Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 64

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Peter Wittmann das Wort. – Bitte.

12.41

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in den neunziger Jahren wurde mit der archivarischen Aufarbeitung des Materials über den Raub und die Restitution von Kunst- und Kulturgegenständen begonnen.

Vor allem die vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten eingesetzte Kommission für Provenienzforschung hat in diesem Bereich eine Vielzahl an Erfahrungen und Einsichten erbracht. Diese Einsichten haben letztlich der Ausarbeitung dieses Gesetzes gedient. Ich glaube, daß dieses Gesetz zur Rückgabe von Kunstgegenständen richtungsweisend ist, und ich bin froh, daß es bisher den einstimmigen Weg durch die Gremien gefunden hat.

Es ist mir aber in diesem Zusammenhang sehr wichtig, daß mit dieser vorgeschlagenen bundesgesetzlichen Regelung der Bundesminister für Finanzen ermächtigt wird, bestimmte Kunstgegenstände aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, deren Eigentümer nunmehr der Bund ist, unentgeltlich an die ursprünglichen Eigentümer oder Rechtsnachfolger von Todes wegen zu übereignen. Es handelt sich daher um keine Entschädigung, sondern um eine Übertragung des Eigentums des Bundes an den im Gesetz umschriebenen Personenkreis. Der Bund ist in seiner Entscheidung, sein Eigentum aufzugeben, frei und kann daher diese vorgesehenen Übereignungshandlungen vornehmen.

Die nähere Abwicklung der Übereignungen obliegt den zuständigen Bundesministern, wobei auch der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus darin eingebunden sein soll. Ich teile daher nicht die zuvor von einem der Vorredner angesprochene Meinung bezüglich der Frage des Eigentumsrechtes, da dem Bund die Möglichkeit zusteht, über sein Eigentum frei zu verfügen.

Ich glaube aber, daß es nicht um diese Rechtsfrage geht, sondern um den politischen Willensakt, eine Situation zu bereinigen, die von den Betroffenen als ungerecht bezeichnet wird und wohl auch objektiv als ungerecht zu bezeichnen ist. Ich hoffe, daß die Vorarbeiten, die geleistet wurden, nunmehr dazu führen werden, daß die identifizierten Kunstgegenstände in der im Gesetz umschriebenen Form auch tatsächlich restituiert werden können.

Ich glaube, daß dies ein wichtiges Gesetz ist, das auch die Bereitschaft der Republik zeigt, diese Situation zu bereinigen. Wir setzen damit einen Akt, der als sichtbares Zeichen in diese Richtung verstanden werden soll und, ich glaube, auch als ein solches gesehen wird. Daher hoffe ich, daß das Gesetz auch im Bundesrat die einstimmige Zustimmung finden wird, so wie bereits in den Gremien zuvor. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.44

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Engelbert Schaufler: Herr Präsident! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Da § 1 eine Verfügung über Bundesvermögen beinhaltet, steht dem Bundesrat gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz bezüglich dieser Bestimmung kein Mitwirkungsrecht zu. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, bezieht sich daher nicht auf § 1 und § 6 Ziffer 1 bezüglich § 1. – Danke.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich bedanke mich.

Diese Anmerkung bezog sich auf den Beschluß des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen.


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