Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 111

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Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Harring. Ich erteile es ihm.

17.00

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zunächst danke ich für die Berichterstattung. Ich möchte mich nur mit einem Punkt kurz beschäftigen, und zwar mit dem unter Punkt 11 der Tagesordnung angesprochenen Internationalen Währungsfonds.

Ich denke, es ist einigermaßen bedeutsam, daß wir heute zur Kenntnis nehmen sollen, daß letzten Endes der Steuerzahler einen Betrag von 7,7 Milliarden Schilling dem IWF zwar nicht sofort zur Verfügung stellt, aber immerhin die Auszahlung dieses Betrages garantiert. Die Zurverfügungstellung ist, wie wir den Unterlagen entnehmen können, an sich freiwillig, denn es gibt keine verpflichtenden internationalen Verträge mit der Forderung, das zu tun. Wohl aber entspricht dies sicherlich einer guten Usance. Der zur Verfügung gestellte Betrag ist als Kredit gedacht und wird erst nach Inanspruchnahme verbucht. Das heißt, der Herr Bundesminister für Finanzen ist in der glücklichen Lage, diesen Kredit nicht sofort verbuchen zu müssen, weil es sich nur um eine Zusage, eine Promesse handelt. Das ist vielleicht auch der Grund dafür, daß der Ministerrat diesen Beschluß nahezu unbemerkt über die Bühne gebracht hat. Das haben wir zumindest den Unterlagen und Pressemeldungen entnehmen können.

Meine Damen und Herren! Im Finanzausschuß haben wir versucht, uns über die Höhe der Forderung Österreichs, die zurzeit insgesamt gegenüber dem IWF besteht, einen Überblick zu verschaffen. Das war nicht möglich. Daher frage ich jetzt den Herrn Bundesminister: Wie hoch sind im Augenblick tatsächlich die Verpflichtungen, die der Internationale Währungsfonds Österreich gegenüber hat?

Den Wochenausweisen der Oesterreichischen Nationalbank, die leider mit Dezember 1996 enden, ist folgendes zu entnehmen: Die Forderungen aus der Beteiligung am Internationalen Währungsfonds belaufen sich auf 18,7 Milliarden Schilling; abzüglich des nicht abberufenen Teiles der Quote von 9,8 Milliarden Schilling verbleibt eine effektuierte Zahlung von 8,8 Milliarden Schilling. Darin sind sicherlich die 7,7 Milliarden Schilling, über die wir heute beschließen, nicht enthalten. Ich nehme an, daß die Verpflichtung des IWF gegenüber Österreich etwa 18 Milliarden Schilling betragen könnte, vielleicht sind es auch nur 13 Milliarden Schilling. Am ehesten werden es wahrscheinlich 13,3 Milliarden sein. Aber offensichtlich herrscht Unklarheit darüber, wie hoch der Betrag ist und welcher Zusammenhang mit den Sonderziehungsrechten besteht.

Meine Damen und Herren! Es handelt sich also um eine Kreditpromesse, und bei jedem Kredit – das weiß eigentlich jeder – gibt es auch Bestimmungen darüber, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Höhe und in welchen Raten er zurückzuzahlen ist.

Ich darf daher als zweite Frage anschließen: Wie wird diese Rückzahlung erfolgen? Ist das irgendwo festgelegt? – Aus den Unterlagen und aus der heutigen Vorlage ist leider nicht zu entnehmen, zu welchem Zeitpunkt oder unter welchen Konditionen die Rückzahlung dieses Kredites erfolgen wird. Ich glaube der Aussage im Ausschuß nicht, die wir vorgestern erhalten haben. Dort lautete die Auskunft, daß Österreich nur eine Rückzahlungsforderung zu stellen braucht, und innerhalb von ein bis zwei Jahren werde daraufhin die Rückzahlung erledigt sein.

Ich denke aber, daß es hierfür irgendwelche Unterlagen oder Verträge geben müßte, weil ich aus der Zahlenreihe der Forderungen aus der Beteiligung am IWF entnehmen kann, daß seit dem Jahr 1965 die Gesamtforderung, ausgehend von 2,6 Milliarden Schilling, permanent angestiegen ist und Ende 1996 schon bei 18,7 Milliarden Schilling lag. Von Rückzahlungen, ausgebuchten Haftungen oder zurückgenommenen Promessen ist in diesen Unterlagen nichts zu sehen. Ich glaube aber, daß der Steuerzahler ein Recht darauf hat, zu wissen, wie das vor sich gehen soll.


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