des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 betreffend ein Übereinkommen zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur (MIGA) samt Anlagen vor.

Da der Text allen vorliegt, verzichte ich auf die Verlesung.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 über Änderungen betreffend die Anlagen 4 und 6 des Zollübereinkommens über Behälter 1972.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 betreffend ein Übereinkommen zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur (MIGA) samt Anlagen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

24. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 2. Halbjahr 1997

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nunmehr zum 24. Punkt der Tagesordnung: Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 2. Halbjahr 1997.

Mit 1. Juli 1997 geht der Vorsitz des Bundesrates auf das Bundesland Oberösterreich über. Zum Vorsitz berufen ist gemäß Artikel 36 Abs. 2 B-VG der an erster Stelle entsandte Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Dr. Günther Hummer.

Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung für das kommende Halbjahr neu zu wählen.


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