Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 105

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Zum Stichwort Kosten aufgrund dieses Gesetzes möchte ich sagen: Es ist eigentlich bezeichnend – Sie können es den Erläuterungen entnehmen –, daß der Grundtenor zu allen Änderungen in diesem Gesetz heißt, daß es keine finanziellen Auswirkungen geben wird.

Ich nehme da wahllos als Beispiel § 54 Abs. 5 heraus. Da steht: Es handelt sich dabei um eine reine administrative Klarstellung ohne finanzielle Auswirkung. – Bei § 108e Abs. 2 steht ebenfalls: Es handelt sich dabei um eine reine administrative Klarstellung ohne finanzielle Auswirkung. – Diese Liste ließe sich minutenlang fortsetzen.

Meine Damen und Herren! Wenn man diese Erläuterungen zur Gänze liest, kann man aber als sogenannte Schlußbemerkung im vorletzten Absatz folgendes lesen: "Der Bund wird direkt im Wege des Bundesbeitrages zur Pensionsversicherung um rund 2,5 Mio.S entlastet, dem steht allerdings eine indirekte Mehrbelastung im Wege des Familienlastenausgleichsfonds von rund 3,5 Mio.S gegenüber." – Im letzten Absatz steht dann: Der Rechtsträger der freiwilligen Feuerwehr etc, das sind im allgemeinen die Länder, wird mit 1,5 Mio.S belastet.

Meine Damen und Herren! Ich meine, daß in den Erläuterungen ein eklatanter Widerspruch enthalten ist, denn einerseits ist davon die Rede, daß es keine Mehrkosten gibt, andererseits steht im Schlußsatz das Gegenteil.

Ob es sinnvoll ist, vom Familienlastenausgleichsfonds umzuschichten, wenn es Mehrkosten gibt, wie aus den Erläuterungen hervorgeht, muß man sicherlich fragen. Das hätten wir, wenn wir den Ausschußbericht zeitgemäß gehabt hätten, hinterfragen können.

Meine Damen und Herren! Wenn es sich auch "nur" – unter Anführungszeichen – um 1,5 Millionen Schilling handelt, mit denen die Länder belastet werden, so bitte ich doch darum, die Dinge beim Namen zu nennen, anstatt zu sagen, daß es zu einer Treffsicherheit ohne finanzielle Mehrbelastungen kommt.

Aus den beiden genannten Gründen, nämlich weil einerseits die Verfassungskonformität nicht gegeben ist und weil andererseits die Frage der finanziellen Mehrbelastung nicht geklärt ist, wird meine Fraktion diesen Vorlagen die Zustimmung verweigern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.28

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fischer. – Bitte, Frau Bundesrätin.

15.28

Bundesrätin Aloisia Fischer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die gegenständlichen Gesetzesbeschlüsse sehen zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vor, welche großteils der Rechtsbereinigung, der Verbesserung der Praxis beziehungsweise der Anpassung an die Rechtsentwicklung innerhalb der Sozialversicherungen dienen sollen. So steht es als Einleitung in den Berichten.

Diese Novelle im ASVG ist nicht so weitreichend, wie die 54. ASVG-Novelle es war. Sie enthält aber trotzdem wichtige Änderungen, angefangen vom Wochengeld für die freien Dienstnehmerinnen, die Erweiterung der Berufskrankheitenliste, aber auch die Regelung des Zahnersatzes, die ich grundsätzlich sehr positiv finde und von der ich froh bin, daß sie nach langen Verhandlungen zustande gekommen ist, da den Patienten die hohen Kosten meistens privat vom Zahnarzt verrechnet wurden.

Es muß aber auch sichergestellt werden, daß diese Behandlung auch im ländlichen Bereich gewährleistet ist.

Im GSVG finde ich die Einführung der niedrigen Anfänger-Mindestbemessungsbeitragsgrundlage bei der erstmaligen Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit sehr positiv, denn es ist wichtig, daß jungen Menschen, die ein Gewerbe aufbauen, dies erleichtert wird, denn damit werden auch Arbeitsplätze geschaffen.


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