Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 217

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bringung von österreichischen Unternehmen erleichtern. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.58

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

38. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreiches Schweden zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof (1232 und 1347/NR sowie 5746/BR der Beilagen)

39. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (1231 und 1347/NR sowie 5776/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zu den Punkten 38 und 39 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreiches Schweden zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 38 und 39 hat Herr Bundesrat Dr. Michael Ludwig übernommen. Ich bitte um Berichterstattung.

Berichterstatter Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Beide Berichte liegen schriftlich auf. Ich stelle deshalb folgende Anträge:

Zum Tagesordnungspunkt 38:

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,


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