Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 73

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Region darstellt und Nordrhein-Westfalen eine Region darstellt! Man muß dieses Gebilde des Ausschusses der Regionen erkennen und kann ihn nicht als dritte Kammer, die verbindliche Forderungen erheben kann, in das System der EU-Institutionen einbauen.

Es gäbe natürlich noch sehr viele Punkte hier zu diskutieren. Ich meine, wir sind auf dem Weg zum vereinten Europa, und wir haben uns dazu zu bekennen. Die FPÖ ist natürlich nicht dafür, sucht alle Argumente dagegen, auch verfassungsrechtliche, die ich persönlich nicht beurteilen kann. Ich bin natürlich für die Einhaltung der österreichischen Verfassung, selbstverständlich, und es ist durchaus legitim, auch Gegenargumente zum Vertrag von Amsterdam anzuführen, aber an den großen Zielen zu arbeiten, also an der Erhaltung des Friedens, an einer guten wirtschaftlichen Entwicklung, an der Einhaltung der Menschenrechte im weitesten Sinne, an der Bewahrung und Verbesserung der sozialen Standards, und auch die sicherlich nicht weniger und kleiner werdenden Probleme auf der Welt bewältigen zu helfen, das ist eine gemeinsame Aufgabe dieses Europa und muß im Vordergrund stehen. In diesem Sinne sind alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch wir als deren Vertreter aufgefordert, in positiver Weise die europäische Idee und deren Weiterentwicklung mitzutragen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.24

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. Michael Strugl das Wort.

13.24

Bundesrat Mag. Michael Strugl (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir werden hier also einen ersten Schritt zur Ratifizierung dieses Amsterdamer Vertrages setzen, indem diese verfassungsrechtliche Grundlage beschlossen wird. Ich sage ausdrücklich dazu, es ist dies ein erster Schritt, weil in einem zweiten Schritt das Parlament noch einmal mit dem Vertrag selbst befaßt werden und mit qualifiziertem Quorum zustimmen muß. Es ist ja schon hinreichend darüber diskutiert worden, es wurde auch erwähnt, daß dieselbe Vorgangsweise wie 1994 beim Beitritts-BVG gewählt wurde.

Es ist durchaus legitim, auch über die juristische Einschätzung dieser Vorgangsweise zu diskutieren. Es wurde von Professor Böhm hier gesagt, daß die politische Grundordnung in Frage gestellt wird, auch von Frau Dr. Riess-Passer. Von einem schludrigen Umgang mit der Verfassung war beispielsweise im Nationalrat die Rede. Ich sage nur dazu, die Kritik kommt von jener Partei, die unsere repräsentative Demokratie mit der Idee der "Dritten Republik" in Frage gestellt hat und das Prinzip des freien Mandats mit irgendwelchen Haftungsverträgen aushöhlt. (Bundesrat DDr. Königshofer: Das haben Sie ja schon lange gemacht mit den Blanko-Rücktrittserklärungen in den fünfziger und sechziger Jahren!) Das ändert aber nichts daran, daß Ihre verfassungsrechtlichen Krokodilstränen in einem bestimmten Licht erscheinen. Das muß ich Ihnen schon sagen! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Wir haben gesagt, wir wählen diesen Weg, dieses zweistufige Verfahren, wo das Parlament mit dieser Materie zweimal befaßt wird, weil es zum einen ökonomisch und zum anderen auch vom Verfassungsgerichtshof schon 1994 als verfassungskonform erachtet wurde. Das muß man natürlich auch dazusagen, wenn wir darüber diskutieren. Es wird im Rahmen der Genehmigung noch ausreichend Gelegenheit sein, sich umfassend mit diesem Vertrag zu befassen.

Aber ich räume ein, man kann natürlich über die Vorgangsweise diskutieren, es ist selbstverständlich legitim, es sollte uns aber nicht den Blick verstellen auf die eigentliche Materie, auf das, was im Vertrag drinnensteht. Selbstverständlich hat auch dieses Vertragswerk Licht- und Schattenseiten, das soll hier gar nicht bestritten werden, wenngleich ich es für einseitig halte, hier nur die negativen Aspekte herauszuarbeiten. Ich glaube, man soll den Inhalt fair beurteilen, dann wird man sehen, daß dieser Vertrag Europa letztlich enger zusammenrücken läßt. Der Vertrag trägt natürlich auch Entwicklungen, die sich seit den Maastrichter Verträgen geändert haben, Rechnung.

Ich möchte nur einige Aspekte herausgreifen. Der erste Bereich ist das Thema der Beschäftigung. Es wurde auch schon erwähnt, ich halte das tatsächlich für einen Qualitätssprung und für einen Fortschritt, daß die Union ein hohes Beschäftigungsniveau als eines ihrer politischen


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