Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 68

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Hohes Haus! Die vorliegende Novellierung der Gewerbeordnung bringt auch für die Wirte Erleichterungen. Es wird den Gastwirten nun ermöglicht, Gäste mit dem eigenen Kraftwagen, der nicht mehr als acht Plätze hat, zu ihrem Gastgewerbebetrieb beziehungsweise wieder zurück nach Hause zu befördern. Diese Regelung soll ein wenig als Ausgleich dafür dienen, daß nach Einführung der 0,5-Promille-Regelung gewisse Umsatzeinbußen auszugleichen sind.

Im Zusammenhang mit der Debatte über diese Novellierung der Gewerbeordnung wurde in den Ausschüssen des Nationalrates auch von den Abgeordneten der Freiheitlichen Partei wieder einmal die Forderung nach Abschaffung der Getränkesteuer erhoben. Meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei! Sie sagen aber nie, wie diese Einnahmenausfälle der Gemeinden kompensiert werden sollen oder auf welche Leistungen die Bürger in der Gemeinde verzichten müssen, wenn diese Einnahmen nicht mehr vorhanden sind. – So leicht kann man sich das nicht machen. Oder wollen Sie vielleicht andere Steuern erhöhen? Welche denn? – Für viele Gemeinden ist die Getränkesteuer einfach ein unverzichtbarer Teil des Gemeindehaushaltes und kann ohne anderweitigen Ausgleich nicht ersetzt werden.

Wenn es, von einigen provoziert, dazu führt, daß die Getränkesteuer einbehalten und nicht abgeliefert wird, dann frage ich mich schon, ob, sollte die Steuer zurückverlangt werden, sie dann auch dem Konsumenten zurückgeführt wird. Auf die diesbezügliche Entscheidung des EuGH wird sicherlich mit Spannung zu warten sein.

Meine Damen und Herren! Abschließend darf ich mich namens meiner Fraktion bei allen ehrenamtlichen Vereinsfunktionären für deren Arbeit, die sie das ganze Jahr über leisten, bedanken. Ich freue mich, daß mit dieser Novellierung zur Gewerbeordnung diese Arbeit unterstützt wird und nun eine rechtliche Klarstellung von Vereinsfesten erreicht worden ist.

Meine Fraktion wird dieser Novelle gerne die Zustimmung erteilen. Ich ersuche die Damen und Herren dieses Hauses, unserem Beispiel zu folgen und ebenfalls im Sinne der Feuerwehren, der Traditionsvereine und der Sportvereine zuzustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.48

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dr. Peter Harring das Wort. – Bitte.

12.48

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben heute wirklich eine außergewöhnliche Debatte zu diesem Punkt. Ich bin seit über vier Jahren in diesem Haus, und zum erstenmal macht sich ein Mitglied der sozialdemokratischen Fraktion Sorgen um unserem Parteiobmann Dr. Jörg Haider. (Bundesrat Kone#ny: Da ist aller Grund dazu!)

Auf das Protokoll freue ich mich wirklich. Sie sollten merken, meine Damen und Herren: In Kärnten gehen die Uhren etwas anders, da gibt es noch eine gute Gesprächsbasis. Es war sehr freundlich von Herrn Bürgermeister Pfeifer, sich Sorgen um die Auftritte von Jörg Haider bei Zeltfesten zu machen. Ich darf Ihnen aber folgendes sagen: Nicht nur Haider geht gerne zu Zeltfesten, wir alle – unsere ganze Fraktion – gehen sehr gerne zu Zeltfesten, weil sich dort das dörfliche Leben abspielt und wir uns alle dort sehr wohl fühlen.

Die heutige Debatte ist aber nicht deswegen notwendig, weil sich der Herr Bundesminister irgend etwas eingebildet hat oder wir Freiheitliche wieder etwas angestellt haben, was zur Folge hatte, daß es zu einer Verunsicherung der Vereine gekommen ist. Es war doch der Verwaltungsgerichtshof, der am 25. November 1997 zur Feststellung gekommen ist, daß die Veranstaltung eines dreitägigen Festes durch die Feuerwehr nicht gestattet ist.

Daher war Handlungsbedarf gegeben. Es war notwendig, etwas zu tun. Das sagen auch wir Freiheitliche. Ich möchte das betonen. Auch wir meinen, daß Handlungsbedarf gegeben ist, um dieses Vereinsleben zu schützen. Man hätte das theoretisch wieder den Ländern überlassen oder mit Ermächtigungen an die Landeshauptleute abgeben können. Diese hätten das wahr


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