Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 181

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Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Polleruhs.

22.11

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Bei Tagesordnungspunkt 9 geht es um den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz über ein Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten, kurz ERO genannt, welcher nun bei uns im Bundesrat zur Diskussion steht.

Ich werde Sie nicht lange damit aufhalten. – Dieses Übereinkommen hat genau genommen schon fast geschichtliche Hintergründe, und diese möchte ich kurz erwähnen.

Die Geschichte begann in Wahrheit im Jahre 1959, als die Konferenz der Europäischen Post- und Fernmeldeverwaltungen, kurz CEPT genannt, aufgrund eines Verwaltungsübereinkommens zwischen den europäischen Postverwaltungen gegründet wurde. Wegen der von der EU geforderten Trennung zwischen Regulierern und Netzbetreibern wurden der Aufgabenbereich und die Organisation der CEPT im Jahre 1993 einer kompletten Revision unterzogen. Die CEPT ist nunmehr eine Organisation der Regulierer. Der Aufgabenbereich der CEPT wird für den Postbereich vom Europäischen Komitee für Regulierung Post, für den Fernmeldebereich vom Europäischen Ausschuß für Regulierungsfragen Telekommunikation und für den Funkbereich vom Europäischen Funkkomitee wahrgenommen. Wesentliches Ziel ist die europäische Harmonisierung auf allen drei Gebieten.

Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor. Für jene, die diesen nicht vor sich haben, nenne ich nur noch kurz den Zweck des ERC: Er soll auf europäischer Basis die Politik für den Funkbereich entwickeln, Frequenzen koordinieren und Richtlinien für Funkangelegenheiten regeln. Zur Unterstützung all jener Aufgaben, die in Wahrheit schon wahrgenommen werden, wurde vorerst auf Basis eines Verwaltungsübereinkommens das Europäische Büro für Funkangelegenheiten provisorisch in Kraft gesetzt. Aus diesem Provisorium soll nun etwas Kompaktes – wenn man es so bezeichnen darf – werden, und durch das nunmehr vorliegende Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten wird das ERO auf eine völkerrechtliche Grundlage gestellt. Die ÖVP-Fraktion wird daher aus diesem Grund gerne die Zustimmung zu diesem Bundesgesetz erteilen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

22.15

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall, wie ich höre.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. Die erforderliche Anzahl von Bundesräten ist im Saal anwesend, daher ist die Abstimmung gültig. – Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, keinen Einspruch zu erheben.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Kann man bitte den Herrschaften draußen sagen, daß sie ihre Zigaretten in wenigen Minuten wieder anzünden mögen, dann haben wir nämlich die Sitzung abgeschlossen! – So, jetzt ist die erforderliche Anzahl von Bundesräten im Saal.


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