Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 80

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überhaupt eines eigenen Heeresdisziplinargesetzes bedürfe. Ich möchte daher ganz kurz darauf eingehen.

Die Disziplin der Soldaten ist mehr als nur eine Tradition in soldatischen Abläufen. Disziplin ist eine der wesentlichen Grundlagen für das Funktionieren, das richtige Funktionieren jeder Armee. Die Besonderheit der Umstände – die Sensibilität, die Gefährlichkeit, die besondere Verantwortung aufgrund des notwendigen Umganges mit Waffen, auch die besondere Verantwortung aufgrund der Tatsache, daß die meisten der eingesetzten Soldaten junge Staatsbürger sind, die nicht freiwillig, sondern aufgrund einer staatlichen Verpflichtung diesen Dienst leisten –, führt dazu, daß – selbstverständlich allein auf dem Grundsatz der Verantwortung aufbauend – auch die notwendige Disziplin in einer Armee vorhanden sein muß. Darüber hinaus ergibt sich diese Notwendigkeit als eine unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren jeglicher Armee, weil es unmöglich wäre, den gleichzeitigen Einsatz nicht nur von einigen wenigen Dutzenden, sondern von Hunderten, Tausenden, ja Zehntausenden Soldaten zu koordinieren, wenn nicht ein entsprechendes Ausmaß an Disziplin vorhanden wäre.

Das, was ich in diesem Augenblick erfreulicherweise feststellen kann, ist, daß alle Einsätze, an denen sich die österreichische Armee beteiligt – internationale Einsätze, friedenserhaltende, friedensunterstützende, aber auch Katastropheneinsätze im In- und im Ausland –, eines zeigen: daß die Disziplin der österreichischen Armee zweifellos weit überdurchschnittliches Ausmaß und überdurchschnittliche Qualität hat und daß wir stolz darauf sein können, daß unsere Armee, daß die Angehörigen des österreichischen Bundesheeres zweifelsohne zu den Armeen gehören, die weltweit zu den diszipliniertesten zählen, weil dies gleichzeitig ein Qualitätsmerkmal ist. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ und der Freiheitlichen.)

Ich danke Ihnen für die Unterstützung bei der Durchführung dieser Gesetzesvorlage und bedanke mich auch für die Unterstützung für das österreichische Bundesheer. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ und der Freiheitlichen.)

19.24

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird vom Berichterstatter ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen (1052 und 1197/NR sowie 5714/BR der Beilagen)

9. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien über die Übernahme von Personen an der Grenze (951 und 1195/NR sowie 5715/BR der Beilagen)


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